Beiträge von Gastroli

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    Original geschrieben von Straty
    Eine wichtige Frage:


    Ich kann ein ipad 16gb wifi für 410€ bekommen und der zustand ist sehr gut.
    Nur leider hat der Verkäufer die rechnung nicht mehr..
    Läuft die Garantie beim iPad auch nur über die Seriennummer oder kann mir eine fehlende Rechnung Probleme bereiten?


    Seriennummer ist kein Problem, das klappt auch beim iPhone, iMac etc.

    Das falsche hat sich eben eingebürgert.


    Meiner Meinung ist folgendes korrekt:


    Man hat keinen Hunger:
    Hast du wirklich keinen Hunger mehr? - Ja (ich habe keinen Hunger mehr)


    Man hat Hunger:
    Hast du wirklich keinen Hunger mehr? - Nein // Besser aber Doch, da man dadurch das "keinen" Hunger aufhebt. Also heisst das: Nein, ich habe doch Hunger



    Es klingt deshalb kompliziert weil man beides mal etwas verneint, dies sich aber aufhebet und dann zu einem Ja wird. Bessere Formulierungen wären dann einfach Hast du noch Hunger? Dann kann der Antworte auch frei entscheiden, ob ja oder nein. Durch dieses keinen Hunger mehr, fragt der Fragende ja bereits ob seine Vermutung richtig ist.


    So, und wenn ich nun völlig falsch bin einfach drauf :D

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    Original geschrieben von phoenixtr
    eine bestätigung haben die vor ort das es am telefon bestellt wurde. ich hab nur den kassenzettel danach bekommen.


    die chefin ist das größte problem. ich habe SOFORT angerufen, aber die dame war nicht da, und ohne ihr sagt kein mitarbeiter was. hat bis zum mittwoch gedauert bis ich sie hatte, und ihr das problem geschildert hab. ich wurde schnell abgewimmelt...


    Wenn du in der Filiale nicht weiterkommst und es eine große Kette ist, rufe einfach in der Zentrale an. Wichtig ist immer nur, freundlich bleiben dann macht das Gegenüber auch gerne mit. ;)

    Also mit Matrazen Rückgabe hatte ich noch nie ein Problem. Ist zwar nach den Verläufern ein "Hygiene"-Artikel ähnlich wie Unterwäsche, wurde aber immer anstandslos zurück genommen. Ein Händler räumte mir auf Nachfrage sogar eine 4-Wochen Testphase ein.


    Also ich würde einfach versuchen freundlich zu klären und dann wird das schon.

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    Original geschrieben von fantomas
    Nein, das heißt es nicht. Es bedeutet lediglich (am Beispiel Österreich), dass dem Halter eine Geldbuße dafür auferlegt werden kann, dass er sich weigert, den Fahrer zu benennen oder nicht dafür gesorgt hat, dass er nachvollziehen kann, wer der Fahrer war. Für den Verkehrsverstoß selbst kann der Halter nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
    das nicht, aber eine Geldbuße, s.o.


    Derartige Geldbußen aus Österreich können übrigens in Deutschland trotz Rechtshilfeabkommen nicht vollstreckt werden, da es in Deutschland die Halterhaftung -außer bei Parkverstößen_ nicht gibt. Österreichische Behörden versuchen trotzdem immer wieder und mit unglaublicher Hartnäckigkeit, Geldbußen vom Halter einzutreiben, bei mir bisher immer ohne Erfolg.


    Okay, das ist natürlich eine gute Variante, somit ist der Halter in der Pflicht immer alles im Auge zu behalten wenn er sein Fahrzeug schon abgibt. :) Somit stimme ich dir zu, das wäre in Deutschland sicherlich sinnvoll.

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    Original geschrieben von harlekyn
    (...) das Webmail-Interface (z.B. von GMail) nutzen.


    Vorsicht, das heisst Googlemail. Sonst winkt ganz schnell eine Abmahnung ;) mehr hierzu hier