Beiträge von murmelchen

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    Original geschrieben von flatty
    3. Der Verkäufer meldete sich nicht auf Deine Abhol-Anfrage. Da könnte man mit § 271 BGB wohl auch vertreten, dass du nach Nichtmeldung zurücktreten konntest, kam es Dir doch gerade auf die Abholung an (wer überweist schon gerne Geld für solche Gegenstände?)

    Warum wird solch ein frage nicht vor dem bieten geklärt?

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    Nochmal ausdrücklich die Anfechtung erklären, da du das Produkt mit diesen Mängeln nicht erwerben wolltest (so lässt man den Anfechtungsgrund nochmal ein wenig offen, ist ja etwas haarig) und nochmal ausdrücklich widerrufen. Du könntest ihm außerdem mitteilen, dass Du ohne gerichtlichen Titel nicht zahlen wirst, also die Einschaltung eines Anwalts nicht erforderlich i.S.d. § 91 ZPO ist. So kann man die "Kosten-Kuh" in vielen Fällen vom Eis bekommen.


    Viel Erfolg

    Die Mängel standen doch im Auktionstext.

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    Original geschrieben von inf-strömler
    selten so viel Stuß gelesen , zitieren sollte man dann vllt. auch noch mal üben


    ebay hat keine wirklichen Bezüge zum deutschem BGB oder HGB ,


    also tritt an die Stelle der willkürlichen Gepflogenheiten dort der normale und sachliche Menschenverstand, gepaart mit dem Inhalt des BGB und vernünftigen Umgangsformen


    Bitte unterlasse es künftig irgendwelchen geistigen Dünnschiss per PN an mich zu senden.

    Du ist im Unrecht und auf Goodwill des VK angewiesen. Du warst hier bockig so wie es mir erscheint.
    Du hast dem VK zwar angeboten die Kosten zu erstatten aber woher soll der VK wissen das du später auch wirklich zahlst?
    Eien Möglichkeit wäre es gewesen das Telefon selber weiterzuverkaufen.
    Warte ab ob überhaupt etwas kommt und wenn doch achte drauf wer als Anspruchsteller auftaucht. (die Firma oder der Privatname)

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    Original geschrieben von mac bertl
    denn mit Katzenmusik hat das aber rein gar nichts zu tun!

    Für mich leider doch.
    Wie gesagt es gibt gute Sänger und schlechte Sänger. Die Sängerin der Gruppe würde ich eher zu letzterem zählen. Aber das ist mein persönliches Empfinden.

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    Original geschrieben von mac bertl
    "kein Ton treffen", "Katzenmusik"?


    In Zeiten von autotunes und computer-korrigierten Stimmen klingen natürliche, tolle Stimmen wahrscheinlich genau so! Aber sich dann anzumaßen, ein Urteil zu bilden und zu veröffentlichen, ist dann doch ein wenig frech! :flop:

    Sorry, aber ich stehe absolut nicht auf diese Künstliche Pop Retortenmusik.
    Ich fand auch deren Stimme absolut nicht toll. wie gesagt eher schlecht und es gibt viele Sänger welche auch Ohne Computerhilfe deutlich besser klingen.
    Zumindest hört man bei denen nicht direkt "Ton nicht getroffen"
    Ich würde mich jetzt auch nicht als Audiophil bezeichnen. :D

    Re: Eurovision Song Contest 2014


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    Original geschrieben von Weihnachtsmann
    Eine zuvor unbekannte Mädels-Kombo aus Berlin ("Elaiza") mit polnisch-ukrainischen Wurzeln :)

    Sorry, aber die Musik ist überhaupt nicht meins.
    Für mich hört sich deren "Gesang" an als wenn die keinen Ton treffen würde.

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    Original geschrieben von skater
    Uli Hoeneß verdient großen Respekt für seine heutige Stellungnahme.


    Er akzeptiert das Urteil und windet sich nicht. Das zeigt, daß er Charakter hat und seine Tat bereut.

    Nunja, er könnte aber auch genauso gut wissen das da noch mehr kommt. :(

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    Original geschrieben von handyman1981
    Mia San Mia!:top:

    Ja, Schmuggler, Steuerhinterzieher, Brandstifter und Kinderf**er??

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    Original geschrieben von bernbayer
    Genau weil der Fall von Uli ein Einzelfall ist muß durch den BGH geklärt werden, wie so eine mißglückte Selbstanzeige beim Strafmaß zu berücksichtigen ist. Anscheinend hat das Gericht das Bemühen von Uli mit der Selbstanzeige reinen Tisch zu machen kaum berücksichtigt.

    Oder Sie haben nicht geglaubt das er sich wirklich Steurehrlich machen wollte.