ZitatOriginal geschrieben von handyman1981
Und ob Zoll und Steuern dafür abgeführt worden sind.
Das ist für den 2. Käufer völlig irrelevant.
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ZitatOriginal geschrieben von handyman1981
Und ob Zoll und Steuern dafür abgeführt worden sind.
Das ist für den 2. Käufer völlig irrelevant.
ZitatOriginal geschrieben von flashhawk
Du versendest aus Deutschland nach Deutschland und bewirbst ein noch nicht erhältliches Gerät. Da kann der Käufer meiner Meinung nach davon ausgehen, ein deutsches Gerät zu bekommen.
Warum sollte der VK erwarten ein deutsches Gerät zu erhalten wenn eben jenes noch nicht in DE erhältlich ist.
Aktuell ist das Opo nur in Asien erhältlich.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von hecke
Nabend,
Ich habe bei eBay ein Oneplus One verkauft. (Artikelnummer 261533149006)
Verschickt habe ich es, leider die Rechnung vergessen (ist nur online abrufbar, würde ich einfach per Mail als Screenshot nachsenden, ist ja kein Problem).
Aber: Der Käufer möchte das Gerät nun zurück geben, da es ein chinesisches Gerät ist.
Ich habe doch aber gar nichts anderes geschrieben?
Muss ich das Gerät zurücknehmen?
Vielen Dank und viele Grüße
Hendrik
Stimmen denn die Frequenzen, welche in der Beschreibung stehen?
"Netze GSM 850/900/1800/1900 (Quadband) HSDPA 850/900/1900/2100" Wenn nein, musst du zurücknehmen.
Ansonsten hat sich der Käufer nicht informiert. Du schreibst ja auch das das Gerät nicht in DE erhältlich ist.
ZitatOriginal geschrieben von Pitter
Äpfel und Birnen!
Nein. auch in Gaza Streifen will man unabhängig sein.
ZitatOriginal geschrieben von saintsimon
daß man es bei mir mal wieder versucht. Nun diesmal also Du.
Och mein ärmster. haben wir dich nicht lieb genug?
Nein Spass beiseite. Du könntest ruhig mal von der Edit Funktion gebrauch machen wenn noch kein anderer gepostet hat.
ZitatOriginal geschrieben von saintsimon
Wenn Das keinen interessieren würde, gäbe es dann z.B. Deine zynischen Bemerkungen? Naja, mit Logik hat es nicht jeder ...
Aber zu Deiner Information, wen es interessiert: in den Niederlanden ist man gerade auf Putin und seine leichenfleddernde Säufertruppe gar nicht gut zu sprechen.
Nunja, wenn es keine Argumente mehr gibt kommen die Beleidigungen.
Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen. Das "Eiskalt" war für dein "Brühwarm" gedacht. Aber lesen und auch verstehen sind zwei verschiedene Dinge. :top:
Ich wusste bis jetzt nicht mal das der Putin 2 Töchter hat
soviel zum Thema interessiert mich.
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Soweit ich weiß, hat der EuGH die Werkstattbindung in etlicher Garantievereinbarungen gekippt - zumindest in den Fällen, in denen die (verlängerte) Garantie kostenpflichtig ist, was bei den meisten Herstellern der Fall sein dürfte. Die früher durch die Werkstattbindung höher anzunehmenden Wartungskosten dürften der Vergangenheit angehören.
Bei Gerbauchtwagen zählt das aber nicht. ich kenne keine Garantieversicherung welche nicht die Reparatur und Wartung in einer Vertragswerkstatt vorschreibt.
Re: kostenfrei Geld versenden
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Mozart40
Neuerdings kann man mit den Paypal-Apps für Android und iOS kostenfrei Geld versenden. Wenn man bei "Wofür ist die Zahlung?" "Familie und Freunde" auswählt, ist die Transaktion für beide Seiten kostenfrei. Sicherlich interessant für private Zahlungen wie bspw. hier im Biete/Suche. Gilt allerdings nur für Zahlungen innerhalb der EU.
Gruß Kai
Super Info, ich denke damit fällt aber auch der Käuferschutz für Materielle Güter bei dieser Zahlung weg.
ZitatOriginal geschrieben von saintsimon
So nebenbei: eine von Putins Töchtern hat einen Niederländer geheiratet und lebt in Voorschoten. (Die andere hat einen Süd-Koreaner geheiratet). Sie dürfte ihrem Papa die Stimmung vor Ort brühwarm erzählen.
Und wen interessiert wer wessen Tochter heiratet? Sie könnten auch eiskalt von der Stimmung berichten.
Denn nicht jeder sieht das Thema so verbissen und mit festem Leitbild des Bösen Russen und seines Gehilfen Frankie aus dem wunderschönen Wedau. ![]()
Ich hab da auch mal ein frage zu den Handwerksleistungen bei der Steuererklärung.
und zwar werden in der Abrechnung für die Heizkosten die Verbrauchserfassung mit 178,44€ und der Schornsteinfeger mit 119,92€ aufgeführt.
es wird im Nachhinein aber nicht aufgschlüsselt welcher Anteil davon auf die einzelnen Mieter umgelegt wird.
Mich interessiert jetzt welchen Anteil der 298,36€ ich in meiner EkSt. angeben kann.