Beiträge von Boogieman

    Aber selbst wenn es nicht um Inhalte geht. Laut AGB sind auch Änderungen des Preises ein Grund für ein Sonderkündigungsrecht. Und Änderungen interpretiere ich so: Egal ob billiger oder teurer.
    Sprich Premiere kann ein Sonderkündigungsrecht nur ausschließen, wenn sie die Preise so lassen wie sie sind. Dann müßten sie eben abwägen, ob sie lieber jetzt ein paar Sonderkündigungen unterbinden oder dann evtl. viel mehr reguläre Kündigungen in naher Zukunft verschmerzen müssen, weil sich die Kunden verarscht vorkommen...
    Der Knackpunkt ist IMHO der Begriff Änderung anstatt Preiserhöhung...

    Das ist ja die bescheuerte Begründung der ÖR. Du hast die Geräte, um die ÖR zu empfangen, somit zahlst Du auch dafür. Ich höre im Auto tatsächlich ab und zu SWR 3. Von daher zahle ich als gesetzestreuer Bürger auch die GEZ fürs Radio gern. Allerdings schaue ich nie das Programm der ÖR TV-Anstalten. Deswegen werde ich den Fernseher auch wieder abmelden.
    Wenn man dieses System nämlich weiterspinnt, dann müßte jeder im Prinzip auch Kindergeld bekommen, egal ob er Kinder hat oder nicht. Denn das Gerät (egal ob männlich oder weiblich) ist ja auch da und voll einsatzfähig... :D
    Klingt zwar lustig, ist aber IMHO dasselbe Prinzip!

    Zitat

    Original geschrieben von agentsnipes
    Premiere behält sich vor, bei einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebotes die Abonnementbeiträge abweichend von Ziffer 3.6 zu ändern. ... Stimmt der Abonnent der Leistungsänderung zu, kann Premiere die Preisstruktur anpassen, ohne dass dies ein Kündigungsrecht des Abonnenten auslöst.

    Von daher ist von einem Sonderkündigungsrecht auszugehen, welches sämtliche Kündigungsfristen aushebelt...

    Also ich hatte bis vor kurzem nur mein Radio angemeldet - weil sie das Autoradio ja auch im Vorbeilaufen sehen können. Den Fernseher allerdings nicht, denn dazu, hätten sie erstmal in meine Wohnung kommen müssen, was ich nicht zugelassen hätte. Da meine Frau allerdings ein bißchen kalte Füße bekam und ständig von denen genervt wurde, hab ich quasi ab Eheschließung auch ein TV Gerät auf uns beide angemeldet. Da ich aber demnächst umziehen wede, werde ich den Fernseher wieder abmelden.
    Es gibt ja auch genügend Befürworter der GEZ. Denen kann ich nur entgegnen, ich sehe kein ARD und ZDF und auch keine Dritten. Gebt mir also die Möglichkeit, diese abzuschalten. Wenn ihr mir die Dinger einfach hinterher werft, kann ich nix dafür. Und deswegen bezahle ich auch keine GEZ! Und das wird auch so bleiben.
    Die Jungs dürfen die Wohnung nur betreten, wenn man sie rein läßt und das muß man nicht. Außerdem wird kein Richter einen Beschluß erlassen, daß man die Flachzangen rein lassen muß.
    Also laßt Euch keinen Schmuh erzählen, vor allem nicht von diesen Deppen!
    Das einzige was ihr IMHO beachten müßt ist, Euer Fernseher darf nicht von draußen sichtbar sein. Wenn der Typ also von der Straße aus den Fernseher sehen kann, dann hat er ja den Beweis ohne die Wohnung betreten zu müssen...

    IMHO nicht ganz korrekt. Premiere hat darauf bestanden, daß die Zusammenfassung der BuLi erst ab 22 Uhr gezeigt wird. Deswegen hat Kofler verloren, obwohl er mehr Geld geboten hat. Aber ob das wirklich das Aus für Premiere und Kofler ist, wage ich mal zu bezweifeln. Ich hab jedenfalls noch keine Zahlen gesehen, in denen gesagt wurde, daß 90 % (oder wieviel auch immer) der Abonnenten nur wegen der BuLi Premiere haben... das die Aktie abstürtzt ist kalr, bei so einer Meldung. Premiere wurde ja immer mit BuLi Live gleichgesetzt.

    Zitat

    Original geschrieben von anitalucky
    das wäre das erste kündigungsrecht wenns billiger wird...


    mal sehen wie man das der nummer rauskommt, hatte das abo wegen buli und wärs jetzt gern komplett los, wers will - hand hoch, ich leg noch nen kasten bier drauf! :top:

    Stimmt das wäre das erste mal, allerdings steht in den AGB ja ausdrücklich Änderung und nicht Erhöhung. Von daher hat sich Premiere quasi selbst ein Ei gelegt... ;)

    Das soll wohl in Q1 2006 passieren. Aber wie gesagt, das sind nur Gerüchte, ich weiß nicht woher mein Kollege die Sachen hat - vermutlich aus einem Forum - und wie verlässlich die Angaben sind. Apple hütet ja Geheimnisse wie kaum ein anderes Unternehmen...

    Zitat

    Original geschrieben von agentsnipes
    Premiere behält sich vor, bei einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebotes die Abonnementbeiträge abweichend von Ziffer 3.6 zu ändern. ... Stimmt der Abonnent der Leistungsänderung zu, kann Premiere die Preisstruktur anpassen, ohne dass dies ein Kündigungsrecht des Abonnenten auslöst.

    Da steht nix von Preiserhöhung, sondern nur von Änderung, also ist ein Sonderkündigungsrecht nach meinem Verständnis auch bei einer Reduktion des Preises drin...