Beiträge von Vieltaenzer

    Hallo,
    ich mag gerne Currywurst und bin öfters in Berlin. Da habe ich schon ein paar Mal Currywurst gegessen, aber diese haben nicht geschmeckt bzw. waren nur laufwarm. Am Hautpbahnhof bzw. Bahnhof Friedrichstraße sollten sie 2,90 Euro kosten. Hat jemand einen Tipp, wo ich im Zentrum eine gute und heisse Currywurst zu einem normalen Preis ( ca. 1,50 Euro) bekomme?
    Über konkrete Antworten würde ich mich sehr freuen.
    Viele Grüsse
    Jürgen

    Zahlungsverpflichtung


    Hallo,
    die alte Dame muß natürlich nicht bezahlen. Sie hat keinen Auftrag ausgeführt und sich auch sonst nicht ungewöhnlich verhalten. Nur das Alter alleine sorgt doch für keine Zahlungsverpflichtung! In der BRD gilt der Grundsatz, bezahlen muß, wer bestellt. Auf der anderen Seite darf, wer jemanden hilft, dadurch auch keinen finanziellen Schaden erleiden. Daher ist wohl auch der Nachbar nicht zahlungspflichtig. Falls doch, ist der Aufwand jedoch nicht angemessen. Man hätte mit nur minimaler Zeitverzögerung einen Polizisten und den Schlüsseldienst die Sache für einen Bruchteil des Preises klären können. Da müssen wohl die Kosten, und ich meine auch die der Tür, die von der Allgemeinheit getragen werden. Aber Theorie und Praxis ist ja oft ein Untereschied.
    Grüsse
    Jürgen

    Hallo,
    ich bin fast neu in Thüringen und möchte mit ein paar Bekannten ein oder mehrere Tagesausflüge machen. Wir sind im mittleren Alter, es kann gerne Natur sein, aber auch was anderes. Man sollte gut mit der Bahn hinkommen, aber einige km von der Bahnstation wandern ist auch Ok. Was könnt ihr empfehlen?

    Hallo,
    es geht nicht darum, ob er nicht abgesagt hat. Dann hätte der Zahnarzt recht.
    Aber er hat ja unter Vorbehalt zugesagt und keine Chance und genug Zeit, dies zu prüfen (Vorbehalt), so daß dadurch der Vorbehalt nicht außer Kraft gesetzt werden kann und er somit die Rechnung nicht bezahlen muß; er hatte ja keine Chance den Vorbehalt in Anspruch zu nehmen. Anders sähe es aus, wenn der Arzt den Termin eine Woche früher bestätigt hätte.
    Viele Grüsse
    Jürgen

    ebay/Papal: Verkäufer! hat ein Antrag auf Käuferschutz gestellt


    Hallo,
    ich habe einen Artikel bei ebay ersteigert, der sich als defekt herausstellte. Da der Verkäufer auf meine Mail nicht reagierte, stellte ich bei Paypal einen Antrag auf Käuferschutz.
    Darauf reagiete der Verkäufer, er möchte den Artikel zurückhaben. Ich sagte natürlich, ich bin aber nicht bereit, die Versandkosten hierfür zu übernehmen.
    Daraufhin stellte der Verkäufer einen Antrag auf Käuferschutz. Ich bekam folgende Mail von service@paypal.de:


    Guten Tag ....!


    Der Verkäufer hat veranlasst, dass ein Antrag auf Käuferschutz gestellt
    wurde. PayPal wird die Korrespondenz zur Lösung des Problems zwischen Ihnen
    und dem Verkäufer prüfen und eventuell weitere Informationen anfordern.


    Wenn wir weitere Informationen von Ihnen benötigen, müssen Sie diese in
    einem festgelegten Zeitraum bereitstellen. Wenn Sie nicht innerhalb dieses
    Zeitraums antworten, wird der Fall geschlossen und in der Angelegenheit zu
    Gunsten der Verkäufers entschieden.



    Danach folgen nur die Transaktiondetails, aber keine Frage, ich kann nicht reagieren. Auch in meinem Paypal-Konto finde ich nur meinen Antrag auf Käuferschutz, nicht den des Verkäufers.


    Ich verstehe es nicht. Hat jemand Ahnung, wie dies läuft oder sowas schon mal erlebt?


    Viele Grüsse und einen schönen Juni!
    Jürgen