-
Zitat
Original geschrieben von fluxxr
wenn es irgendwo etwas unter marktwert gibt, dann kauft man es und das eben nicht nur einmal.
Der findige Anwalt seines Käufers wird hieraus das gewerbliche handeln ableiten. (etwas günstig zu kaufen um es nach Möglichkeit teurer wieder zu verkaufen ist "handlen mit gewinnabsicht"
Zitat
Original geschrieben von fluxxr
ein produkt, das man einmal geöffnet und kurz ausprobiert hat, darf man doch unter "neu, sonstiges" auch als privater verkäufer einstellen?
Sicher darf man als Privater Neuware verkaufen z.b. bman bekommt etwas zum Geburstag und kann kann es nicht zurückgeben, aber kein "ausprobiertes" als Neu
Normalerweise darf nichtmal ein Online Händler darf eine Retoure die "kurz" ausprobiert wurde als Neuware verkaufen.
In diesem Fall waren sogar noch daten des VK auf dem iPad, :eek:
Ich denke aber hier wird dem VK nur ein Anwalt weiterhelfen, evtl. sagt er uns ja was bei rum gekommen ist.
-
Zitat
Original geschrieben von ChiefOBrei
Welchen Schutz?
Bei meiner Kreditkarte ist ein Einkaufschutz dabei z.B. wegen Nichtlieferung o.ä.
Den gibt es bei Paypal z.B. nicht für Gutscheine.
-
Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
http://feedback.ebay.de/ws/eBa…ack&ftab=FeedbackAsSeller
Ist jetzt nicht wirklich viel, hauptsächlich Klamotten und ein wenig Spielzeug. Bei den 4 gleichen Nokias könnte man in der Tat allerdings schon auf komische Gedanken kommen.
Das dachte ich mir auch. Wie kommt ein Privatverkäufer an 4 neue Handys?
Wobei Du ja alle Nasslang Handys verkaufst.
Wobei gut 50% der Bewertungen als Käufer sind.
Aber Schuld bist Du am Ende selber. NEU ist NEU und nicht Neuwertig. (Du hattest ja sogar noch Daten drauf, egal was Du in der Beschreibung schreibst)
Du hättest deinen Fehler auch einsehen können und den Artikel zurücknehmen.
Dann hättest Du nur das Porto verloren.

-
Zitat
Original geschrieben von nemesis001
Ist doch eigentlich relativ egal ob in zwei, drei oder fünf Wochen.
Naja, man legt das Geld ja auch solange aus.
Ich habe mit Kreditkarte bezahlt, da muss man das nicht solange vorstrecken und hat den besten Schutz.
-
Zitat
Original geschrieben von Sliders
Oder, der Hermes Jung macht es clever: er kommt Sonntags oder späten Nachmittag bis Abends vorbei, denn da ist die Chance groß, jemanden anzutreffen.
Sorry, aber der macht das nicht weil er clever ist sondern weil er nur eine Zustellung von vieren (im Worste case) bezahlt bekommt.
Zitat
Original geschrieben von Milano
Ich kann mir auch nicht vorstellen, das die Zusteller nicht ordentlich eingelernt werden.
Nunja, das kostet aber Geld im normalfall fahren die neuen ein paar Tage mit und dann müssen die auch schon alleine los.
-
Zitat
Original geschrieben von @fricola
Hi Leute,
ich hab vor fast zwei Wochen bei ebay ein Plattenspieler verkauft....
Wie würdet ihr vorgehen? Ab wann soll ich mich an ebay wenden.
Nach 5 Tagen würde ich freundlich nachfragen, bei 14 Tagen direkt eine nicht bezahlten Artikel melden.
Dem Käufer schreiben, das Du vom Verkauf zurücktritts, falls er nicht zahlt.
Dann den Artikel wiedereinstellen, die Gebühren werden von Ebay erstattet wenn der Fall geschlossen wurde.
Zitat
Original geschrieben von @fricola
(BLU Ray für insgesamt 14€ verkauft, Kosten der Anzeige bei 0€. Aber von den 14€ muss ich doch was abgeben, oder??)
Du musst mit 9% Gebühren rechnen. +evtl Paypal.
-
Zitat
Original geschrieben von Catweasel
Hallo Zusammen,
es ist nicht wirklich ein Problem, aber mich würd mal interessieren, wie so ein hoher Preis zustande kommt?
*klick*
Wenn die Leute im Bietfieber sind, ohne nachzudenken wird dann geboten.
Das sieht man ja an den Amazon Gutscheinen, welche teilweise über nominalwert verkauft werden.
-
Zitat
Original geschrieben von Mozart40
Weshalb? Hättest du den gleichen Fernseher bei einem anderen Händler gekauft, wäre nichts anders
Die Reparaturdienstleister sind in den meisten Fällen analog. Daher wäre der Tipp: Fürs nächste Elektrogerät einen anderen Hersteller wählen.
Gruß Kai
Nunja, der Reparatur Dienstleister arbeit hier im Auftrag des Händlers, und wenn dieser sich nicht in der Lage sieht Zeitgerecht ersatz zu liefern?
Der Händler ist in der Gewährleistungszeit der einzige Ansprechpartner für mich als Kunden.
Da ja schon angekündigt wurde das keine Zeitnahe Reparatur mangels Ersatzteil möglich ist, bestünde ja auch die Möglichkeit dem Kunden ein anderes Gerät mitzugeben, und dann das Repariert Gerät als B-Ware zu verkaufen.
Zitat
Original geschrieben von KingBoa
Für die Zukunft werde ich erstmal einen anderen Hersteller wählen, vielleicht eine andere Technik, aber auf jeden Fall nur noch online bestellen. Denn da kann ich das Ding sofort wieder auf die Rückreise schicken, falls etwas nicht stimmt.
Ich hatte selbiges mit einem Plasma von Samsung, der hat nicht mehr auf die FB reagiert die Tasten am Gerät auch nicht.
Samsung wollte Repa. Dienst schicken aber leider frühestens in 2 Wochen. amazon angerufen Fernseher wurde 3 Tage später abgeholt.
Am 4. Tag hatte ich dann von Amazon einen neuen TV stehen.
-
Trotzdem solltest Du den Händler in Verzug setzen.
Fürs nächste Elektrogerät einen anderen Händler wählen.
-
Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
ich bezweifle nicht, dass es härtefälle gibt, bei denen ein auto *wirklich* erforderlich ist. aber heutzutage behauptet jeder hinz & kunz, dass er "unbedingt" für dies und das ein fahrzeug braucht. letztendes ist es aber nur bequemlichkeit und ich wage zu behaupten, dass es in mind. 90% der fälle alternativen zum auto gibt, wenn das problem nicht reine bequemlichkeit ist.
Naja, ich würde gerne Auf das Auto verzichten, ich habe nur 20km zur Arbeit, mit Auto benötige ich ca 20-30 min. Mit dem Öffi z.b. 1,5-2 h