Beiträge von HT483

    Zitat

    Original geschrieben von ingo74
    guck dir das falk mal mit deiner mutter im mediamarkt oder saturn an, ist nur ein tip, ansonsten halt die beiden anderen..


    Werde ich mal machen. Jedoch liest sich das Falk eher für jüngere leute wie mich für interessant. Der Mann meiner Mutter ist bereits fast 70Jahre alt und hat mit Computer noch nie was zutun gehabt. Er kann mit der lernenden Funktion des Falk zb nichts anfangen. Daher benötigt er auch ein etwas größeres Display!

    Zitat

    Original geschrieben von maxwell2000
    Wenn man auf das bisschen Displaygröße verzichten kann


    Leider nicht. Der Mann meiner Mutter hat sehr dicke Finger und kommt mit einem kleinen Display nicht zurecht.


    Ansonsten guter Tip, danke. :top:

    Morgen,
    ich häng mich mal hier dran!


    Meine Mutter und Ihr Mann suchen ein Navi was,


    1. einfach zu bedienen ist.


    2. ein 4,3zoll display besitzt


    3. mit Stauumfahrungsfunktion


    edit: 4. mit Europakarte ausgestattet da wir direkt an Holland wohnen und mit A oder CH nicht viel anfangen können.


    Der Preis für das Gerät sollte die 200€ grenze nicht überschreiten.


    Eigentlich wollte sie sich diese Woche das TomTom XL bei REAL für 199€ zulegen. Dieses jedoch hat bei Amazon und Günstiger.de schlecht abgeschnitten was meine Mutter vom Kauf abgehalten hat.


    Hat jemand eine Idee welches Gerät zur Zeit auf dem Markt diesen ansprüchen gerecht wird?


    MfG
    HT

    Zitat

    Original geschrieben von Sunny forgot pw
    Zuerst die SF-Klasse übernehmen funktioniert nicht, da Asstel nur Versicherungsnehmer = Halter akzeptiert.


    Du musst bei deiner Versicherung bescheid geben das du gerne den SFR deines Vater übernehmen möchtest und dann bekommst du eine Versicherungsbestätigungskarte zum umelden. Ab datum der ummeldung läuft der Vertrag über dich. Das ganze funktioniert natürlich nur wenn du deinen führerschein ausreichend lange besitzt und der Vertrag keiner sondereinstung (zweitwagenregelung) unterliegt. Denn sonst kannst du nicht alle SFR übernehmen.


    mfg

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    Original geschrieben von stanglwirt
    das ist rechtlich total ohne belang.

    das ist richtig.

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt der vorvertrag ist für den versicherungsheini lediglich ein hinweis, wie der kunde das neue fahrzeug vielleicht versichern möchte. automatisch wird da aber garnix abgeschlossen, übertragen oder sonstwas...


    Das kann ich so nicht bestätigen.
    Wenn ein Kunde beispielsweise eine VB (früher doppelkarte) telefonisch ordert und es vereinbart wird das nach der anmeldung der vertrag fertig gemacht werden soll, dann wird der Versicherungsschutz des Vorfahrzeugs übernommen. Sollte der Versicherungsschutz dann letztenendes nicht gleich dem des vorfahrzeugs sein, so wird das auf der vollmacht vermerkt oder eine neue ausgedruckt. So ist unsere vorgehensweise!


    edit: Der Versicherungsheini geht mir langsam auf den s.ack. Es ist ein Job wie jeder andere!!!

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    Original geschrieben von senderlisteffm
    Ich spare genau an der richtigen Stelle! Ich zahle keine Prämien, wenn mich niemand dazu zwingt. Dafür zahle ich Dinge, die mir widerfahren, selbst.

    Du hast also auch keine Privathaftpflichtversicherung?
    Du könntest also ggf einen Personenschaden ersetzten den du verursacht hast weil du (oder falls Familie besteht ein Mitglied dieser) als Fußgänger nicht richtig nach rechts und links geguckt hast und aus diesem grunde ein Auto vorm Baum gelandet ist?


