Beiträge von Schrapnell

    Puuuh Leute,


    da hat sich der Richter weit aus dem Fenster gelehnt.
    Er beruft sich stumpf auf § 9 AGBG und erklärt die Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen für unzulässig.


    U.a. wegen unzumutbarer Benachteiligung des Mieters. Solche Reparaturen seien nur zumutbar für den Mieter, wenn die Nichtausführung die Bausubstanz des Hauses tatsächlich beeinträchtige. Dies wird durch eine Entscheidung des LG München gestützt.


    Es folgen weitere nicht zu verachtende Gründe.


    Zum Schluß der Klopfer:



    Zitat


    Das Gericht verkennt nicht, daß der BGH in seiner Entscheidung vom 3.6.1998 die hier beanstandete Klausel für wirksam gehalten hat (NJW 98, 3114; etc) ; es erscheint aber nicht ausgeschlossen, daß der BGH bei einer neuerlichen Entscheidung an dieser Auffassung nicht mehr festhält, zumal sich die Rechtsprechung im Bereich der Schönheitsreparaturen ständig weiter entwickelt.



    Das Urteil steht für Euch hier zum Download bereit.
    Ist ein mehrseitiges Tif. Größe: 0,5 MB.



    Grüße
    Schrapnell

    Habs erstmal klassisch im HTML gelöst:


    <a target="_blank" href="#" onClick="SubmitURL();"><img src="submit.gif"></a>


    Das hat allerdings den Nachteil, daß das neue Fenster im Hintergrund aufgeht, da sich das Formularfenster sofort neu lädt und wieder in den Vordergrund rückt.


    Könnte sein, daß die Leute denken, das Formular funktioniert nicht, weil sie das Öffnen des 2. Fensters gar nicht bemerken auf den ersten Blick.



    Also, wer hat die Javascript-Lösung?


    Schrapnell


    Also, ich habe mich für die obenstehende Variante entschieden.
    Sie funktioniert auch.


    Nur noch eines:


    Was muß ich ändern, wenn der Link in einem neuen Fenstrer aufgehen soll?


    Danke
    Schrapnell

    Ich verstehe das so, daß man während seiner Mietzeit nichts in der Wohnung machen muß. Eben jene Schönheitsreparaturen, die in vielen Mietverträgen zu finden sind.


    Oft genug hat man auch die Klausel drin, daß man alle x Jahre streichen muß.


    Die Einzugs- oder Auszugsrenovierung bleibt davon unberührt.


    Ich versuche gerade, das AG Giessen zu erreichen, damit sie mir das Urteil zuschicken.
    Ich veröffentliche es dann hier als pdf.


    Ciao
    Schrapnell

    Es gibt ein neues Urteil des AG Giessen:


    Mieter sind lt. AG Giessen nicht verpflichtet, Wohnraum während der Mietzeit zu renovieren.


    Schönheitsreparaturklauseln sind entgegen bisheriger Rechtssprechung unwirksam.


    Aktenzeichen: AZ 48-MC533/01


    Das Urteil wird weitreichende Folgen haben...


    Quelle: Aktueller Stern (Printausgabe)


    Ich hätte das Urteil gern. Falls es jemand besorgen könnte....


    Grüße
    Schrapnell