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Original geschrieben von Timba69
c)
Auch falsch, da der Wasserschaden kein Sachmangel an der Sache ist (siehe BDA, in der Sache lässt sich herlich streiten, ob Wasserdichtigkeit bei einem Active-Gerät eine zugesicherte Eigenschaft ist und wenn ja, in welchen Maßen) und zudem, selbst wenn, da der erste Sachmangel, wenn es denn einer gewesen wäre, bereist auf Garantie(!) repariert worden ist.
Aus welchen Zusammenhang ergibt sich da für dich ein Sachmangel, der bereits zwei mal repariert wurde?
Timba lass es lieber sein. Mediamarkt hat den Mangel schon 2x akzeptiert. Beim 3. mal könne sie da nicht verweigern.
Die Garantiebedingungen in irgendeinem Handbuch zählen nicht. Das Handy wird mit entsprechenden eigenschaften beworben und das zählt.
Nicht was in den Garantiebedingungen steht welceh dem Käufer erst nach Kauf bekannt werden.
Es geht um Gewährleistung. Das S4 Active ist nach IP-67 zertifiziert.
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Original geschrieben von Timba69
Doch, da MM keine Garantie gibt, sondern Gewährleistung.
Ok, es geht hier um die Gewährleistung nicht Hersteller Garantie.
In diesem Fall ist Mediamarkt in der Beweispflicht das der Mangel bereits vor Ablauf der Beweislastumkehr angezeigt und auch MM zur Reparatur übergeben wurde. Der Servicebetrieb hat entschieden das kein Garantie ist.
Das ist aber nicht das Problem des TE der möchte das MM die Gewährleistung erfüllt.
Die müssen nun beweisen das der Mangel nicht vorlag, das wird durch die bisherigen (durchgeführten) Reparaturen sehr schwierig werden dürfte.
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Original geschrieben von mumpel
Viele Menschen glauben, dass man bei "Wasserdicht" mit den Geräten problemlos Duschen oder in den strömenden Regen kann. Also sobald irgendwo "Wasserdicht" draufsteht->in die Bedienungsanleitung schauen. 
IP67 = Staubdicht (Kennziffer 6) und dicht gegen kurzzeitiges Untertauchen (Kennziffer 7). DIN EN 60529. Wobei "kurzzeitiges Untertauchen" alles heissen kann. Beim Duschen und Starkregen würde ich nicht mehr von kurzzeitig sprechen
Untertauchen bedeutet komplett in Wasser gelegen.
Ich hatte mal ein Panasonic Eluga das konnte man auch beqeum ins volle Waschbecken oder legen. Das war eine Gaudi wo ich das Handy während der Mittagspause einfach in das Glas Wasser gesteckt habe.
Da der Mangel bereits 2x auf Garantie beseitigt wurde kann MM das nun nicht mehr ablehnen, es handelt sich ja um den selben Fehler wie zuvor.
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Original geschrieben von shelter
Hier wird jetzt schön Gefangenendilemma gespielt. Wer zuerst abhebt hat sein Geld, dafür aber das schlechte Gewissen wenn er andere dadurch um den Einsatz bringt,
Ich denke das war so ein typisches "Gier frist Hirn" Szenario.
Wenn Privatanleger unbedingt meinen ein solche Risikoanlage zu tätigen haben sie pech gehabt.
Die meisten tun es auch nur weil sie den Hals nicht voll bekommen können.
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Ist dieses Problem auch eines, das in D höhere Fallzahlen induziert als im europäischen Ausland? Oder sind Infektionen durch Beatmungsgeräte eine vollkommen unabwendbare Gefahr, die selbst bei besten Hygienemaßnahmen nicht reduziert werden kann.
Das Problem gibst es auch im EU-Ausland, Deutschland ist bezgl. Krankenhaus keim Reinheit eher ein Entwicklungsland.
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Original geschrieben von das-mitglied-007
Eigendlich ist es ja so, wenn man ein verunfalltes Kind auf der Straße oder Gehweg sieht, sollte man sofort anhalten und helfen. Genauso Verunfallten im Straßenverkehr, oder in Not.
Und da spielt es eine verringerte Rolle, ob Ihr den neusten Verbandskasten habt...
ANHALTEN und HELFEN sollt Ihr!
Viele machen das nicht...
Und DAS ist strafbarer, als ein "alter" Verbandskasten.
Ist gar nicht Thema dieses Threads.
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Original geschrieben von Lord Arsch
Heute, morgen, übermorgen jeweils ab 22:00 Uhr, NDR:
Der Tatortreiniger
Täglich nacheinander eine alte und eine neue(!) Folge!
Ja, eine sehr gute Serie.
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Original geschrieben von stanglwirt
bei mir schaut sich des schnittlauch den verbandskasten nur an, um in den Kofferraum schaun zu können. das Verfallsdatum hat dann noch niemanden interessiert.
TÜV hat sich gar noch nie darum gekümmert.
natürlich sollte man keinen 30 jahre alten verbandskasten nutzen. aber imho sind die verfallsdaten schon arg kurz gewählt. naja so kurbelt man den Umsatz an...
Ja, bei meinem letzen neuen Gebrauchten war der Originale Verbandskasten schon 5 Jahre abgelaufen.
Also mindestens schon 2x mit abgelaufenem VBK durch den Tüv gekommen.
Meistens tausche ich die eha alle 2 Jahre aus. Bei Pearl gab es ja immer welche als Gratisartikel.
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Original geschrieben von Nezhoni
Steht der Werkstattleiter in der Öffentlichkeit? Muss der sich jedes Wochenende vom niedersten Pöbel doof anmachen lassen? Ich denke nicht...
Gestern Abend war das Ganze Thema bei Maybritt Illner. Wowereit erzählte, dass er auch heute noch regelmäßig Briefe erhält in denen er beschimpft wird. Wie krank muss man sein um jemandem solche Briefe zu schicken.
Er erzählte auch etwas von "projekten" in Schulen weil jemand sagte da kommt die Schwuchtel.
Warum wird sowas nicht auch bei "da kommt der Fette" oder "da kommt der Behinderte"
Meiner Meinung nach nehmen sich die Schwulen sich selbst viel zu wichtig, zumindest wenn sie in der Öffentlichkeit stehen.
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Original geschrieben von mws55
Ja.
Wenn es gründe gab das der Urlaub bis 31.12 nicht genommen werden konnte (Betriebsbedingt, Krankheit) gab kann verfällt er erst am 31.03 des Folgejahres.