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Ich hab jetzt ein Hardreset gemacht mit: *#7370#
Nun geht balles wieder, aber alle Daten/Anwendungen sind weg.
Egal, ich hab eine andere Frage:
Und zwar: wer von Euch hat Quickoffice 5.0 installiert? Funktioniert bei Euch das Erstellen eines neuen Dokuments (Word)? Wenn ich auf "new" klicke, dann hängt sich das Programm auf. Ist das ein Bug der Version 5.0?
Ich hab jetzt wieder die Version 4.5 drinnen, die hat ja diese feature nicht, bei der 4.5er kann man kein leeres Dokument erstellen, da kann man nur vorhandene Dokumente bearbeiten.
Was ist Eure Erfahrung mit den verschiedenen Quickoffice Premiere Versionen?
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Was mich weiters interessieren würde, ist ob die Noppen weiter sinnlos in der Luft hängen und ob sich die Gehäuseteile im zusammengeklappten Zustand berühren?
Ein Foto von vorne in zusammengeklapptem Zusatnd wäre daher super!
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Eure Fernbedienung, mein ich.
Bislang glaubte ich ja stets, daß alle anderen Menschen auf dieser Erde die Fernbedienung ebenso wie ich als das bezeichnen, was sie ist, nämlich eine Fernbedienung, aber weit gefehlt, es gibt scheinbar eine Subkultur, die eigene Namen für dieses Stück Elektronik kreiert hat, quasi ein versteckter Code, der nur von Ihresgleichen verstanden wird.
Hier der Beweis:
http://www.parents.at/forum/showthread.php?t=402319
:cool: 
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Zitat
Original geschrieben von lorant43
bei uns in AT ist es der § 155 StGB - Sachwucher.
Im allgemeinen stimmt es mit dem Wucherparagraphen des deutschen StGB überein, nur dass es bei uns diesen Tatbestand noch um einiges präziser und schärfer beschreibt
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Der Strafmass reicht von einer Geldstrafe bis 360 Tagessätzen oder bei besonders schweren Fällen bis zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren.
Natürlich erfüllt auch bei uns in AT der vom TE beschriebene Fall nicht den Tatbestand des §155.
Im Volksmund heisst es aber es sei Wucher wenn Preise als besonders hoch empfunden werden, das ist aber ein rein subjektives Empfinden, -juristisch gesehen -nix da-
es geht auch nicht um den TE, sondern um den von mir beschriebenen Fall. Wenn mehr als das Dreifache des UVP verlangt wird, was ist das dann? Wenn das kein Sachwucher ist, was ist dann Sachwucher? :confused:
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Ich hab gerade ein Problem mit dem Quickoffice vom N95:
und zwar hab ich upgegradet auf Quickoffice 5.0 Premiere. Doch da ist mir das Handy immer wieder abgestürzt bzw. ich konnte nichts editieren, weil sich das Quickoffice beim Öffnen zum Editieren immer aufgehängt hat.
Da das Quickoffice 5.0 doch etwas größer war (die Anwendung) als das Quickoffice 4.5 dachte ich, vielleicht ist die Anwendung zu umfangreich und ich sollte leiber die vorhergehende Version nehmen? Also installierte ich die Version 4.5 drüber. Jetzt geht aber gar nichts mehr, wenn ich auf das Symbol klicke dann tut sich nichts und darüberhinaus ist das Menü des N95 langsamer geworden. Außerdem hat es mir einen Shortcut auf rotateme gelöscht - von selbst.
Was kann ich tun? :confused:
Wenn ich das Quickoffice deinstalliere, wo bekomm ich dann die Basisversion wieder her?
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Zitat
Original geschrieben von blumentopferde
Ja, dann hat er eben pech, da er die Möglichkeit erhält sich ein alternatives Angebot einzuholen und der Händler ihn nicht zum Kauf zwingt. Freie Marktwirtschaft.
Dann sag ich nur, daß ich froh bin, nicht in D zu leben, wenn Ihr das so handhabt. In Österreich würde das nicht gehen.
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Zitat
Original geschrieben von harlekyn
...nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
das Gesetz ist eindeutig, die Summe spielt keine Rolle, nur das Verhältnis.
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Wenn ein VW Golf normalerweise 20.000,- kostet, ein Händler aber 60.000,- verlangt, was ist das dann? Freie Marktwirtschaft oder Wucher?
(wir gehen jetzt mal davon aus, daß der Käufer nicht weiß, was ein VW Golf normalerweise kostet, so wie auch der Käufer eines N95 Backcovers nicht weiß, was dieses normalerweise kostet)
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Sorry, das ist absoluter Schwachsinn!
Wenn bei dem einen NSC das Cover 9,- kostet und beim anderen 35,-, so ist das Wucher. Und wenn jemand was anderes sagt, dann wundert es mich nicht, daß es in D mit der Wirtschaft so schlecht aussieht, wenn sich keiner richtig auskennt. Arbeiterkammer und Konsumentenschutz sagen, das ist Wucher, da kann irgendein dehrgelaufener User 10x behaupten, das sei nicht so und wie das Rumpelstilzchen am Boden aufstampfen. Alles irrelevant. Es ist und bleibt Wucher!
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Möglicherweise kannst Du es gar nicht verstehen. Aber egal, ich streit mich da jetzt mit Dir nicht herum, ich weiß, wie es ist und das reicht. Du hast jedenfalls Unrecht und das stört Dich. Deshalb die Rundumschläge ala "Blödsinn hoch 3" usw..
Klar wird man deswegen nicht klagen, aber rein rechtlich ist es ein strafrechtlich relevantes Vergehen und das kannst Du noch 10x ableugnen, davon wird es nicht richtiger, was Du sagst. 