Der Scart-Adapter aus dem Salat sieht schon mal gut aus (weil mit Umschalter) ;).
Und bei einem S-VHS auf S-VHS-Kabel / Klinke auf 2x Chinch-Kabel kann man auch nicht so viel falsch machen.
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Der Scart-Adapter aus dem Salat sieht schon mal gut aus (weil mit Umschalter) ;).
Und bei einem S-VHS auf S-VHS-Kabel / Klinke auf 2x Chinch-Kabel kann man auch nicht so viel falsch machen.
ZitatOriginal geschrieben von suschi
Gibt auch die Möglichkeit der Beratungsbeihilfe bzw. Prozesskostenbeihilfe.
Kannst mal danach Googlen und schauen ob es evtl. für dich in Frage kommt.
Kann dir leider nicht sagen wie das genau läuft.
Bei sehr geringem Einkommen gibts beim lokalen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein gegen 10,-€ Gebühr (je nach örtlicher Regelung beim Gericht oder beim Anwalt zu Entrichten). Auf diesen Schein gibts dann beim Anwalt eine Erstberatung + evtl. erste außergerichtliche Tätigkeit auf Kosten der Staatskasse.
PKH hieße (jedenfalls im Zivilrecht), je nach Einkommensverhältnissen übernimmt die Staatskasse bei Aussicht auf Erfolg zunächst die Kosten deiner Anwaltlichen Vertretung. PKH ist dann im Normallfall in Raten zurückzuzahlen, es sei denn, das eigene Einkommen lässt nicht mal winzigste Raten zu.
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Du kannst Dir daher also eine Rechnung als pdf, per Fax oder sonstwie zukommen lassen. Wenn die Zöllner der Rechnung nicht trauen werden sie eine Beschau der Ware vornehmen und notfalls den Wert schätzen. Solange Du aber mit einer Rechnung mit realistischem Wert beim Zollamt aufkreuzt ist das i.d.R. kein Problem.
Hier wird eine Rechnung wie gesagt nur mit Zahlungsnachweis akzeptiert, denn so eine E-Mail-Rechnung ist schnell selbst geschrieben oder bearbeitet.
E-Mail-Rechnung wird vom hiesigen Zollamt jedenfalls akzeptiert, ebenso wie Ausdrücke von Ebay-Angeboten - allerdings jeweils nur mit Zahlungsnachweis (gewerbliche Sendung).
Mindesteinsatz ist heute 20,-€.
Wie du schon sagst wären aber für das Sachgebiet und die Komplexität der Angelegenheit bzw. Schwere der daraus u.U. resultierenden persönlichen Konsequenzen für den Fragesteller 30-40€ mindestens ein adäquater Einsatz.
ZitatOriginal geschrieben von goye
kann ich mit diesem Kabel DVDs von meinem Laptop am Fernseher anschauen?
Kommt hart auf die Anschlüsse an deinem Laptop an ;).
Außerdem geht aus dem Angebot nicht klar hervor, ob Video und Audio nun am Scart-Stecker auf die entsprechenden Ausgänge oder Eingänge gelegt sind - sprich, das Kabel dazu dienen soll, Video + Audio in den Fernseher einzuspielen oder beispielsweise von einem Videorecorder abzuzapfen.
Bei anderen Adaptern gibt es dafür einen Umschalter. Dann kann man nichts falsch machen.
Gibt es einen VF-Shop direkt in der betroffenen Gegend?
Vielleicht hast du ja wenigstens 30-40€ für eine fundierte und rechtlich abgesicherte Online-Kurz-Erstberatung durch einen niedergelassenen Anwalt via http://www.frag-einen-anwalt.de/ übrig.
@ muellix
Naja, wenn der Entleiher eine Haftpflicht hat, würde ich ihm so viel Dampf machen, dass er es irgendwann schon seiner Haftpflicht melden muss/wird, wenn er nicht selber Löhnen will.
Kann es aber sein, dass er garkeine hat?
ZitatOriginal geschrieben von jabrokoss
hallo,
wenn ihr es verliehen habt, dann zahlt das eh keine haftpflicht.
Warum soll die Haftpflicht des Entleihers denn nicht zahlen (wenn es eine gibt)?
ZitatOriginal geschrieben von BlueSkyX
Keine monatliche Mindesteinzahlung? Komplett kostenfrei? Sehe ich das richtig? :confused:
Ja, Gehaltsnachweis o.ä. wird aber bei Kontoeröffnung erwartet (jedoch, jedenfalls offiziell, keine bestimmte Höhe).