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Original geschrieben von Jochen
Nee, Du willst es nur nicht kapieren.
DU kannst da gar nichts machen. Das ist in den Leuten so drin.
Ich weiß nicht, wieviel Auto Du fährst?!
Würde ich das so tun, wie Du Dir das denkst, säße ich jeden Tag bei der Polizei und würde mind. 3 bis 5 Leute anzeigen. Aber sonst hätte ich nix Besseres zu tun?
Irgendwann würden sich die Ordnungshüter auch mal fragen, ob nicht vielleicht eher ICH das Problem wäre. 
Das was ich tun könnte ist, solche Menschen anzuzeigen. Natürlich kann man das als Berufsfahrer nicht umsetzen. Man hat andere Dinge zu tun.
Ich fahre im Schnitt 15 - 20.000 km im Jahr. Damit bin ich eher ein Durchschnittsfahrer. Von daher könnte ich mir diesen Aufwand für mich schon vorstellen. Für Leute die ständig unterwegs sind, isses natürlich utopisch jeden anzuzeigen. Dann ist man nur noch wegen der Arschlöcher unterwegs.
Aber um nochmal auf das Thema Laufschrift o.ä. zurückzukommen. Ist sowas überhaupt erlaubt?
Ich stelle mir da keine Laufschrift in dem Sinne vor sondern eher nur ein Wort wie !!!ABSTAND!!!
Das wäre dann zwar nur was für die Drängler hinter mir und nicht für die Schleicher vor mir, aber immer hin etwas.
An der Windschutzscheibe läßt sich sowas ja nur schwer anbringen...
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Läßt sich das HBH-300 ebenfalls mit einer Hand und sehr schnell aufsetzen wie das HBH-35?
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Selbstjustiz isses ja nicht, sondern eine Anzeige mit Beweismitteln.
Bringt einen besseren Vorschlag, wie man gegen die Penner vorgehen kann... wurde bisher keiner genannt.
Leider kann sich (offensichtlich) keiner von uns einen Hummer mit einem ordentlichen Bullenfänger leisten, so wären wir wenigstens vor diesen Idioten halbwegs sicher.
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Original geschrieben von Jochen
Gut, daß Du nicht übertreibst...
Wenn ich jeden anzeigen würde, den ich täglich überholen muß, weil er die rechte Spur verweigert, könnte ich täglich mind. 3 bis 5 Fahrer anzeigen.
Was für ein Blödsinn!
Also als Blödsinn würde ich das jetzt nicht abtun!!! Erstmal ruhig Blut!
Aber wenn Vater Staat nix macht, dann könnte man sich ja mit solchen legalen Mitteln etwas behelfen. Klar, es bringt mir erstmal nix. Allerdings könnte eine Anzeige dank dieses Beweises das Arschloch zum Nachdenken anregen. Von daher könnte es ja doch was bringen.
Und wenn unsere Freunde in Grün es nach wie vor vorziehen, ein paar Kröten mit Blitzern zu verdienen, anstatt solche Leute aus dem Verkehr zu ziehen, halte ich das noch für die beste Möglichkeit.
Klar, runterschlucken ist auch ne Möglichkeit, aber warum soll man sich sowas gefallen lassen???
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Ich hab mir schon überlegt Kameras vorne und hinten zu installieren, aber das ist leider auch nicht so einfach zu lösen.
Nehm ich ne Fotokamera - wann drück ich auf den Auslöser.
Nehm ich ne Filmkamera - wie lange filme ich, die Bänder haben ja auch keine unbegrenzte Dauer.
Und natürlich die Kosten...
Aber damit könnte man wenigstens Beweismaterial über diese Penner sichern und sie somit anzeigen.
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Original geschrieben von Jochen
Außerorts verboten.
Leider.
Die STVO ist auch nur dann sinnvoll, wenn sich alle dran halten.
Das ist aber nicht so. Erlebe es laufend, daß Leute die rechte(n) Spur(en) verweigern. Dann darfst Du auf 4spurigen ABen manchmal von ganz rechts nach ganz links ziehen, nur weil ein anderer sich nicht an die STVO hält, aus welchem Grund auch immer.
O.K. dann hab ich mich in der letzten Zeit dank Falschauskunft ab und zu falsch verhalten.
Aber wie kriegt man diese Penner auf den richtigen Pfad??? Ich denke nur mit entsprechenden Strafen. Bisher kriegt man ja quasi einen Dankesbrief, wenn man gegen die Verkehrsregeln verstößt :mad:
Uns bleibt leider nur eins übrig: Den Pennern, die andere Leute gefährden einen Brückenpfeiler vors Auto wünschen (Bäume sind dafür zu schade).
Mag sein, daß das zu radikal ist, aber ich sehe das so!
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Original geschrieben von BIGJos
boogie: Hast ne PN
Danke, schon beantwortet. 
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Original geschrieben von flatty
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php ("es ist links zu überholen")
Ich bin kein Rechtsexperte, aber bedeutet "es ist links zu überholen" gleichzeitig, daß rechts überholen verboten ist oder ist das als Empfehlung zu sehen?
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Ich hab da mal was rausgezogen aus dem Unterwegsschutz:
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Zusätzlich zu den Leistungen der ADAC Pannen- und Unfallhilfe (Teil A) und der ADACPlusMitgliedschaft (Teil B) haben Sie im Rahmen des ADAC-UnterwegsSchutzes Anspruch auf Leistungen:
# der Unfall-Sofortleistung (Versicherer: ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, 81362 München)
# des Reise-Vertrags-Rechtsschutzes (Versicherer: ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG, 81364 München) und
# der Auslandsreise-Haftpflicht (Versicherer: ARISA Assurances S.A., B.P. 3051, L-1030 Luxemburg).
Mein Interpretationen:
Unfallsofortleistung: Bedeutet dies soviel wie eine Unfallversicherung oder die normale Kfz-Haftpflicht? Hab ich beides schon...
Reise-Vertrags-Rechtsschutz: Ist das die Reiserücktrittsversicherung? Kann man ja direkt bei Buchung abschließen. Ist also auch nicht nötig.
Auslandsreise-Haftpflicht: Da ist die Frage wie weit meine normale private Haftpflicht überhaupt gilt. Wenn die nur innerhalb D gilt, dann wär sowas nicht schlecht. Ansonsten isses auch nicht gerade etwas was man unbedingt haben müßte.
Ehepartner: Das passt ja dann optimal. Meine Frau/Freundin hat somit egal mit welchem Auto sie fährt über meine Plus-Mitgliedschaft den gleichen Schutz wie ich. Soweit sie als Freundin den gleichen Wohnsitz hat wie ich, bzw. mit mir verheiratet ist.
Korrekt?
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Ich kenn die STVO nicht auswendig, aber laut ADAC-Auskunft darf man auf allen Straßen außer BAB rechts überholen. Ob das korrekt ist oder nur Schnickschnack eines Hotline-Mitarbeiters, weiß ich nicht...
Rechtsfahrgebot: Entweder muß was gegen die Verkehrsbehinderer gemacht werden oder freie Fahrt für die anderen. Im Moment ist weder noch gewährleistet und das ist nicht gut.