Beiträge von s.ude

    Also, ganz langsam ;).



    Es gibt durchaus die Möglichkeit, grundgebührbefreite oder fast grundgebührbefreite Angebote als Händler zu realisieren. Du wirst hier im Forum von durchweg seriösen Händlern unzählige finden.


    Dabei ist der gängige Weg, dass der Händler einen Teil der Provision, die er für den Mobilfunkvertrag erhält, "netterweise" an dich weitergibt, beispielsweise, weil du auf weitere Hardware verzichtest oder der Vertrag sehr gut subventioniert ist, der Händler besonders gute Provisionskonditionen hat oder einfach nur ein sehr gutes Angebot für den Kunden machen will.


    Das passiert dann beispielsweise als Barauszahlung an dich oder indem der Händler einen Betrag als Guthaben für dich beim Anbieter einbezahlt.



    So kann dir ein Händler beispielsweise anbieten, dir für einen Vertrag, der - ganz beispielhaft - 10€ Grundgebühr im Monat kostet und 24 Monate Mindestvertragslaufzeit hat, 240,-€ beim Anbieter einzubezahlen, wenn dann bei gegebener Provisionshöhe immer noch genug für ihn übrig bleibt. So wäre der Vertrag dann für dich effektiv grundgebührenbefreit.



    In dem Fall kommen zwei Verträge zustande:


    1.)


    Der Mobilfunkvertrag mit dem Anbieter (Vodafone), wonach der Anbieter natürlich ein Recht auf die monatlichen Grundgebühren des abgeschlossenen Tarifs einschließlich Optionen nach seiner Preisliste hat.


    2.)


    Ein Vertrag mit dem Händler über Vermittlung des Mobilfunkvertrags und Einzahlung des Guthabens beim Anbieter für dich bei erfolgreicher Vermittlung.



    Kommt der Händler jetzt seinem Vertrag nach 2.) nicht nach, bedeutet das noch nicht, dass dieser Umstand deinen Vertrag mit dem Anbieter nach 1.) berührt, also du von deiner Verpflichtung befreit wärst, die Grundgebühr an den Anbieter zu entrichten.



    Deswegen sollte man bei solchen Angeboten die Seriösität des Händlers genau unter die Lupe nehmen und Fragen, wie exakt buchhalterisch ein bestimmtes Angebot realisiert werden soll.


    Die meisten der seriösen Händler hier im Forum halten Zusatzvereinbarungen über ein Guthaben beim Anbieter oder eine Auszahlung schriftlich zusätzlich zum Handy-Vertrag fest.



    In den Handy-Vertrag selbst "grundgebührenbefreit" o.ä. reinzukritzeln ist nur gültig, wenn dieses Angebot vom Anbieter (Vodafone) selbst kommt, was in den seltensten Fällen der Fall ist. Ansonsten bringt dich ein solcher Vermerk in der Regel nicht zwingend weiter, sollte es zu Problemen kommen.



    Andererseits kann ein Händler nicht beliebig Kunden mit solchen Angeboten über den Tisch ziehen und versprochene Auszahlungen / Gutschriften nicht einhalten. Wenn über solches Verhalten genügend Meldungen beim Anbieter eingehen, wird der Händler die längste Zeit Angebote dieses Anbieters verkauft haben und sich in weitere Schwierigkeiten bringen.



    Ich würde dir an deiner Stelle raten, nochmal zu dem Händler zu gehen und dir genau erklären zu lassen, wie das mit der Grundgebührenbefreiung praktisch abgewickelt werden sollte. Dann kann man dir hier sicher etwas dazu sagen.


    Dass Vodafone dir telefonisch bestätigt hat, dass sie grundsätzlich die Grundgebühr von dir fordern, heißt noch nichts Schlimmes, da wie gesagt derartige Angebote in den seltensten Fällen vom Anbieter selber kommen, sondern über Zusatzvereinbarungen mit dem Händler realisiert werden und deswegen z.B. auch "effektiv grundgebührbefreit" oder "mit effektiv X € Grundgebühr" heißen.



    Insofern ist der Threadtitel auch etwas unangebracht gewählt, denn falls du hier tatsächlich "verarscht" wurdest, dann nicht von Vodafone.



