Hallo,
Hood bis dies nicht an, aber im Cache von z.B. Google steht ja einiges, ist allerdings nicht so übersichtlich.
Grüße
Beiträge von Vieltaenzer
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Brief schreiben
Hallo,
schreib Ihr einen evtl. netten Brief, in dem Du ihr schreibst, daß Sie die 1000 Euro in Raten zurückzahlen kann oder so. Kann auch ein anderer Inhalt sein, dazu kenn ich deine Freundin nicht. Vielleicht schreibt Sie ja zurück, daß Sie dir nur 600 Euro schuldet. Dann hast Du einen Beweis. Ist ein preisgünstiger Versuch, der es wert ist.
Grüße -
Hallo,
mein Vorredner hat Recht, ich habe nur noch den Hinweis, falls er nicht nur dies Auto hat, kann er den Kredit auf ein anderen Wagen übertragen? Dann wäre der Brief frei und die Vorfälligkeitsgebühr würde ggf. auch entfallen.
Grüße
Jürgen -
Hallo,
werden die Bewerbungen von der gleichen Person gelesen oder von verschiedenen? Wenn von verschiedenen, dann eher zwei, wenn von der gleichen, dann eher eine. Dann würde aber auch schreiben, warum diesen Studiengang und warum den anderen, damit man nicht den Eindruck bekommt, Du bewibst dich wahllos. -
und die nicht gemachte Abmachung soll dann bestätigt werden?
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Wenn der Käufer sagt, ich kaufe den Wagen und der Verkäufer zustimmt, wovon ich aufgrund des Postings ausgehe, dazu müßte man aber natürlich den genauen Gesprächsverlauf kennen, ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Weitere Schreiben dienen entweder der Beweissichung oder der Abwicklung.
@ Treadersteller: Wie war den der Gesprächsverlauf? -
das Nein bezieht sich auf die Art der Bestätigung und ist doch keine Widerrufung der Abmachung.
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booner: les doch mal das BGB, bevor Du solche Äußerungen machst.
Es liegen nach meiner Meinung zwei deckungsgleiche Aussagen vor. Im ersten Beitrag schreibt der Threadersteller: Abmachung.
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ad89: wenn jemand mich anruft und sagt, er kaufe den Wagen, sage ich natürlich Ok, abgemacht oder ähnliches. Dann ist der Kaufvertrag angenommen. Wenn ich darauf sagen würde, ich überlege es mir, dann natürlich nicht. Dann wäre die Fragestellung des Verkäufers aber nicht sinnvoll. Also bin ich davon ausgegangen, daß der Verküfer angenommen hat.
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Hallo,
rein rechtlich ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, wenn der Käufer sagt, ich kaufe den Wagen. Ob der Kaufvertrag nun mündlich oder schriftlich geschieht, ist dabei für deren Gültigkeit völlig unerheblich, es ist bloß eine Frage der Beweislast. Solltest Du den Wagen an einem anderen verkaufen, so ist der zweite Kaufvertrag nichtig, auch wenn dieser schriftlich geschieht. Du mußt dann (rein rechtlich) den zweiten Kaufvertrag rückabwickeln, den ersten Käufer bedienen und den zweiten einen ggf. Schadensersatz leisten. Dies ist swie gesagt die rein rechtliche Seite. Praktisch sagt man oft leicht, ich kaufe den Wagen, und tut es dann doch nicht. Warum ruftst Du den Erstkäufer nicht einfach an, und fragst, wie es aussieht?