Beiträge von murmelchen

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    Original geschrieben von Fahrerin
    Es ist nicht selbstverständlich das wir 30kg und mehr schwere Pakete in den 3 oder 4 stock (ohne Aufzug) schleppen. Laut AGB nur bis zur ersten Tür....die ist bekanntlich meist unten :)


    Ich hab grad mal in eure AGB geschaut, dort steht nichts mit erster Tür ;-).
    Achja bei Mietshäusern ist mit erste Tür immer die Wohnungstür gemeint und nicht die Hauseingangstür. :D (deshalb heisst es bei den meisten Speditionen "nur" Lieferung bis Bordsteinkante ;))

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    Original geschrieben von Fahrerin
    das andere Paktdienste es ebenso machen es gibt überal gute und böse.


    Ich kenne das aber nur von denen, deren Arbeitskleidung nicht Gelb oder Braun ist. :D

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    Original geschrieben von schore3000
    dass FA würde schon 5 Verkäufen von gleichartigen Artikeln in einem x-beliebigen Zeitraum können gewerblichen Handel vorwerfen. Also ist jeder von uns hier schon gewerblicher Händler.


    Aber welcher richtige Privatverkäufer hat 5 Gleichartige Artikel und dann auch noch Neu.


    Nach 90 Tagen sieht man eh nicht mehr was gekauft und verkauft wurde, also nicht so gierig sein und Zeit (oder zweit und dritt Account :D ) mitbringen.

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    Original geschrieben von SunnyStar
    Mal schauen, wie nervig Du es findest, wenn 2 Meter vor Dir auf der Mittelspur direkt einer davor von der linken Spur wieder einschert, weil er Deine Geschwindigkeit unterschätzt hat etc.


    Naja, nachdem ich den spurweschsel mit blinken (das ist das komische Licht was immer an und aus geht :D ) angekündigt habe ist bei vernünftiger Geschwindigkeit auch entsprechend platz zum überholten.
    Meisst überholen diese Mittelspurpenner aber garnicht.

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    Original geschrieben von SunnyStar
    Es gab diverse Untersuchungen, daß die Unfallgefahr durch den ständigen Spurwechsel um bis zu 35 Prozent steigt.


    Ja, für mich steigt Risiko enorm z.B. bei einer 3 Spurigen Autobahn muss ich 5 Spurwechsel vornehmen um einen Mittelspurschleicher zu überholen.
    Wenn jemand ganz links schleicht muss ich auch noch bremsen, damit der Abstand zum Vordermann gross genug bleibt um nicht zu nötigen wenn ich mein Überhohlvorgang mit Lichthupe ankündige.

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    Original geschrieben von *Hirschi*
    Um überfordert zu sein, benötigen viele Autofahrer nicht mal eine Autobahn! :rolleyes:
    Vielen reicht da schon eine geschlossene Ortschaft oder ein Parkplatz! :D


    Ohja, da sagst du was.

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    Original geschrieben von Vindur
    Die LKW-Fahrer machen das aber nicht, weil sie Dich ärgern wollen, sondern weil sie nur bergauf eine (legale) Chance haben, an einem anderen LKW vorbeizukommen.


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    Original geschrieben von Vindur
    Und solange da kein LKW-Überholverbot ist und der Überholvorgang in 45 Sekunden erledigt ist, liegt kein Verkehrsverstoß vor.


    Eben das ist das Problem. Sie schaffen es im Normalfall nicht "zügig" zu Überholen. Auch leer nicht.

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    Original geschrieben von SunnyStar
    Ich bin schon mal angehalten worden, weil ich ca. 500 Meter zu lange auf der mittleren Fahrspur einer 3-spurigen Autobahn gefahren bin. Begründung: ich hätte durch das Rechtsfahrgebot sofort nach dem Überholvorgang auf die rechte Spur wechseln sollen.


    Ich wurde dann schließlich nur mündlich verwarnt.


    Nunja 500 Meter ist schon ziemlich lange.
    Mich nerven diese Fahrer auch immer extrem. Es ist zum ko**en wenn die Leute sich nicht zügig oder garnicht wieder rechts einordnen.
    Das Sollte m.M.n. genau so wie drängeln bestraft werden.

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    Original geschrieben von gobbble
    Die Amazon Kreidtkarte hat auch einen Einkaufsschutz. Aber ich meine dieser gilt nur für Einkäufe auf Amazon.de


    Nein da gilt nur die erweiterte Garantie bzgl. Beschädigung, Diebstahl usw.
    Der Einkaufsschutz gilt für alle Einkäufe (musste ich leider schon testen, der Händler hat die Retoure nicht bearbeitet, der Support der LBB ist klasse.) die mit der KK bezahlt werden.

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    Original geschrieben von elknipso
    Frage 1: Kann er mir überhaupt irgendwas? dass man prinzipiell nicht auf einem Bürgersteig parken darf steht außer Frage, aber soviel ich weiß zieht das nur ein verwarngeld nach sich wenn man auch wirklich jemanden behindert was hier ja nicht der Fall war.


    Er hätte dich fotografieren müssen wie ein anderes Auto nicht vom Parkplatz kommt (damit es eine Behinderung ist)

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    Original geschrieben von elknipso
    Frage 2: Was kostet der Spaß wenn obiges nicht zutrifft.


    Sind glaub ich 20€ (aber nur bei Behinderung) ansonsten müssten das 5€ sein wegen Falsch parken.

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    Original geschrieben von elknipso
    Frage 3: Haben Fotos von so einem Hobbypolizist überhaupt irgendeine Beweiskraft?


    Ja natürlich, aus dem Bild sollte aber die Zeit und das Datum hervorgehen wann es aufgenommen wurde. :D