Was ist daran normal? Sollte ein Genion Card nicht als "O2 Genion ohne Handy" aufgeführt sein im o2-Kundenbereich? Bei mir steht aber "O2 Genion". Hat eteleon einen Schuss weg oder was?
Beiträge von JokerHH
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20cm weiter oben lesen ergibt
"Den Lesern dieses Threads sind die Tarife schon längst bekannt, aber das beantwortet ihre eigentliche Frage trotzdem noch nicht."
:cool:
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Hier: http://fairpay.conrad.de
Das Angebot sieht interessant aus, aber das Gerät ist bestimmt gelocked. Außerdem ist mir unklar, ob man damit einen Vertrag oder Prepaid angedreht bekommt. Im Produkttext klingt es nach Prepaid, rechts steht Vertrag.
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Phonehouse ist für o2 Reseller und nicht Provider.
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Mist, bei mir liegen auch 2 gleiche Codes bei. Unter dem Code steht übrigens auch die Handynummer drauf, für die der Code gilt, also kann man den Fehler daran schon erkennen.
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Wenn man übrigens vergisst, die automatische Aufladung zu deaktivieren und auch nur eine einzige Einheit vertelefoniert, bucht euch Blau zur Aufladung gleich mal 15€ ab. Also aufpassen!
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Zitat
Original geschrieben von JRDA
Also Missbrauch ist sicher was anderes wie seine Freunde und Bekannte dort zu werben.Wenn diese Konten nur zum Abstauben der Prämie eingerichtet und gleich wieder gekündigt werden, würde ich es begrüßen, wenn die Bank dem "Werber" auf die Finger hauen würden. In der Praxis geschieht das aber leider sicherlich nicht.
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Hmm, bei dem Connect-Probeabo komme ich mit Firefox auf eine leere weiße Seite mit unbeschrifteten Formularfeldern und einem gelben Ticker oben, aber ansonsten keinerlei Text. Ist das bei euch auch so?
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Zitat
Original geschrieben von f l a m 3
Warum ruft ihr nicht einfach mal bei Eteleon an?
Soll ich das für euch machen?
Ja, mach mal, nur weiß ich grade nicht, warum ich dort anrufen sollte. Dadurch versenden die auch nicht schneller.

ElKaracho:
Bei mir waren die Unterlagen auch vor über eine Woche bei denen. Gib doch mal Bescheid, falls die Sache mit der Servicegarantie bei dir klappt. -
Das ist irgendwie etwas unklar formuliert, weiter oben steht ja:
ZitatWichtig: Bei Verträgen gilt die Lieferfrist erst ab Eingang der vollständigen Vertragsunterlagen und nur, wenn der Netzbetreiber oder Provider keine Nachforderungen hat (z.B. Aufenthaltsgenehmigungen) und der Vertrag genehmigt wurde.
Meine Interpretation wäre, dass die Lieferfrist erst ab Vertragsgenehmigung gilt, aber das kann man auch anders auslegen. Wenn das Gerät jetzt zügig kommt, sehe ich auch keinen Grund zur Beschwerde. Nur wenn das jetzt wieder über eine Woche dauert, werde ich stinkig. Immerhin sind die Geräte auf Lager bei denen.