Beiträge von fiestaforever

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    Original geschrieben von rmol
    Rückstellungen und nicht Rücklagen waren gemeint, glaube das ist die korrekte Bezeichnung.


    Es ist auch keine Rückstellung. Es ist einfach eine Verbindlichkeit, die vorher wie nachher in der Bilanz steht. Der Ablauf der Kartengültigkeit ändert daran nichts.

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    Aber egal wie das heißt, natürlich entstehen Kosten für die Verwaltung derartiger "unnötiger" Datensätze - sei es nur schierer Speicherplatz oder wenn Daten von einer Datenbank in die andere gewälzt werden müssen.


    Die Kosten sind aber schwerlich meßbar und eigentlich nur theoretischer Natur. Die automatische EDV-technische Verwaltung von 1 Mio. Kunden kostet praktisch dasselbe wie die von 100.000 Kunden.
    Insbesondere, wenn die fraglichen Kunden gerade KEINE Geschäftsvorfälle produzieren.
    Wahrscheinlich handelt es sich hier um einen unzulässig pauschalierten (weil viel zu hohen) Schadensersatz.


    Ich würde außerdem wirklich gerne mal sehen, dass die Gerichte die hinterlistigen Klauseln nach dem folgenden Strickmuster zerlegen:
    "Wir erheben eine Gebühr. In den Fällen ... <folgen Kriterien, die für 90-99% aller Fälle zutreffen> verzichten wir darauf."
    Damit bleiben für den angeblichen Regelfall in der Praxis nur wenige Ausnahmefälle übrig, und (nur) die waren in Wirklichkeit auch von Anfang an gemeint. Weil die Herrschaften aber wissen, dass sie damit nicht durchkommen, wenn sie die Gebühren nur für genau diese Ausnahmefälle erheben, konstruieren sie dieses verlogene Regel-Ausnahme-Verhältnis.
    Das betrifft jetzt eher den Postbank- als den VfB-Fall, tritt aber auch in anderen Zusammenhängen auf (Bsp.: Advanzia, die versucht so eine nachträgliche Zinspflicht ab Transaktionsdatum zu konstruieren, wenn man auch nur in geringstem Maße zuwenig oder zu spät die Rechnung bezahlt).


    Ach, noch etwas: Solche Gebühren sind m.E. nicht nur deshalb Abzocke, weil ihnen keine ernstzunehmenden zusätzlichen Kosten gegenüberstehen, sondern die Bank im Gegenteil sogar noch vom Zinsgewinn auf die stehengelassenen Guthaben profitiert. Was die Postbank sogar indirekt zugibt, weil sie die Gebühr den Berichten zufolge ab 60 EUR Guthaben nicht erhebt. Was aber wiederum andererseits eine völlig willkürliche Grenzziehung ist.

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    Original geschrieben von rmol
    Gibt es übrigens auch bei der klassischen Postbank Sparcard - Gebühr 1€ monatlich, wenn drei Jahre keine Umsätze (die jährlichen Zinsgutschriften zählen nicht dazu) angefallen sind


    Diese Inaktivitätsgebühr finde ich bei der Postbank weder in den AGB noch im Preis-/Leistungsverzeichnis. Habe ich wg. eigener Betroffenheit nachgeschaut.

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    damit will man solche Forderungen bis auf Null reduzieren, die erst nach Jahren von Schubladendasein geltend gemacht werden.


    Was die wollen, ist irrelevant. Ich würde auch gerne alte Schulden einfach wegdefinieren. Dafür gibt es das Rechtsinstitut der Verjährung.


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    Der Bank entstehen durchaus Kosten für derartige Datensätze, denn wegen der prinzipiellen Rückzahlpflicht müssen Rücklagen gebildet und jedes Mal im Jahresbericht ausgewiesen werden.


    Nein. Das ist eine Verbindlichkeit (Schuld). Die stand schon vorher in der Bilanz. Zusätzliche (!) Kosten entstehen der Bank keine. Rücklagen sind sowieso etwas anderes.


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    Ich konnte meine Prepaid-KK damals übrigens pünktlich vor Ablauf auf genau 0,00€ leeren - bei einem Kauf im Saturn höflich gefragt, ob ich den Rechnungsbetrag splitten kann - zunächst das Restguthaben der Prepaidkarte (hatte ich vorher online ermittelt, es waren weniger als 2€) und dann die Differenz zum Gesamtbetrag mit einer anderen Zahlweise. Dafür muss die Kassiererin nur zweimal die entsprechenden Beträge in die Kasse tippen.


    Das ist zumindest ein guter Tip.

    Abgesehen davon, dass ich jegliche Art von "Inaktivitätsgebühr" jedenfalls nach deutschem AGB-Recht (und hier hinkt eben auch der Vergleich mit Moneybookers oder Netteller, weil das ausländische Karten sind) für unzulässig halte, finde ich den Vergleich mit SIM-Kartenpfand oder sonstigen frei erfundenen Vertragsbeendigungsgebühren durchaus passend.


    In beiden Fällen KANN der Karteninhaber die Karte gar nicht mehr nutzen (anders als in den Fällen von "Inaktivität" immer noch laufender Vertragskarten), und letztlich geht es auch in beiden Fällen darum, dass eine Seite sich lustig eine Schuld gegenüber der anderen mittels Phantasiegebühren klein- bzw. wegrechnet.


    Es kostet die Bank IMHO gar nichts, ein Guthaben (aus der Sicht der Bank: eine Schuld gegenüber dem Vertragspartner) zu "verwalten", weil ein Datensatz mehr oder weniger im Datenbestand eigentlich keine Kosten verursacht.


