Beiträge von murmelchen

    Zitat

    Original geschrieben von Der Schakal
    Also eBay Nutzer ohne PayPal sollte man ausschließen. :mad:


    Der auf der letzten Seite beschrieben Verkäufer hat nun wegen nichtbezahlens einen Fall geöffnet. :rolleyes: Ich kann nicht mehr die Daten einsehen, da die Kaufabwicklung ist für diesen Einkauf bereits abgeschlossen ist und der Verkäufer nennt mir die Hälfte seiner Daten. :flop:


    Wenn Du auf die Artikelseite gehst kann man "details zu diesem Einkauf" anklicken.
    Antworte aber auf jedenfall auf den Streitfall.


    Wenn Ebay paypal als kostenlosen Service anbietet würde ich das auch als VK nutzen so zahlen 2,3% oder so an Paypal +9% an ebay. das sind dann mal eben über 11% Gebühren.

    Zitat

    Original geschrieben von Bene
    beide Versandoptionen anbieten und in der Beschreibung darauf hinweisen dass bei Paypal nur versichert möglich ist? Meine damals bei Einfühung der u-50-Pflicht gelesen zu haben dass kein Nachteil durch die Wahl der Zahlmethoden entstehen dürfe, so die ebay-AGB....


    Genau, nur ich bei Paypal muss ich einen Nachweis über den Versand erbringen, ab 25€ muss es sogar trackbar sein um vor ungerechtfertigten Kauferschutzforderungen geschützt zu sein.
    Daher ist es keine Paypal Benachteiligung.

    Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Und falsch ist es dazu, denn man jederzeit in "Mein Konto" selbst kündigen - da muss man niemanden überzeugen doch bitte zu Kündigen.


    Korrekt, man bekommt dann die Meldung alle DVDs zurückzusenden, wenn diese eingetroffen sidn bekommt man automatisch die Kündigungsbestätigung.

    Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Weil es bei unter 50 Bewertungen Pflicht ist ;)
    ... wenn ich per PP zahle muss er es akzeptieren,


    Ich handhabe das so, das bei Paypal halt nur Sonderversand möglich ist, welcher entsprechend teurer und natürlich versichert und trackbar ist.
    Das hat der Käufer halt zu akzeptieren, wenn er Paypal nutzen möchte.

    Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Was den Arbeitgeber anbelangt: entweder ganz oder gar nicht.
    Spätestens beim Vorstellungsgespräch muß sie sich entschieden haben, wie sie es handhabt: Entweder ganz verschweigen und auch auf die Benefits (direkte Steuerreduktion, zusätzlicher Urlaubsanspruch etc.) verzichten und auch später nicht einfordern, oder sofort alles erwähnen. Nachträglich damit zu kommen gilt als Vertrauensbruch.


    Daß die Arbeitsagentur die Behinderung ignoriert, ist wohl lokales Versagen der Mannschaft.


    Genau so handhabt das meine Mutter seit einiger Zeit auch immer. Sie kann trotz Behinderung normal arbeiten allerdings scheuen viele Firmen die damit für sie verbundenen Nachteile. (mehr Urlaub, erschwerte Kündigung) Sagt so Natürlich keiner.
    Nach Ablauf der Probezeit, kann man jedoch sehr wohl den Behinderung angeben. sollte man jedoch nur wenn kein befristeter Vertrag besteht.


    Hier ist jedoch das "Problem" der Anfälle, ich denke die Freundin wird dann auch krank geschrieben?
    Und das In der Probezeit lässt wohle heute keiner mehr durchgehen.

    Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Das ist doch nun mehr als deutlich Diebstahl, ich besitze ja weiterhin die Eigentumsrechte an dem Handy.


    Nein, du hast den Artikel an Amazon wegen eines Gewährleistungsfalles geschickt.
    Es handelt sich daher nicht um einen Diebstahl :eek:
    Da Amazon nicht in der Lage ist den Artikel zu Reparieren, zumindest nicht ohne unangemessen benachteiligt zu werden.
    Daher erstatten Sie dir dein Geld und Du bist genauso gestellt wie wenn du den Artikel nicht gekauft hast. Somit bist Du auch nicht benachteiligt. (die könnten sogar noch die Nutzung abrechnen
    :p )
    In diesem Falle zwar Dumm aber nun ja.
    Die Reparatur beim Hersteller müsstest Du denke ich sowieso bezahlen, da Du ja keine Rechnung für eine neues Gerät hast. Die meisten Hersteller gewähren evtl. Garantieleistungen nur an den Erstkäufer.
    (hatte ich bei einem Samsung Handy von WHD auch schon gehabt)