Bei Alkohol und Tabak gibt es Richtmengen, mit denen zwischen gewerblicher und privater Einfuhr aus anderen Ländern der EU unterschieden wird. Als Einfuhr für den privaten Gebrauch gilt:
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800 Zigaretten (oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren),
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10 Liter Spirituosen (oder 90 Liter Wein, davon höchstens 60 Liter Schaumwein, oder 110 Liter Bier oder 20 Liter Wermutwein oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren).
Wichtig ist:
Nicht nur die Menge der Waren entscheidet über den "privaten Charakter" der Einfuhr, sondern die Gesamtumstände des konkreten Einzelfalls. Kann bei einer Kontrolle der Zollbeamte davon überzeugt werden, dass man für eine Geburtstagsparty 120 Liter Bier braucht, wird es keine Probleme geben. Andersherum könnte ein Kioskbesitzer, der einmal pro Woche mit 700 Zigaretten die Grenze überquert, durchaus belangt werden - obwohl er die zulässige Richtmenge bei jeder einzelnen Einkaufsfahrt nicht überschreitet.
Wer Alkohol oder Zigaretten in skandinavische EU-Länder mitnehmen will, muss zum Teil niedrigere Richtmengen beachten. Dort gelten noch Übergangsregelungen. Reisende sollten sich daher vorher beim Fremdenverkehrsamt des entsprechenden Landes informieren.
Quelle: http://www.bundesregierung.de
Zusatz: Diese Regelung gilt natürlich in beide Richtungen von und nach Spanien. Und die Übergangsregelungen für Skandinavien bestehen IMHO seit dem 01.01.2004 auch nicht mehr.