Beiträge von full moon

    Zitat

    Original geschrieben von little-endian
    Einigen Berichten zufolge scheint Advanzia auf dem Kreditkartenkonto entgegen der Beschreibung in den AGB Guthaben in geringem Unfang zu dulden.


    Das ist ja echt großzügig von denen. :D
    Schließlich kommt es z.B. bei der Rückgabe einer mit der KK bezahlten Ware i.d.R. zu einer Gutschrift auf dem KK-Konto. Unglaublich, wenn die das boykottieren würden.

    Zitat

    Original geschrieben von kaputer
    Du hast nicht verstanden, was Partybombe dir sagen wollte.


    Warum erwartest du von Otto, dass die Ware abgeholt wird?! Es ist deine Aufgabe die Sachen zurückzuschicken.


    Mag sein. ;)
    Jedoch war ich so fair, Ottos Office per Mail zu kontaktieren, bevor ich die Sendung unfrei zu ihnen zurück geschickt hätte.

    Eine rechtliche Grundlage durch das Fernabsatzgesetz gibt es seit Anfang 2002 nicht mehr, weil es das seit diesem Zeitpunkt so nicht mehr gibt.
    Du willst bestimmt auf den Betrag <40 EUR hinaus, bei der der Käufer die Rücksendungsgebühr zu tragen hat.


    Ich zitiere Ottos AGB:
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    Rückgaberecht:
    Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 16 Tagen, gerechnet ab Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist, durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist von insgesamt 30 Tagen beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.


    In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.


    Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: OTTO Office GmbH & Co KG, Großoberfeld 9, 76135 Karlsruhe oder rufen Sie uns an, Telefon: 01805-20 20 20 oder schicken uns ein Fax: 01805-20 20 22 (14 Cent/Min. Festnetz der T-Com).
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    Insofern auch war es ein lohender Deal für Mr. Otto :D


    Das heißt nichts. Bei meiner zweiten unverschämten Bestellung (Artikel <10 EUR und Raclette) kam nur der Artikel an. Raclete wollten die nicht liefern, wg. Privatkunde und da das erste auf Kulanz geliefert wurde.
    Kurzum habe ich von meinem Widerufsrecht der Bestellung Gebrauch gemacht, und Otto aufgefordert, den gelieferten Artikel bei mir abzuholen.
    Die Antwort war: "Aufgrund des geringen Warenwertes werden wir den Artikel nicht bei Ihnen abholen lassen. Wir haben den Betrag soeben Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben."
    Dieses Konto war ohne mein Zutun nach 3-4 Werktagen ausgeglichen.

    Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Wozu sollte man denn einen solchen Nachweis, der eigentlich keinen Beweiswert hat, gebrauchen können?


    Besser hätte man es nicht formulieren können. ;)
    Vielleicht bieten die NB und Provider bald einen kostenpflichtigen Zusatzdienst an, bei dem sämtliche Gespräche aufgenommen und in schriftlicher Form dem Anrufer zur Verfügung gestellt werden. Arbeitssuchende Fachleute mit Berufserfahrung für solche Tätigkeiten gibt es östlich des 10. Längengrades genug.