    Edit:

    Zitat

    Unterschrieben habe ich dann einen Vertrag, in dem aufgelistet war:
    - Vodafone BusinessData Pro6
    - Vodafone-SMS
    - Vodafone-Time XXL 100


    So ... BusinessData Pro6 ist klar.


    Vodafone-SMS steht bei meinen Vodafone-Verträgen auch und ist harmlos. Weiß nicht was das exakt bedeutet ... das du SMS versenden kannst vielleicht ;). Bedingt jedenfalls keine Zusatzkosten.



    Aber Vodafone-Time XXL 100?


    Der von dir zitierte "alte" Time XXL 100 wird heute definitiv nicht mehr vermarktet / sollte auch gar nicht mehr geschaltet werden können. Wäre ja auch abartig teuer für heutige Verhältnisse.


    Hast du da ganz bestimmt richtig gelesen?



    Lass dir nochmal genau von der Hotline erklären, was gebucht wurde und welche monatlichen Fixkosten daraus entstehen.


    Dann geh zum Händler und lass dir erklären, wie sein Angebot funktionieren sollte. "Aktion" ist etwas dürftig - entscheidend ist, wie genau es zu effektiv 0,-€ Fixkosten kommen soll.

    Ich meinte ja den Ausschluss des zivilrechtlichen Gewährleistungsanspruchs gegenüber dem Händler. Da ich kein Jurist bin, verzeih mir meine unsichere Ausdrucksweise.


    Es ist nur so, dass ich im Falle des Falles keine Lust habe, das mit dem Händler auszufechten (was wahrscheinlich eh sinnlos ist). Wir beide sind uns einig, dass dieses Verhalten gesetzeswidrig sein müsste, und auch, dass der Händler ruhig mal ein paar EF81 zur Sicherheit im Lager behalten oder im Gewährleistungsfall einfach wandeln sollte, wie es gesetzlich bei unmöglicher Nachbesserungs vorgesehen ist, statt zu Versuchen, sich zu drücken.


    Allerdings ist das Angebot wahrscheinlich die letzte Möglichkeit für eine größere Anzahl von Kunden, in diesem Leben nochmal an ein fabrikneues EF81 zu kommen (und auch noch zu einem vernünftigen Preis).



    Daher war meine Frage einzig und allein nur, ob ich im Falle des Falles den meines Erachtens "einfacheren" Weg über eine Servicewerkstatt gehen kann bzw. ob Herstellergarantie für BenQ-Siemens-Geräte überhaupt noch erbracht wird. Denn ich kaufe das Handy bewusst im Wissen, dass der Händler im Gewährleistungsfall sicherlich Stress machen wird, auch wenn es noch so gesetzwidrig ist - hätte aber bei dem geringen Warenwert kaum eine reale Handhabe dagegen (außer nicht zu kaufen, was bei dem Angebot weh tut).



    Man könnte das mal bei Ebay melden, wird aber eher nichts bringen, Ebay pinkelt ja bekanntermaßen gewöhnlich keinen gut zahlenden Powersellern ans Bein...


    Vielleicht hat ja einer der TT-Hofhändler Lust, abzumahnen :D.



    Edit:


    Wegen ""5 x "Brandneu" bestellt stattdessen 3x defekt und 2x zerkratzt."...


    Rücktrittsrecht gewährt der Verkäufer ja aber "gnädigerweise" noch, und das würde ich auch durchboxen, wenn mir die Lieferung von Anfang an nicht gefällt.

    Nach bestem Wissen und gewissen nein. Kannst die Nummer nur komplett unterdrücken. Bei Vodafone z.B. auch das gleiche.


    Es wäre auch für die Netzbetreiber unlukrativ, das irgendwie zu ermöglichen. Rückrufe auf die Festnetznummer bringen kein Geld in die Kassen. Mobilfunkverträge werden auch nicht unerheblich über eingehende Minuten / Interconnection-Entgelte kalkuliert. Gerade bei so einem Genion S o.ä. muss das Geld ja irgendwie reinkommen...

    @ petersandi


    Laut http://www.fahrgast-rechte.de/…schuren/vzbv_Ratgeber.pdf gibt es kein Rücktrittsrecht bei im Internet gekauften Fahrkarten.


