ZitatOriginal geschrieben von rmol
Rückstellungen und nicht Rücklagen waren gemeint, glaube das ist die korrekte Bezeichnung.
Es ist auch keine Rückstellung. Es ist einfach eine Verbindlichkeit, die vorher wie nachher in der Bilanz steht. Der Ablauf der Kartengültigkeit ändert daran nichts.
ZitatAber egal wie das heißt, natürlich entstehen Kosten für die Verwaltung derartiger "unnötiger" Datensätze - sei es nur schierer Speicherplatz oder wenn Daten von einer Datenbank in die andere gewälzt werden müssen.
Die Kosten sind aber schwerlich meßbar und eigentlich nur theoretischer Natur. Die automatische EDV-technische Verwaltung von 1 Mio. Kunden kostet praktisch dasselbe wie die von 100.000 Kunden.
Insbesondere, wenn die fraglichen Kunden gerade KEINE Geschäftsvorfälle produzieren.
Wahrscheinlich handelt es sich hier um einen unzulässig pauschalierten (weil viel zu hohen) Schadensersatz.
Ich würde außerdem wirklich gerne mal sehen, dass die Gerichte die hinterlistigen Klauseln nach dem folgenden Strickmuster zerlegen:
"Wir erheben eine Gebühr. In den Fällen ... <folgen Kriterien, die für 90-99% aller Fälle zutreffen> verzichten wir darauf."
Damit bleiben für den angeblichen Regelfall in der Praxis nur wenige Ausnahmefälle übrig, und (nur) die waren in Wirklichkeit auch von Anfang an gemeint. Weil die Herrschaften aber wissen, dass sie damit nicht durchkommen, wenn sie die Gebühren nur für genau diese Ausnahmefälle erheben, konstruieren sie dieses verlogene Regel-Ausnahme-Verhältnis.
Das betrifft jetzt eher den Postbank- als den VfB-Fall, tritt aber auch in anderen Zusammenhängen auf (Bsp.: Advanzia, die versucht so eine nachträgliche Zinspflicht ab Transaktionsdatum zu konstruieren, wenn man auch nur in geringstem Maße zuwenig oder zu spät die Rechnung bezahlt).
Ach, noch etwas: Solche Gebühren sind m.E. nicht nur deshalb Abzocke, weil ihnen keine ernstzunehmenden zusätzlichen Kosten gegenüberstehen, sondern die Bank im Gegenteil sogar noch vom Zinsgewinn auf die stehengelassenen Guthaben profitiert. Was die Postbank sogar indirekt zugibt, weil sie die Gebühr den Berichten zufolge ab 60 EUR Guthaben nicht erhebt. Was aber wiederum andererseits eine völlig willkürliche Grenzziehung ist.