    Na ja, ich könnte dir noch viele viele bsp nennen wie zb. die Absicherung der eigenen Arbeitskraft im Falle einer Berufsunfähigkeit usw usw...Alles dinge die man auf keinen Fall vernachlässigen darf.

    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Die finden immer irgendwas im Kleingedruckten oder sonst wie, warum das gerade nicht versichert ist.


    Ja ist klar. Du kannst dir ja mal die quote von Serviceversicherern angucken wieviel Schäden aus Kulanz bezahlt worden sind die eigentlich nicht teil der Versicherungsleistungen sind.


    Wenn deine/eure Wohngebäude Versicherung diese Methode an den Tag legt und sich wehrt jegliche Schäden zu ersetzten dann habt ihr ganz einfach den falschen Versicherer gewählt. Und wenn die das einmal mit euch gemacht haben verstehe ich nicht wieso ihr dann noch immer dort versichert seit!


    Sorry für ot!


    Sorry für fq und ot aber dann mach dir doch mal gedanken was da falsch läuft bei dir!


    Natürlich sagen wir unseren Kunden das wir den Schaden gerne übernehmen. Dafür sind sie bei uns Versichert und zahlen Ihre Beiträge.
    Wenn du eine Versicherung hast die deine Schäden nicht gerne übernimmt dann sparst du vielleicht an der falschen stelle!!!


    Du kannst mir gerne eine pn bzgl deines Leitungswasserschadens schreiben und ich sag dir dann ob das Versichert ist bzw warum das nicht Versichert ist!


    Ich lasse es hier nicht so stehen das Versicherungen alle schlecht sind und keine Schäden bezahlen...Das ist nämlich quatsch.


    Aber das ist off topic und gehört hier nicht hin.

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Deswegen fragte ich ja den TE, ob der Geschädigte beim selben Versicherer bereits eine Vorversicherung mit Fahrzeugversicherung hatte...


    Könnte für den Versicherungsnehmer ein vorteil sein...falls das Auto zuvor jedoch nur KH oder TK versichert war bringt ihn das auch nicht weiter.
    Mal schauen was aus dem Fall wird....


    senderlisteffm: Du kannst dir deine abwertigen bemerkungen auch sparen über Versicherungen. Nur weil du vielleicht schlechte erfahrungen gemacht hast mit deiner Versicherung müssen nicht gleich alle Versicherer schlecht und nicht zuvorkommend sein!

    Als Versicherungskfm melde mich mal zu Wort!


    Ich kann euch sagen wie es bei uns läuft.


    Wenn ein Kunde eine VB (Versicherungsbestätigunskarte) benötigt wird er bei aushändigung der Karte bzw bei aushändigung der Nr. gefragt welchen Vers.schutz das neue Auto bekommen soll! Diesen Versicherungsschutz unterschreibt er auf einer Vollmacht!!! Diese Vollmacht sollte eigentlich überrall gang und gebe sein da die Versicherung in Deckung steht sobald das Auto angemeldet worden ist bei der Zulassungsbehörde. Sollte der Kunde nur einen Fahrzeugwechsel haben (also kein Neukunde) hat das nichts mehr mit der Erstprämie zutun da der Kunde bereits Beiträge gezahlt hat für sein Vorfahrzeug. Sollte er vor dem Fahrzeugwechsel bei im Mahnverfahren gestanden haben ist die Versicherung erst nach der zweiten nicht bezahlten Mahnung von der Deckung befreit.


    Zum eigentlich problem was hier diskutiert wird kann ich nur sagen das bei uns der Versicherungsschutz so beibehalten wird wie beim Vorfahrzeug wenn nichts anderes ausgemacht bzw gewünscht wurde. Aber wie gesagt, bei fertigstellung der VB wird eigentlich immer nach dem gewünschten schutz gefragt und dieser wird auch von dem Kunden unterschrieben. Wenn derjenigen der seinen Benz also nach gefühlten 50m kaputt gefahren hat bereits bei seiner Versicherung das Vorfahrzeug versichert hat sollte mind. der Versicherungsschutz der vorher bestand vereinbart sein.


    So ist der Ablauf in unserem Unternehmen. Wie andere Unternehmen arbeiten kann ich euch nicht sagen...