Hallo,
ich wollte mal fragen, ob beim HTC Trinity auch ein Dual-SIM-Adapter funktioniert.
Hat schon jemand Erfahrungen. Passt so ein Ding da rein? Kann man mit der Dual-Sim auch auf einer Karte UMTS (bzw. HSPDA) nutzen?
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Hallo,
ich wollte mal fragen, ob beim HTC Trinity auch ein Dual-SIM-Adapter funktioniert.
Hat schon jemand Erfahrungen. Passt so ein Ding da rein? Kann man mit der Dual-Sim auch auf einer Karte UMTS (bzw. HSPDA) nutzen?
Ich gebe Martyn vollkommen recht!
Die xtra-Friends-Werbung passt viel besser zur Zielgruppe. Da liegen Welten zwischen den Spots.
Der Congstar-Spot gibt nichts, womit sich junge Leute selbst identifizieren - oder was sie selbst sein bzw. haben wollen (z.B. ein Peergroup-Gefühl).
Es wird einzig beworben, was Congstar haben will, nämlich viele Münder.
Sicher gibt es auch (kleinere) junge Leute, die sich gern einen Hamburger wünschen, der zusehens bis ins Unermessliche wächst. ... aber ob Kinder mitbekommen, dass die Münder im Spot nicht hinter den Hamburgern und den Pommes her sind, sondern die Sprachtelefonie symbolisieren sollen, lässt sich m.E. bezweifeln.
Ich hoffe aber, dass Congstar sich gut von der Fast-Food-Industrie hat bezahlen lassen, wenn es schon so auffällig für diese Werbung macht...
Es lief vor ca. 40 Minuten auf einem Fernsehsender aus Luxemburg.
Ich befürchte aber, dass Jugendliche - soweit sie geschäftsfähig sind - auch schon aus dem Trickfilm-Alter heraus sind. Deshalb und angesichts des mageren Inhalts halte ich die Werbung für nicht überdurchschnittlich geeignet.
Es wurde ja schon in einem anderen Threat angesprochen, aber ich denke, dieses Thema sollte nicht in einem allgemeinen Threat untergehen.
Eben habe ich im Fernsehen die neue Congstar-Werbung gesehen. Auch hier im Telefon-Treff war ein Banner und auf der Seite von Congstar sieht es ähnlich aus.
Mal rechtlich korrekt ausgedrückt, frage ich mich, welche Zielgruppe mit einer solchen Werbung anvisiert werden soll.
Ich nehme an, dass den Coungstar-Spot vor allem Trickfilm-Zuschauer gut finden. Dabei ist im Gegensatz zu anderen Trickfilmen m.E. aber kein besonders tiefgründiger Inhalt auszumachen. Das Thema des Filmes ist aber jedenfalls auch Fast-Food.
Im übrigen denke ich, dass ich mich wohl nicht zur anvisierten Zielgruppe zähle, weil ich mich von der Werbung irgendwie nicht ernst genommen fühle.
Jedenfalls - und das ist gegenüber anderen Werbungen positiver - ist es etwas, worüber geredet werden wird, und was den Bekanntheitsgrad und die Verfestigung der Marke "Congstar" steigert.
Ist doch schön, dass congstar-Nummern nun Fremdnetz sind.
Da werden sich ja die Maxkunden freuen
. Und die Sms dahin kostet dann auch nicht mehr 5 cent mit Xtra......
Aber vicestream ist doch das fünfte Netz. Eplus zu vicestream ist nicht netzintern.
Und die Flat zu vicestream? Macht ja mehr als 55 Euro in alle Netze
.
Hallo,
biete eine Vertragsübernahme des crash-5-Tarifes im D1-Netz.
Bei Online-Registrierung gibt es neben den 5 cent/min in alle Netze bei 2,95 Euro GG und nur 6 Monaten Mindestlaufzeit auch noch 5 kostenlose Sms/Monat dazu.
Da die Gebühren der Aktivierung (die bei dem direkt-Kauf ja auch angefallen wären) bereits 20 Euro gekostet haben und die Umschreibegebühren von 25 Euro anfallen werden und zusätzliche Arbeit und Versandkosten, denke ich an einen Preis von 100 Euro VHB als Vorkasse (gegen Erstattung von Zusatzkosten geht natürlich auch Nachnahme bzw. Treuhandservices).
Voraussetzung ist natürlich, dass debitel umschreiben lässt (wie in der Preisliste angegeben) und die Umschreibekriterien erfüllt sind (Umschreibung kann z.B. abgelehnt werden, wegen Schufaeintrag etc.).
ZitatOriginal geschrieben von polli
4. die tatsächliche Aktivierung der Sim durch den Provider ist unerheblich
... und § 312 d Abs. 3 BGB ?
Im Allgemeinen und ohne Bezug zum konkreten Einzelfall ist es m.E. so, dass ein Widerrufsrecht besteht, wenn Angebot und Annahme des Vertrages unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgt sind.
Bestellt ein Verbraucher eine Ware im Internet und bestätigt ein Unternehmer den Vertragsschluß (nicht nur die Bestellung!) per E-mail, liegt eine ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln vor.
Eine Vertragsannahme durch den Unternehmer ist auch darin zu sehen, dass dieser die Ware verschickt oder mittels Fernkommunikationsmitteln die Bereitstellung der Ware (zur Abholung) ankündigt. Hat der Verbraucher die Ware aber lediglich bestellt und fährt er dann zum Unternehmer (der von der Bestellung weiß) und dem Verbraucher (in Hinblick auf diese Bestellung) die bestellte Ware übergibt, so ist die Annahmeerklärung erst in der Übergabe der Ware zu erblicken. Da diese aber ohne Fernkommunikationsmittel erfolgt ist, besteht kein Widerrufsrecht in Hinblick auf Fernabsatzerträge. Eventuell käme aber ein Widerrufsrecht wegen "situativer Überrumpelung" in Betracht, wenn der Verbraucher beispielsweise beim privaten Surfen in seiner Wohnung durch ein Pop-up des Unternehmers zum Vertragsschluß veranlasst worden ist.
Ich nehme mal das Beispiel der neuen Handy 2.0 -Flat von vodafone.
Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, gibt es für die Flatrate die Möglichkeit über callya und über Vertrag.
Callya: 5 Euro Umts für Callya + 9,95 Euro für Flat = 14,95 Euro im Monat
Vertrag: 24,95 Euro KombiComfort + 9,95 Euro für Flat = 33,90 Euro im Monat
Also ich möchte ja gern einen Vertrag. Ein Comfort bietet mir aber keinerlei Vorteile, weil ich nicht von Zuhause oder am Wochenende mit dem Handy telefoniere.
Lässt mich vodafone als Vertragskunden für die Flat wirklich mehr das Doppelte bezahlen?
Ich weiß natürlich, dass es Subventionslösungen gibt. Aber grundsätzlich bin ich doch gezwungen von einem Vertrag Abstand und eine Prepaid-Karte zu nehmen.
Es gab doch mal ein Urteil. Da hat die Mutter eingewendet, sie habe die Telefonate ihrer Tochter nicht kontrollieren können.
Das Gericht rechnete ihr die Telefonate dennoch zu. Bezahlen brauchte sie trotzdem nicht. Tausende Euro für Handy-Telefonie sei schlichtweg Preiswucher.