Beiträge von Benz-Driver

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    Original geschrieben von iAcer
    Es wurde doch gesagt, dass man die Behörden unterstütze!
    Da sind diese Informationen und Unterlagen richtig - bei der Presse hingegen nicht.


    Ja, grundsätzlich schon, aber in diesem Fall geht es auch darum, dass die Familie des Co-Piloten wg. der unterstellten Absicht massiv angefeindet wird. Wenn es Hinweise gibt, dass er event. "unschuldig" sein könnte, sollte man das genauso veröffentlichen wie die vorschnelle Suizid-Hypothese.

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Zumindest existiert die Aussage der Uni-Klinik Düsseldorf, wonach die behandelte Erkrankung nicht psychischer Natur war. Das nimmt manchen Gerüchten schon einmal den Wind aus den Segeln.


    Aber wenn es nicht psychisch war, sondern organisch, dann sollte man das doch publik machen, denn wenn er gar bewusstlos geworden ist und das Ganze eine Verkettung tragischer Umstände war, wäre dem vermuteten Vorsatz die Grundlage entzogen.

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    Original geschrieben von SAR
    ich glaube nicht das es diese Gesetzauslegung gibt, zumal die Tat ja nun nicht mehr abzuwenden ist. Aber belehre mich eines besseren ..



    Die Ärztliche Schweigepflicht


    Auszug aus dem Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärzte (Ärztegesetz 1984 - ÄrzteG)
    Berufsgeheimnis


    § 26.
    (1) Der Arzt ist zur Wahrung der ihm in Ausübung seines Berufes anvertrauten oder bekanntgewordenen Geheimnisse verpflichtet.


    (2) Die im Abs. 1 vorgesehene Verpflichtung besteht nicht, wenn
    1. die durch die Offenbarung des Geheimnisses bedrohte Person den Arzt von der Geheimhaltung entbunden hat,
    2. die Offenbarung des Geheimnisses nach Art und Inhalt durch Interessen der öffentlichen Gesundheitspflege oder der Rechtspflege gerechtfertigt ist,
    3. nach gesetzlichen Vorschriften eine Meldung des Arztes über den Gesundheitszustand bestimmter Personen vorgeschrieben ist,
    4. Mitteilungen oder Befunde des Arztes über Krankheiten und Gebrechen des Versicherten an Träger der Sozialversicherung erforderlich sind.


    (3) Außer im Falle einer behördlichen Anfrage nach Abs. 2 Z 2 kann der Arzt eine Erklärung darüber, ob ein Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege an der Offenbarung des Geheimnisses vorliegt, von der Bezirksverwaltungsbehörde verlangen.


    Quelle: http://www.uniqa.at/uniqaat/cm…ung/Schweigepflicht.xhtml

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    Original geschrieben von IGGY
      Benz-Driver



    Ok wenn du die Religion als Rückständig betrachtest ist eine Sache, aber warum sind dann viele unter diesen Attentäter die in der freien westlichen Welt erzogen worden sind? Hier studiert haben und trotz Studium und aller Möglichkeiten sich entschieden haben Ihr Potential als lebende Bombe und Selbstmörder zu verwirken.


    Weil das zum einen Menschen sind, die im westlichen Hier und Jetzt keine Zufriedenheit erlangen, zum anderen aber die Methoden der "Anwerber" sektoide Züge haben.

    Der Islam ist dort, wo das Christentum vor 700 Jahren war. Dieser Entwicklungsrückstand ist das Hauptproblem. Deswegen passen seine Inhalte auch nicht wirklich zu einer westlich-moderne Welt unserer Zeit. Ganz abgesehen davon, dass das Sprechen zu Personen, die nicht existent sind, im klinischen Setting als Psychose bezeichnet und mit Neuroleptika behandelt würde. Aber gut, das betrifft alle Religionen und geht am eigentlichen Thema vorbei.