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Also ich ordere mittlerweile alles Generalüberholt. Die Dinger sind praktisch neu, ohne Gebrauchsspuren oder sonstige Mängel. Und wenn du dir unsicher bist hast du immer noch die Option das ganze kostenlos binnen 14 Tage zurück zu schicken.
Das einzige Manko ist das du teilweise auf die OVP (Karton) verzichten musst. Wenn das aber kein Problem ist kannst du ruhigen Gewissens zuschlagen.
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Re: finde die Frage sehr interessant...
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Original geschrieben von acidjunkie1
Das ist doch eine vollkommen legitime Frage - fürs Geplauder...
Es wurde ja nicht gefordert, Umsätze et. offen zu legen, sondern nach einer groben Schätzung gefragt.
Also man könnte das sicher überschlagen, Pi x Daumen eben.
Ob es 100.000 oder 10.000.000 sind, sollte man über den Daumen gepeilt schon schätzen können.
Ich tippe eher auf erstere Zahl;-)
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872.473,10 € netto vor Steuern :cool:
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Ganz genau!! Daher wollen viele AG auch eine Urlaubsbescheinigung 
Es steht einem nämlich nicht der Urlaub je Arbeitgeber zu sondern je Jahr!! 
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Zitat
Original geschrieben von Ceres667
Wer spricht den von Radau machen? Ich arbeite nicht in der Industrie und wir haben über 10.000 Mitarbeiter, Azubis werden aber nur selten Übernommen, da kann es zu Fehlern kommen, sowas kann geklärt werden, ich sehe darin kein Problem. Ich war im übrigen auch schon beim Personalrat, sogar mal bei der IHK und habe mich aus gewissen Umständen beschwert, mein Chef hart mich dabei unterstüzt, übernommen wurde ich auch, hier ist einfach alles etwas "anders". Bevor ich mich aber auf einen "Fehler" hinweiße informiere ich mich gerne wie das den nun wirklich aussieht.
Im TV steht:
Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, steht als
Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel
des Urlaubsanspruchs nach Absatz 1 zu; § 5 Bundesurlaubsgesetz
bleibt unberührt.
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Das bezieht sich aber nur auf den Neuvertrag. Beispiel, ein Arbeitnehmer hat 24 Urlaubstage im Jahr. Er fängt aber erst im Dezember an, somit stehen im nicht 24 Urlaubstage zu
sondern nur 2 siehe Rechnung:
(Jahresurlaub : 12 (Monate)) x Beschäftigungsmonate = Urlaub in Tagen
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Zitat
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Wenn eine UStID besteht wird die Rechnung netto, also ohne MwSt. ausgestellt, Voraussetzung Leistungserbringung war außerhalb der BRD.
Vielleicht hilf dir ja der Hinweis.
Zum Rest kann ich leider nichts sagen.
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Zitat
Original geschrieben von Sebi
Man erhält wohl mit der Karte einen Rabatt Code bzw separaten Tarif, den man nutzen kann.
Lt. meines Onkels ist dieser v.a. bei Tages und Wochenanmietungen in den Compact Größen recht günstig...
Na das ist ja schon mal was. Hast du da auch eine Hausnummer? Habe mal etwas von 30% Gehört. 
Vielen Dank :top:
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Da gabs doch mal ein schlaues Buch wie man so was umgehen kann. Man reagiert als Halter kurz vor Fristablauf mit so oder so ähnlichen Worten wie: "Ich kann mich zwar nicht erinnern gefahren zu sein, wenn aber tut mir das leid."
Das hilft denen aber nicht weiter und dann kommt noch ein Bogen usw. und nach der Frist sagt man dann es war doch wer anders, weil man davor den Sachverhalt nicht genau geklärt hat und schon hat man das Problem gelöst.
Ob das aber so tatsächlich funktioniert mage ich zu bezweifeln..
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Ich würde das keinesfalls auf mir sitzen lassen und so eine i.d.R. teuren Matratze irgendwo unter dem EK verramschen.
Du bist im Recht, auch wenn das wohl bei dir etwas schwammig ist. Vielleicht hilft es ja auch das Ding zu denen zu bringen und etwas terror zu machen, wenn die es nicht im Guten zurück nehmen möchten.
Ganz schwache Leistung vom Dänischen Bettenlager.. :flop: