Beiträge von Realfargo

    Hallo,


    nach einem Treiberupdate meiner Graphikkarte hat sich die Bildwiederholungsfrequenz verstellt und ich kann sie in der "Anzeigeinstellung" nicht mehr hochstellen. Es gibt da nur noch "Standart" und "Optimal", keine Zahlen 70,75 usw. wie vorher. Woran kann das liegen? Gibt es da eine andere Möglichkeit die Frequenz zu erhöhen?
    Ich habe eine Nvidia- Karte. Win 98 und ein V7 Monitor, 19 Zoll.


    Vielen Dank


    Realfargo

    Grundsätzlich schon, ich bin mir nur nicht sicher, wie es bei den Power SMS Tarifen ist, da dort alles über das Internet geht und über eine kostenpflichtige Hotline. Aber ich denke mal, die können das da auch machen. Und ein gutes Argument ist immer, wenn man dort das Phone und vertrag geholt hat, dann strengen die sich immer besonders an, denn sie wollen ja mal ne VV von Dir haben. :)


    Dann viel Glück
    Realfargo

    Das mit den "monatlichen Gebühren" und "Zusatzleistungen" klingt logisch und spricht für eine nachträgliche Änderung. Schreib denen doch mal einen Brief mit dieser Argumentation und drohe die Rückbuchung mal an. Vielleicht werden Sie dann mal genauer mit den Erklärungen.
    Vielleicht hast Du auch einen O2-shop des vertrauens, mit denen Du das mal genau durchsprechen kannst. Und wenn Du auch ohne dieses Sperrung auskommen kannst, dann cancel das doch, dann sparst Du wenigstens das Geld.;)


    Gruss
    Realfargo

    Hallo,


    aus deiner Schilderung entnehme ich, dass Du diese Sperrung einerseits "aus versehen kostenpflichtig" = einmal 12,50 Euro abgeschlossen hast und nun zusätzlich infolge einer Vertragsänderung monatlich dieses 12,50 Euro abgezogen werden. Abgesehen davon, dass diese Sperrung nun 12,50 Euro / monatlich kosten soll, was ich als eine bodenlose Frechheit empfinde, hast Du dieses Sperrung zur alten Preisgestaltung abgeschlossen. Andere Preise hast Du nicht in Deinen Vertragsabschluß einbezogen. Führt O2 nachträglich eine Preiserhöhung ein, ohne dass diese durch Zusendung von Informationen (AGBs) dem Kunden zur Kenntnis zugeführt werden, gelten für Dich die alten Preise.
    Ich würde denen einen Brief per Einschreiben schicken und auf die Sperrung zum alten Preis hinweisen. Im übrigen würde ich die Rückbuchung der erhöhten Rechnung vornehmen und danach eine Überweisung der korrekten Rechnung vornehmen, um nicht in Verzug zu geraten mit den Gebühren. Vorsicht aber, wenn sich der Sachverhalt dann doch anders darstellen sollte, trägst Du die Kosten der Rückbuchung und auch Verzugszinsen.


    Gruss
    Realfargo


    Auch Smiles können Polemik nicht beseitigen.
    Das deutsche Zivilrecht ist sicher logisch, nur ist es nicht für Laien gemacht. Davon kann man halten was man will, aber nicht darüber urteilen, wenn man die Hintergründe nicht kennt.


    Mündliche verträge gibt es in diesem Bereich auf keinem Fall, da es schon wegen dem Fernabsatzgesetz kein Mobilfunkunternehmen solche verträge mündlich abschließen wird. Somit ist der Vertrag schon mit Annahme der bestellten Ware (Handy) welches laut Antrag des Kunden zu diesem Preis nur mit Vertrag zumindest zu diesem Preis gibt, konkludent abgeschlossen. Sicher ist er schon früher formwirksam abgeschlossen worden, leider sind die Umstände nicht völlig angeben worden. Aber nichts für ungut.....;)


    Gruss
    Realfargo

    Zitat

    Original geschrieben von Siemens-S45-
    Soweit ich weiss ist es nicht moeglich online ein aktivierungsdatum festzulegen...


    ist richtig, ich ging von meinem Fall aus, da habe ich den Vertrag per Telefon abgeschlossen. Ich habe mal einen Blick in die AGB geworfen, vgl. hier und nach meiner Auslegung beginnt der Vertrag schon mit Annahme durch O2, d.h., wenn sie Dir das Telefon mit Vertrag zuschicken läuft schon der Vertrag. Denn nach den AGBs beginnt der Vertrag mit Annahme durch O2, was die Versendung des bestellten Telefones ist. Die Aktivierung ist ein sekundärer Akt und kann somit kein relevanter Zeitpunkt sein.


    Gruss
    Realfargo