Zitat
Original geschrieben von VFBler
Darum gibt es unser Grundgesetz. Und wenn nun mal im Grundgesetzt drinsteht dass man was bestimmtes nicht darf, dann darf man das eben nicht, fertig!
:p Man darf drüber diskutieren, allerdings ändert dass den Sachverhalt nicht!
Schon mal ein wenig im Grundgesetz geblättert? Ob (D)eine spezielle Handlungsweise das Grundgesetz bzw. einzelne Grundrechte verletzt, wirst Du in aller Regel nicht direkt "ablesen" können - und das ist auch besser so... 
Das System der Staatsanwaltschaften als objektive Ermittlungsbehörden ist schon wirklich in Ordnung! Der Haken ist, dass auch dort nur Menschen arbeiten, und die haben manchmal in den Augen anderer auch mal merkwürdige Ansichten. Wenn das dann dazu führt, dass etwas "unkonventionelle" Rechtsauslegungen zu Stande kommen, mag das für den Einzelnen Betroffenen befremdlich bis höchst ärgerlich sein - aber dafür gibt es ja den Instanzenzug und Kollegialgerichte in den höheren Instanzen. Und wenn ein StA häufiger derartige Tendenzen erkennen läßt - DAS ist dann wirklich schädlich für die eigene Karriere, weniger sich mit "den falschen" anzulegen.
Ja, einzelne Staatsanwälte innerhalb einer Staatsanwaltschaft sind ihren Dienstvorgesetzten gegenüber weisungsgebunden, denn der einzele Staatsanwalt vertriff vor Gericht ja auch nur die Staatsanwaltschaft XY. Und? Ist mir persönlich lieber als das amerikanische System mit seinen District Attorneys, die gewählt werden und sich deshalb auch noch durch entsprechende Amtsführung populär machen müssen - brrr. :flop:
Sofern das Urteil kassiert werden sollte, wäre ich nicht böse drum, da nach allem was ich darüber lesen konnte die das Urteil tragenden Argumente eher weit hergeholt schienen - aber in meinen Augen beweist das alles dann nur die Leistungsfähigkeit des deutschen Strafrechtssystems, nicht das Gegenteil. Es gibt sehr wenig objektive Wahrheiten im Leben (wenn überhaupt), unterschiedliche Meinungen, deren Zulässigkeit und die Möglichkeit, sich darüber zu streiten sind tragender Pfeiler unserer Staatsform und die einzige Alternative zu interpretationsfähigen Rechtsnormen wäre ein Rechtssystem, was versucht alles bis ins kleinste Detail zu regeln (woran es schon denklogisch scheitern muss).
Was mir eher Angst macht sind Schnellmerker in den Staatsanwaltschaften wie die, von denen gestern auf golem.de zu lesen war: Wir sind halt alle böse ebay-Hehler! Wenn daraus eine Anklage wird, die zugelassen wird und zu einem rechtskräftigen Urteil führt, dann fresse ich meine Worte von oben. Allein, da schlaf ich ganz ruhig...