Ich bin selber Versicherungskfm und halte von der Riester Rente noch immer sehr viel!
Heute haben wir vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Pressemitteilung bekommen!!!
Riester-Rente lohnt für alle
Zur unseriösen, verzerrenden und grundlos verunsichernden Darstellung des Themas
„Riester-Rente und Geringverdiener“ in der Sendung „Monitor“ am Donnerstag,
9. Januar 2008 erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Die in der Sendung „Monitor“ aufgestellten Behauptungen fußen auf einer völligen
Verzerrung der Situation und Funktionsprinzipien der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Sie sind unseriös und wurden wider besseres Wissen aufgestellt.
Mit den drei Säulen Gesetzliche Rentenversicherung, private Altersvorsorge und betriebliche
Alterssicherung verfügt Deutschland über ein stabiles, belastbares, flexibles
und zukunftsfähiges Renten- und Altersvorsorgesystem. Hinzu kommt mit der
bedarfsabhängigen Grundsicherung im Alter (eingeführt 2003) ein richtiges und wichtiges,
zielgerichtetes und effizientes Instrument zur Armutsvermeidung.
Die Behauptung, für Geringverdiener sei der Abschluss einer Riester-Rente
nicht sinnvoll, ist falsch. Das Gegenteil ist richtig: Gerade für Geringverdiener ist
die staatliche Förderung so hoch (die Förderquoten betragen bis zu 90 Prozent),
dass bei seriöser Betrachtung gerade auch Geringverdiener bei der Riester-Rente
mitmachen sollten. Die These, „Geringverdiener lassen besser die Finger von der
Riester-Rente, da sie im Alter sowieso von der Sozialhilfe leben werden“, kann demgegenüber
nicht überzeugen. Mit der gleichen zynisch-pessimistischen Grundeinstellung
könnte man sämtliche Sparvorgänge und in letzter Konsequenz auch die Erwerbstätigkeit
einstellen und auf die Versorgung durch das Gemeinwesen (nicht erst
im Alter) vertrauen.
Die von „Monitor“ zitierte Berechnung, wonach ein Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen
selbst nach 32 Beitragsjahren keinen Nutzen durch eine Riester-
Rente erzielen würde, ist falsch – allein schon deshalb, weil nur die Zahlbeträge aus
der gesetzlichen Rentenversicherung in den Blick genommen werden. Leistet der
Durchschnittsverdiener nicht nur Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung,
sondern auch an eine Riester-Rente, übersteigt das Alterseinkommen aus beiden
Quellen bereits nach 20 Jahren den durchschnittlichen Grundsicherungsbedarf.
Für die Höhe des im Alter mit der gesetzlichen und einer zusätzlichen Riester-Rente
erreichbaren Sicherungsniveaus ist die gesamte Erwerbsbiografie relevant. Es kann
nicht ausschließlich auf Erwerbsphasen mit geringem Verdienst (beispielsweise Ausbildung,
Berufseinstieg oder Arbeitslosengeld-Bezug) abgestellt werden. Die Leistungen
der gesetzlichen Rentenversicherung und aus einer Riester-Rente folgen
grundsätzlich dem Äquivalenzprinzip: Die Leistungsansprüche der Versicherten
gründen auf den individuellen Beitragszahlungen. Wer über sein Erwerbsleben hinweg
relativ hohe Beiträge geleistet hat, erhält relativ hohe Leistungen, wohingegen
jemand, der relativ geringe Beiträge eingezahlt hat, auch nur vergleichsweise geringe
Leistungen erwarten kann. Damit unterscheiden sich gesetzliche Rentenversicherung
und ergänzende Riester-Rente wesentlich von einem armutsvermeidenden
staatlichen Fürsorgesystem wie der Grundsicherung im Alter.
Armutsvermeidung erfolgt in der Erwerbsphase durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende
(Sozialgesetzbuch Zweites Buch) und in der Ruhestandsphase durch die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialgesetzbuch Zwölftes
Buch, Viertes Kapitel). Voraussetzung der staatlichen Maßnahmen zur Armutsvermeidung
ist, dass Hilfebedürftigkeit vorliegt. Der Lebensunterhalt muss vorrangig
durch den Einzelnen selbst gewährleistet werden. Nur wer dazu nicht in der Lage ist,
hat Anspruch auf staatliche Fürsorge. Im Übrigen beziehen gegenwärtig nach Angaben
des statistischen Bundesamtes nur rund zwei Prozent der über 65-Jährigen Leistungen
der Grundsicherung im Alter. Dies zeigt, dass Altersarmut nicht verbreitet ist.
Der durchschnittliche Grundsicherungsbedarf der über 65-Jährigen beträgt 627 Euro.
Mit der Behauptung, eine Riester-Rente lohne sich nicht, weil im Alter eventuell Anspruch
auf eine Grundsicherungsleistung bestehe, kommt eine höchst bedenkliche
Grundhaltung zum Ausdruck, die der staatlichen Fürsorgeleistung Vorrang vor der
Eigenverantwortung des Einzelnen für seinen Lebensunterhalt einräumt. Dahinter
steht ein ordnungspolitisches Fehlverständnis. Entgegen dem Subsidiaritätsprinzip
wird/würde mit diesem - ob nun unterstellten, bloß behaupteten oder gar nahegelegten
- Kalkül die zu leistende Eigenvorsorge für die Alterssicherung negiert und die
Konsequenzen künftigen Steuerzahlern zumutet.
Quelle: Bundesminsterium für Arbeit und Soziales