Also, der Kerl soll mal runterkommen.
Sinn einer Haftpflichtversicherung ist
1.) die Abwehr unberechtigter Haftpflichtforderungen gegen den Versicherten
2.) die Leistung bei berechtigten Haftpflichtforderungen gegen den Versicherten
Die Abwehr unberechtigter Forderungen nach 1.) umfasst im Zweifel auch eine juristische Vertretung auf Kosten der Versicherung, da die Versicherung ja hier ein ganz eigenes Interesse hat, eine möglicherweise unberechtigte Forderung gegenüber dem Versicherten aus dem Raum zu schaffen.
Insofern kann der Entleiher die Angelegenheit eigentlich beruhigt seiner Haftpflichtversicherung melden.
Dazu zwingen kannst du ihn natürlich nicht. Du kannst nur ihm gegenüber, am besten schriftlich, deinen Anspruch geltend machen. Wenn er ein kluges Köpfchen ist, meldet er dann deine Forderung und den Schaden an die Versicherung, die sich dann um die Abwehr deiner Forderung für den Versicherten kümmert oder in Leistung tritt.
PS:
Nette "Bekannte" hast du...