ZitatHieß es ganz aktuell in einem andern Thread nicht, daß nur bei T-Mobile und Vodafone nur ein Studentenvertrag pro Person möglich sind, bei E-Plus und o2 dagegen auch mehrere?
Ganz recht, so hieß es.
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ZitatHieß es ganz aktuell in einem andern Thread nicht, daß nur bei T-Mobile und Vodafone nur ein Studentenvertrag pro Person möglich sind, bei E-Plus und o2 dagegen auch mehrere?
Ganz recht, so hieß es.
ZitatWie kommst du auf das schmale Brett, der Verkäufer würde für eine Mangelfreiheit von Verschleißteilenbei Gefahrübergang nur für 6 Monate haften?
Muss den Kollegen BrainKoeln da verteidigen. Es gibt zwar keinen § dafür, aber es ist mehr oder weniger Gewohnheitsrecht, dass für Verschleißteile die Sachmängelhaftung nicht oder nicht in vollem Maße greift. Manchmal wird das auch in den AGB nochmal bekräftigt (Thema Akkus von Notebooks).
ZitatKein Widerspruch zu 307 BGB?
Nein, im §307 gehts um die sog. "Unzumutbarkeits" Klausel, d.h. eine Klausel in den AGB, die der Verbraucher so nicht erwarten kann. Hanebüchene Beispiele gibts dafür genug, aber der Ausschluss der Garantie (!!) zählt definitiv nicht dazu.
Zitathast ja 24 Monate Garantie
24 Monate gesetzliche Gewährleistung, das ist schon was anderes als Garantie
Garantie kann jedes Unternehmen selber bestimmen.
ZitatDie AGB`s bei TMD sind Gesetz und Verfassung , das BGB zweitranig alles klar. Soviel zum Rechtsverständniss.
Die AGB (ab §305) können tatsächlich zu Lasten des Käufers ine einem bestimmten Rahmen über die allgemeinen Regelungen der Sachmangelhaftung hinaus gehen, sie dürfen dem Verbraucher aber nicht alle Rechtsmittel entziehen (deswegen wurden ja die Regelungen zu den AGB in den 70ern überhaupt geschaffen und mit der Schuldrechtsreform schließlich ins BGB integriert)
ZitatIch meine die §§433, 434... nicht den 475 BGB
Die §§ 433, 434 reglen den Kaufvertrag und den Sachmangel. Es wäre nun zu prüfen, ob in deinem Fall überhaupt alle Tbm vorliegen, um einen Anspruch aufgrund eines Sachmangels geltend zu machen. Ich würde sagen Nein, denn nach §446 geht "mit der Übergabe der verkauften Sache [...] die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über."
Nach §476 gilt beim Verbrauchsgüterkauf die Beweislastumkehr, aber eben nur innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf. Danach musst du als Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestand. Und, so leid es mir tut, das wird wohl schwer werden, etwas zu beweisen, was nicht so ist.
Edit: Hab wieder mal zu lang fürs Schreiben gebraucht. Was meinst du genau mit
ZitatNein, es wurde wegen eines Bugs getauscht.
?
Hattest du das Gerät schon länger, oder wurde nur das Headset getauscht, wurde das Gerät nach September getauscht, ...?
Zitat... Und für den Anrufer ist es ja auch kostenlos.
Das war ja auch auf T-Mobile bezogen. Aber so wie`s aussieht ist es das bei VF nicht. Vielleicht sollte man mal gaaanz viele Briefe an VF schicken mit dem Hinweis, dass ihr größter Konkurrent einen Service kostenlos anbietet, den es so bei ihnen nicht gibt, und hoffen, dass sich dann was tut.
ZitatIch habe mehr als 5 callya karten schon auf mein Namen
Auch wenn das wenig mit der Studentenvertrag-Problematik zu tun hat, wann hast du denn diese CallYa's gekauft? So wie ich das hier verstehe, gilt diese "nur eine CallYa pro Person" Regelung noch nicht so lange.
Kann man das nicht bei Vodafone auch irgendwie aktivieren? Denn ich finde es schon praktisch, dass ich, wenn mein T-Mobile Handy ausgeschaltet ist und mich jemand anruft, nach dem Einschalten eine kostenlose SMS bekomme, dass die Nr. xxx bei mir angerufen hat. Und für den Anrufer ist es ja auch kostenlos.
Danke für die Info, das hätte ich echt nicht gedacht. Auf der HP sieht das so aus, als ob man zu seinem Sprachvertrag ZuHauseWeb und ZuHauseTalk innerhalb der gleichen ZuHause Zone dazubuchen kann.
Dann braucht man ja praktisch auf jeden Fall zwei Endgeräte, wenn man innerhalb der ZuHause Zone telefonieren und surfen will.
Zitat@Easybox/PCMCIA Karte Eigentlich ja, musst nur drauf achten das dein Studeten-Tarif keine Zuhause-option hat sprich kein KombiComfort, Kombi Pakte, etc. überall da wo schon eine Zuhause-Option dazu gebucht hast, den da geht es nicht die Zuhause-Weboption zu schalten Falls du diese halt haben willst.
Das versteh ich nicht. Wenn ich eine ZuHause Sprachoption habe kann ich keine WebOption dazunehmen? Kann man dann den ZuHause Web Volume auch nicht nehmen? Das kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein. Oder geht es nur nicht, zwei ZuHause Bereiche zu definieren (also, dass es mit ein und demselben ZuHause Bereich schon funktioniert)?
Zitatwenn die Nummer angezeigt wurde, erfährt man bei den meisten Telefonen sowieso von dem Anruf! (Anrufe in Abwesenheit)
Weiss jemand, ob es generell beim Siemens A70 diese Möglichkeit gibt, auch wenn das Handy ausgeschaltet ist? Denn wenn ich bei einem Kumpel (VF Basic) auf seinem A70 anklingle und er das Handy aus hat, kriegt er keine Mitteilung, dass ich angerufen habe. Liegt das aslo an Vodafone oder am A70?