    Für mich sind die Ebay-Tickets Fahrkarten. Ich sehe im Moment nicht, wo der Unterschied zum Online-Kauf einer regulären DB-Fahrkarte sein soll. Da gibt es durchaus auch Angebote mit relativ weitem Gültigkeitszeitraum, ebenso Angebote, wo die Reisestrecke im Vorhinein noch nicht klar ist (Ländertickets). Immerhin sind beim Ebay-Angebot Art der Beförderungsleistung (Hin- und Rückbeförderung auf einer innerdeutschen Bahnverbindung) und möglicher Zeitraum genau definiert, wie bei anderen Tickets auch.


    So gesehen müsste ich ja bei jedem als Online-Ticket gebuchten Dauer-Spezial o.ä. ein Rücktrittsrecht haben - schön wärs (!)...


    Sicherlich hast du Recht, die Intention des Gesetzgebers war mit Sicherheit der Schutz des kleinen Bus- oder Reiseunternehmers, der seine Fahrten planen muss. Aber erklär das mal der Bahn, und wie du sagst, man hat noch von keinen höchstrichterlichen Urteilen gehört.


    Weitere juristische Spitzfindigkeiten können ja hier ausgefochten werden:


    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=154519


    ;)



    Ansonsten kann ich deinen Ratschlag, einfach nicht zu zahlen, nur bedingt unterstützen. Wenn die Bahn will, geht die Sache sofort den regulären hausinternen "Mahnweg", mit entsprechenden angeschlossenen Inkasso-Schuppen. Auch wenn man noch so im Recht ist, bedeutet das erstmal Ärger und Arbeit.

    Reisevorteil sollte die Mindestvertragslaufzeit nicht beeinflussen und innerhalb von 24h geschaltet werden können, wenns noch nicht gebucht ist.


    Kannst dir die Buchung ja von der Hotline per SMS bestätigen lassen, das müssten die auf Anfrage machen.

    Also ich bin ja mit Sunnymouse_NRW einer Meinung, dass hier ganz klar eine "Beförderungsleistung innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums" angeboten wird, und somit nach BGB kein Rücktrittsrecht besteht.


    Ob du dich jetzt von der Bahn persönlich verarscht fühlst, spielt meines Erachtens wirklich keine Rolle, so verärgert du sein magst. Rechtlich gesehen hat dich die Bahn wohl weder getäuscht noch anderweitig betrogen. Es gilt ja immer noch Vertragsfreiheit, wenn die Bahn lustig ist, verkauft sie dieselben Tickets morgen zu 11,- €, auch wenn sie vorher etwas ganz anders angekündigt hat, oder lässt das 66,- € - Angebot noch 3 Monate weiterlaufen. Dadurch entsteht für dich ja nicht plötzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht, das vorher auch nicht da war.



    Letztlich ... worauf kommt es dir an? Definitiv wird dir diese Frage nur ein Jurist beantworten können, und was bringt dir dann die Antwort? Willst du das juristisch gegen die Bahn durchfechten?


    Wenn du noch nicht bezahlt hast, hättest du die Möglichkeit, die Zahlung einfach zu unterlassen und die damit verbundenen Risiken einzugehen. Hieße evtl. Ärger mit der Bahn (wenn die Lust hat) und evtl. mit Ebay (wenn die Bahn die Nichtzahlung meldet).

    Zitat

    Original geschrieben von Robert Beloe
    Ich schließe mich mal mit einer weiteren Frage an, wenn das zulässig ist. Hat jemand eine Vorstellung, wer die IC-Gebühren kassiert, wenn ich eine Genion- oder Zuhause-Festnetznummer anrufe? BT oder o2/Vodafone?


    Man könnte vermuten, dass wenn Vodafone die IC-Gebühren von BT komplett kassierte, BT von dem ganzen Spaß nicht mehr viel hätte und es gleich sein lassen könnte...

    Ich dachte die ehemaligen Compuserve-Tarife mit Grundgebühr, bei denen die Buchhaltung über die USA läuft (Quelle: teltarif?), laufen für die Kunden weiter?


    Dann müssten ja wenigstens für diesen Kundenkreis die E-Mail-Adressen auch aktiv bleiben...