    Deshalb habe ich keine Probleme, den "Abzock"-Begriff aufrecht zu erhalten. Das heißt natürlich nicht, dass nicht andere ähnliche hinterhältige Klauseln im Arsenal haben. Aber ich habe mir halt nur diese Karte genauer angesehen, weil ich diese Karte habe.

    Nochmal zur VfB-Fankarte:


    Ich habe heute damit getankt, und tatsächlich ist ein paar Stunden später der Kontostand aktuell. Der Umsatz als solcher wird allerdings nicht angezeigt.


    Eine unschöne Abzockklausel findet sich im übrigen in den AGB und dem Preis-/Leistungsverzeichnis der Karte:


    Eine Gebühr für die Nichtrückgabe einer abgelaufenen, ungültigen Karte, also von etwas, was für die Bank (und für jeden anderen) vollkommen wertlos ist. Erinnert stark an das berüchtigte "SIM-Kartenpfand" bzw. die Gebühren für die Nichtrückgabe von SIM-Karten, die schon gerichtlich für unwirksam erklärt wurden.


    Früher war diese Klausel wohl noch aggressiver, und galt sofort ab Ablauf der Karte (Link). Ich halte allerdings auch die jetzige Klausel für unzulässig.

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    Original geschrieben von Einige_Fragen
    Und "echte 24 Stunden" sind natürlich auch ein kleiner Vorteil, der aber auch nur in ganz bestimmten Situationen einmal tatsächlich etwas bringen kann.


    "Kleiner" Vorteil? Kommt darauf an.
    Zum einen ist Abrechnung pro Kalendertag eigentlich sowieso Augenwischerei, weil man ja praktisch nie den ganzen Tag ausnutzen kann (dazu müsste man um 0:00 anfangen und um 24:00 aufhören), sondern regelmäßig die bereits verstrichene Zeit des Tages verliert, zum anderen kommt es darauf an, wie oft man über 24:00 "drüberrollt", und bei mir wäre eben dieses eher der Regelfall.
    Ganz zu schweigen davon, dass man ein Restkontigent einer am Vorabend angerissenen "echten" 24h-Tagesflat halt auch am folgenden Tag noch nutzen kann.

    Zitat


    Ah, den Satz "Im Telekom-Netz steht für die Datenübertragung eine Bandbreite von bis zu 384 kbit/s (Download) / 32 kbit/s (Upload) zur Verfügung, nach Erreichen von 200 MB/ Monat wird die Datenübertragung auf GPRS-Geschwindigkeit gedrosselt" (der in der Fußnote unter allen Netzen steht) muss ich vorhin irgendwie überlesen haben. Dem Wortlaut nach könnte man das so auffassen, dass die Drosselung nur im Telekom-Netz gilt. Aber ich vermute wohl richtig, dass das für alle Netzvarianten gilt?


    Was dann auch der Aussage von Einige_Fragen entsprechen würde.


    Zitat

    Original geschrieben von Einige_Fragen
    Bei den anderen Anbietern kostet diese Tagesflat 1 € pro Monat. Die 1,99 € sind eben typische Mobilcom/Talkline-"Abzocke": Mit Geräten ködern und dafür unverschämte Tarife abrechnen.


    Da fällt mir aber nur Congstar oder Original-Telekom für 0,99/Kalendertag ein.

    Zitat

    Nur einmal zum Vergleich:
    Bei JA/Penny gibt es die Tagesflat für 1,99 € pro Tag mit 500 MB am Tag.


    Bei Lidl Mobile auch. Wofür ich bislang extra immer eine Karte parat habe. Ist aber natürlich nicht D1-Netz. Dafür aber echte 24h.

    Ich habe über ein Angebot hier im Werbeforum einem Mobilcom-Debitel-Vertrag abgeschlossen (in meinem Fall: "Talkline", was ja nur eine Marke von MD ist), und nun taucht auf der Rechnung (bisher ohne Berechnuing) die Option "Internet Starter" auf. Das ist, wie ich bislang herausgefunden habe, eine Daten-Tagesflat für 1,99/Kalendertag bei Inanspruchnahme der Datenfunktionen.


    Leider finde ich aber nirgends, was genau man da für die 1,99/Tag bekommt. Lt. einem Artikel zur ursprünglichen Einführung dieser Tages-Flat samt Diskussion soll es keine Drosselung geben, außer im Telekom-Netz, wo man nur mit 384-Kbit/s-UMTS unterwegs ist.


    Das würde bedeuten, dass man an einem Tag beliebig viele GB (edit: ungedrosselt) saugen könnte. Das kann ich mir allerdings nur schwer vorstellen, weil man selbst mit der Monats-Datenflat für 9,95 extra bei MD nur mickrige 200 (Telekom-Netz) bis 500 (E-Plus-Netz) MB ungedrosseltes Inklusivvolumen bekommt (lt. Kleingedrucktem auf der MD-Homepage). Daher bin ich mir eigentlich ziemlich sicher, dass hier gedrosselt wird, und zwar vermutlich schon recht bald.


    Die Webseite von MD selbst schweigt sich zu dieser Frage leider aus.
    Und über ein Suche hier im Forum finde ich auch nichts, was mich weiterbringt.


    Kann jemand Licht in diese Frage bringen?

    Auch ich muss sagen, dass es wunderbar geklappt hat (abgesehen von der Kommunikation der Festnetznummer seitens Talkline, aber die habe ich jetzt auch). :top:


    Nur sicherheitshalber noch einmal die Frage: Ich meine, die Optionen bereits bei der Bestellung alle abgewählt zu haben. Auf der Rechnung steht auch nichts von Rechnungs-Checker, MultiMediaPack oder T@keaway-Flat, sondern nur der oben schon genannte Posten "Internet Starter". Kann ich dann sicher sein, dass ich die Optionen dann endgültig nicht habe?