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Re: Apple Duckhead
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Original geschrieben von Gunn
Edit: ne doch nicht, da die Versandkosten ja nicht erstattet werden.
Einfach Amazon payments melden, dann bekommst Du dein komplettes Geld wieder!
Amazon holt sich das dann beim VK wieder.
Das ist ja das tolle an Amazon Payments, dafunzt der Käuferschutz im gegensatz zu Paypal.
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Re: Re: Apple Duckhead
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Original geschrieben von Noe
"Original Apple iPhone Macbook Adapter Stecker für deutsche Steckdosen"
Soll man immer erst das klein gedruckte suchen wie du es jetzt gemacht hast oder wie? :flop:

Die unsaubere Verarbeitung sieht auf den ersten Blick nicht nach apple aus.
Man kann sich aus einer Beschreibung nicht nur die "besten" Eigenschaften raussuchen.
Das ist schon fast wie die Handykarton käufer auf Ebay, die lesen auch nur "OVP" und bieten 200€ 
Aber ne schlechte Bewertung ist da allemal gerechtfertigt.
Übrigens kannst Du den Käuferschuz in anspruch nehmen, das geht ohne grossen relative unkomplieziert, und Du bekommst dein Geld von Amazon Payments wieder und der Vk muss sich kümmern :top:
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Original geschrieben von hurgh
Auf vielen Kassenzetteln steht mitlerweile auch mit drauf, dass der Käuder seine Bank vom Bankgeheimnis befreit sollte es zu ungereimtheiten kommen. Wobei diese Einwilligung auch zwiespaltig ist.
Eben das gilt aber auch nur für die unterschriebene oder per pin bestätigte Zahlung (in diesem Fall sogar die höhe) und keine weiteren.

Und wie gesagt, woher weiss der Kassierer, das es genau dieser Kunde war. bei welchem er sich vertippt hat.
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Original geschrieben von Jimmythebob
Der Kunde ist in der Beweispflicht, dass er bezahlt hat, nicht der Verkäufer.
Zudem gibt es eine Schadensminderungspflicht. Wenn der Verkäufer also ein zweites mal abbucht, um nach einem offensichtlichen Fehler die berechtigte Forderung abzubuchen, kann der Kunde nicht einfach zurückbuchen und damit noch größere Kosten verursachen.
Nicht genehmigte Lastschriften darf ich zurückbuchen lassen, denn diese ist ja nicht genehmigt.
Und das hat auch nichts mit Schadensminderung zu tun, denn zu diesem Zeitpunkt weiss ich ja theoretisch nicht wer da für was abgebucht hat.
Und welchen zusammenhang gibt es zwischen EC-Beleg und Kassenbeleg.
Der Käufer muss beweisen da ich Waren über den entsprechenden Betrag erworben habe, aber nicht nicht bezahlt habe.
Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung, und diese kann in Deutschland glücklicherweise nur ein Gericht abschliessend klären.
Noch schlimmer, der Kassierer hat sich erneut vertan und lässt mich fälschlicherweise die Rechnung des Kunden nach oder vor mir bezahlen.
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Original geschrieben von Sliders
Nochmals abbuchen mit der Inschrift "Korrekturbetrag". So, falls der Kunde meckern sollte
Die Gebühren für die Rücklastschrift hat aber auf jedenfall der Händler zu tragen, denn genehmigt wurde nur 0,91€.
Ich würde erst mal ne Rücklastschrift machen, und abwarten wer sich meldet.
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Original geschrieben von Sliders
Die Bank gibt dir entweder die Telefonnummer direkt heraus
Denen würd ich aber was erzählen, wenn die meine Daten wie in diesem Fall unberechtigt weitergeben.
Wie ist das eigentlich wenn der Kunde die Differenz in Bar beglichen hat, und der Kassierer dieses einkassiert hat?
Ich habe nämlich auch schon mal einen teil mit EC-Karte und den rest in Bar gezahlt.
Ich würde vermuten der verkäufer ist in diesem Fall der dumme. (wie wenn der VK sich beim Wechselgeld verzählt.
Denn es gibt sicher keine Verbindung zwischen Kassenbon und EC-Beleg, welcher beweist dieser Kunde hat das gekauft und nciht bezahlt.
wenn die Daten per Hand in dieses eingetragen wurden. (bie MM z.B steht unten auf dem Bon die Kartennr. und ist eindeutig zu zuordnen. in o.g Fall aber nicht.
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Original geschrieben von Dauerposter
Jetzt geht das Geschrei der Schnäppchen-Kiddies wieder los.
Bei den Krokos werden schon Mitstreiter für eine Sammelklage gesucht...
The Capture: Investier´die Stunden, in denen du diesen Thread aufblähst doch besser in einen Nebenjob oder deine Ausbildung. Dürfte sich auf die lange Sicht eher auszahlen.
Meine Volle Zustimmung :top:
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TheCapture
bitte mach hier aus dem thread kein chatraum für auf, sondern editier bitte deinen vorherigen beitrag.
Du antwortest fast immer auf deine eigenen Beiträge.
Und einen Rechtsanspruch hast Du wohl erst wenn die Ware geliefert wurde.
So wie üblich im Versandgeschäft.
Und immer dran denken die Netbooks wurden im Geshäftskundenbereich gekauft.
Dort gilt glaub ich anderes Recht (widerruf usw.) als für Privatpersonen (ich weiss es aber nicht genau).
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Original geschrieben von TheCapture
Bei mir ist immer noch kein zahlungseingang verbucht obwohl ich am 23 übefwiesen habe (vk) jmd selbes prob?
Der 23. zählt nicht, die Bank hat 3 komplette Bankarbeitstage Zeit das Geld dem anderen Konto gutzuschreiben.
Samstag und Sonntag sind keine Bankarbeitstage.
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Original geschrieben von TheCapture
in der (real)schule bin ich ständig mit meinem, 5800 online da mir der unterricht zu langweilig ist und ich durchwegs unterfordert bin.
Bin übrigens fast 18.
Btt
Was macht man mit fast 18 noch auf der Realschule?:confused: (evtl. das Handy doch mal wegpacken)
Kein wunder das Dir langweilig ist, bei der 2 oder 3. Wiederholung. 
Normalerweise ist man spätestens mit 17 fertig mit der Realschule.
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Original geschrieben von Timba69
smart fortwo cabrio mhd
Preis 15252 Euro
Kein wunder das die Autobranche schwächelt, 15200 € für ein halbes Auto.
Ich finde den Preis für ein solches Auto völlig überzogen.