Beiträge von s.ude

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    Original geschrieben von suschi
    Gibt auch die Möglichkeit der Beratungsbeihilfe bzw. Prozesskostenbeihilfe.
    Kannst mal danach Googlen und schauen ob es evtl. für dich in Frage kommt.
    Kann dir leider nicht sagen wie das genau läuft.


    Bei sehr geringem Einkommen gibts beim lokalen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein gegen 10,-€ Gebühr (je nach örtlicher Regelung beim Gericht oder beim Anwalt zu Entrichten). Auf diesen Schein gibts dann beim Anwalt eine Erstberatung + evtl. erste außergerichtliche Tätigkeit auf Kosten der Staatskasse.


    PKH hieße (jedenfalls im Zivilrecht), je nach Einkommensverhältnissen übernimmt die Staatskasse bei Aussicht auf Erfolg zunächst die Kosten deiner Anwaltlichen Vertretung. PKH ist dann im Normallfall in Raten zurückzuzahlen, es sei denn, das eigene Einkommen lässt nicht mal winzigste Raten zu.

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    Original geschrieben von ChickenHawk
    Du kannst Dir daher also eine Rechnung als pdf, per Fax oder sonstwie zukommen lassen. Wenn die Zöllner der Rechnung nicht trauen werden sie eine Beschau der Ware vornehmen und notfalls den Wert schätzen. Solange Du aber mit einer Rechnung mit realistischem Wert beim Zollamt aufkreuzt ist das i.d.R. kein Problem.


    Hier wird eine Rechnung wie gesagt nur mit Zahlungsnachweis akzeptiert, denn so eine E-Mail-Rechnung ist schnell selbst geschrieben oder bearbeitet.

    Mindesteinsatz ist heute 20,-€.


    Wie du schon sagst wären aber für das Sachgebiet und die Komplexität der Angelegenheit bzw. Schwere der daraus u.U. resultierenden persönlichen Konsequenzen für den Fragesteller 30-40€ mindestens ein adäquater Einsatz.

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    Original geschrieben von goye
    kann ich mit diesem Kabel DVDs von meinem Laptop am Fernseher anschauen?


    http://cgi.ebay.de/Scart-an-S-…ZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem


    Kommt hart auf die Anschlüsse an deinem Laptop an ;).


    Außerdem geht aus dem Angebot nicht klar hervor, ob Video und Audio nun am Scart-Stecker auf die entsprechenden Ausgänge oder Eingänge gelegt sind - sprich, das Kabel dazu dienen soll, Video + Audio in den Fernseher einzuspielen oder beispielsweise von einem Videorecorder abzuzapfen.


    Bei anderen Adaptern gibt es dafür einen Umschalter. Dann kann man nichts falsch machen.

    @ muellix


    Naja, wenn der Entleiher eine Haftpflicht hat, würde ich ihm so viel Dampf machen, dass er es irgendwann schon seiner Haftpflicht melden muss/wird, wenn er nicht selber Löhnen will.


    Kann es aber sein, dass er garkeine hat?



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    Original geschrieben von jabrokoss
    hallo,


    wenn ihr es verliehen habt, dann zahlt das eh keine haftpflicht.


    Warum soll die Haftpflicht des Entleihers denn nicht zahlen (wenn es eine gibt)?