Beiträge von nehvada

    Re: Re: Frage an die Immobilienprofis/ Makler


    Zitat

    Original geschrieben von Gordovan
    Wer hatte denn hier einen Vertrag mit dem Makler, der Vermieter oder ihr? Wer den Vertrag mit Provisionpflicht geschlossen hat, ist entscheidend.


    der vermieter


    Zitat

    Habt ihr das so dem Makler mitgeteilt?


    ja


    Zitat

    Wäre der Mieter mit euch verbunden? Also ein Tochterunternehmen oder Familienmitglied? Dann würde ggf. weiterhin ein bestehender Provisionsanspruch bestehen.


    ja


    Zitat


    Ist das nach außen kommuniziert worden, also gibt es ein Ereignis, woran auch ein Dritter festmachen kann, dass nun entgegen der Erwartungen mehr Platz gebraucht wird? Oder ist das eher ein normaler Verlauf des Geschäfts?


    kommt drauf an wie man "normalen verlauf des geschäfts" definiert. aber ein "einschneidendes ereignis" in dem sinne gab es nicht.


    aber schon mal danke für eure antworten und einschätzungen. demnach würde hier doch noch ein nicht zu unterschätzendes restrisiko bestehen. das müssen wir dann halt ggfls mit einkalkulieren.

    wir haben uns vor etwa einem jahr eine gewerbeimmobilie angeschaut, welche von einem makler angeboten wurde. damals war sie uns zu groß und zu teuer.


    mitterweile ist anscheinend der maklervertrag ausgelaufen oder gekündigt worden und wir würden uns preislich mit dem vermieter wohl einigen können, da wir mittlerweile auch mehr platz brauchen.


    wie lange reichen die ansprüche des maklers aus der damaligen präsentation der immobilie? müssen wir jetzt quasi "auf lebenszeit" damit rechnen noch eine rechnung vom makler zu bekommen, nur weil er uns irgendwann mal die tür aufgeschlossen hat?


    wenn ja, was wäre wenn jemand anderes den mietvertrag unterschreibt, wir aber einziehen? da wäre es doch auch offensichtlich, dass wir die eigentlichen mieter sind.


    natürlich sollen auch makler ihr berechtigtes geld verdienen dürfen. allerdings zum zeitpunkt der präsentation bis hin zum ende seines vertrages war es ihm nicht möglich uns ein preislich passendes angebot zu unterbreiten. von daher sehe ich da keine moralische verpflichtung unsererseits. direkten kontakt zum makler hatten wir nur an diesem einen termin vor einem jahr, also nicht noch kurz vor ende seines vertrages.

    das kannst du hier aber nicht vergleichen. firmwares kommen in abständen von monaten raus. ein jailbreak wird gerne mal halbfertig rausgeworfen und 5x in drei tagen überarbeitet. daher macht das schon sinn.


    ich habe noch eins hier liegen, schick mir mal ne pm :)