ZitatOriginal geschrieben von telefon22222
Dass nur ein Streitwert über 5000 Euro zu einem fliegenden Gerichtsstand führt.
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eigene erfahrung ![]()
könnte natürlich innerhalb der letzten 1-2 jahre sich geändert haben.
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ZitatOriginal geschrieben von telefon22222
Dass nur ein Streitwert über 5000 Euro zu einem fliegenden Gerichtsstand führt.
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eigene erfahrung ![]()
könnte natürlich innerhalb der letzten 1-2 jahre sich geändert haben.
der jailbreak von geohot ist zwar unausgereift veröffentlicht worden, aber ansonsten in jeder hinsicht "besser" als der shatter-exploit. insofern war es genau die richtige entscheidung den noch schnell auf den markt zu werfen.
klar hat geohot auch ein leichtes ego-problem, aber er ist halt einfach auch einen ticken besser als das dev-team. vor allem als einzelkäpfer im vergleich zu einem ganzen team.
und dass er abgetaucht war muss ja nicht unbedingt nur show gewesen sein. so konnte er endlich unbehelligt am jailbreak arbeiten ohne ständige nervige nachfragen der restlichen community.
worauf jetzt genau?
das ist was anderes, der streitwert wird ja extra hoch angesetzt damit der anwalt zum einen mehr verdient und zum anderen der fliegende gerichtsstand gilt. unter 5000,- ist der gerichtsstand der des abgemahnten. ob du da jetzt 4950,- oder 3000,- einträgst ist dann egal.
aber mit oben verlinktem beitrag hätte man ein gutes argument den streitwert entsprechend noch niedriger anzusetzen.
ZitatOriginal geschrieben von RolloGoesMystic
Selbst mit nur oberflächlichen Kenntnissen der Materie sind die im ersten Posting aufgeführten AGB in mehreren Punkten wettbewerbswidrig und abmahnfähig. ...
nicht nur das, AGB sind im reinen endkundengeschäft komplett überflüssig und sollten gar nicht erst erstellt werden. das BGH steht eh drüber, und nur danach hat sich der endverbraucher und du zu richten.
die widerrufsbelehrung von ebay ist schon mal ein anfang. nur darauf achten: keine telefonnummer rein schreiben, keine faxnummer, wenn kein fax vorhanden.
wenn man risikofreudig ist könnte man folgendermassen vorgehen:
- unterlassungserklärung abändern auf einen streitwert unter 5000,- € = 4950,00 € und unterschreiben und faxen
- ansonsten nix zahlen und abwarten
- lieber 10x nachprüfen ob du auch weirklich überall die korrekte WRB drinne hast, denn ein fehler und es wird SEHR teuer.
da der streitwert unter 5000,- ist müsste der gegner, bzw dessen anwalt, dich an DEINEM gerichtsstand verklagen. die reisekosten könnten ihn aber davon abhalten ![]()
- danach den gegner mal ganz genau unter die lupe nehmen und ggfls eine gegenabmahnung (selber) schreiben.
nicht zur nachahmung empfohlen, könnte teuer werden ![]()
alle angaben ohne gewähr, hab ich mal gehört dass das so klappen könnte
:cool:
selber sucht apple ganz bestimmt nicht, da haben die keine motivation für. es wird nur das gefixt was andere gefunden haben. die arbeit sparen die sich.
ZitatOriginal geschrieben von Merlin
Geohots Exploit soll doch "unpatchable" sein, d.h. ein Hardware-Exploit, der sich eben *nicht* so leicht wegpatchen lässt?
genau, und deshalb ist es die richtige entscheidung gewesen für das dev-team zu warten. imho dürfen die diesen exploit ja auch verwenden und werden den dann in das eigene programm mit aufnehmen. wird sicherlich nur ein paar tage dauern.
den eigenen exploit werden sie hoffentlich aufheben wenn der von geohot dann doch noch "patchable" ist.
edit: harlekyn war schenller ![]()
ja, lockinfo hat mir dann doch gefehlt ![]()
edith: wie bekomme ich die header bei lockinfo transparent?