Beiträge von Lüni


    Du hast den Kern meiner vorherigen Aussagen offensichtlich noch nicht erfasst.
    Es ist ja gut und schön, daß die SMS-Benachrichtigung in der Tarifbroschüre steht, aber wenn o2 den Emaildienst z.B. komplett einstellen würde, dann hättest Du vielleicht ein Anrecht auf kostenlose Benachrichtigung, aber wenns keine Emails mehr gibt, gibts folglich auch keine Benachrichtigung mehr.



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    Original geschrieben von handytim
    IMO zieht "Haupt-" oder "Nebenleistungen" nicht, weil das individuell verschieden ist.


    Hier gilt aber eher was der Anbieter als Haupt- bzw. Nebenleistung definiert und nicht was der Kunde sich als Hauptleistung wünscht.

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    Original geschrieben von Hamburger Deiner Argumentation zufolge ist es dann ja auch durchaus möglich SMS Benachrichtigungen über den Eingang von Sprachnachrichten auf deiner Mailbox kostenpflichtig zu machen......und wenn man das nicht will, kann o2 ja die Mailbox abschalten.....Ich glaub es einfach nicht mehr.


    Nein, eben nicht. Denn die Mailbox ist ja Vertragsbestandteil und hat keine eigenen AGB wie der Emaildienst, die o2 ein Kündigungsrecht einräumen.


    Zitat

    Jeder 1. Semester Jurastudent weiß, das Verträge gekündigt werden können, wenn Sie einseitig zu ungunsten des Kunden geändert werden.


    Bei der Juristerei ist eben alles Auslegungssache. Ich wollte nur den Umkehrschluß ziehen, daß die Kunden eben auch auf diesem Wege Ihre SMS-Benachrichtigung verlieren können, bei dem es definitiv kein Recht zur Kündigung gibt.


    Wenn der Kunde es auf dem einen Wege nicht akzeptiert, dann eben so...

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    Original geschrieben von handytim In der Preisliste steht eindeutig drin, dass 5 SMS/Tag umsonst sind und die Preisliste habe ich mit meinem Antrag akzeptiert. Nur diese Preisliste ist gültig. Wenn es nun diese Funktion nicht mehr gibt, ist es zum Nachteil des Kunden und somit sollte es ein SoKüRe geben.


    Naja, es steht zwar in der Preisliste, aber da steht auch, daß diese Benachrichtung ausschließlich für den o2 Email-Account gilt. Solltest Du nun der Einschränkung widersprechen und sich daraus ein Recht zur außerordentlichen Kündigung ergeben, so würde o2 vermutlich sagen: "Okay, Du behälst Deine Benachrichtung, aber dafür kündigen wir Dir den Emailaccount mit einer Frist von einem Monat".


    Und schon braucht o2 nicht mehr benachrichtigen und Du hättest eine Emailadresse weniger. :D