Beiträge von DeusExMachina

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    Original geschrieben von ashd
    § 240 StGB hast Du übrigens übersehen. ;)


    Durchaus nicht, den Nötigung ist ist eben kein Delikt gegen ein allgemeines Rechtsgut, sondern ein persönliches. Und das könnte eben nur der (vermeintlich) Geschädigte zur Anzeige bringen.


    @CH


    Einstellen kann ein Verfahren nur die Staatsanwaltschaft, nicht die Jungs in grün. Wär ja auch noch schöner - die "Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft" (sollte man sie nie hören lassen, stimmt zwar offiziell, aber irgendwie untergräbt das deren Selbstwertgefühl... :D) sollen ermitteln, nicht einstellen... Ebenso werden die Aussagen ja direkt im Rechner auf entsprechende Formulare aufgenommen, welche dann einen Vorgang auslösen. Da geht daher nix mit Ablage P.


    Außerdem, vielleicht ist der Seat-Fahrer ja schon Stammkunde - ist ja auch bei Verkehrsdelikten nicht selten. Und bei denen sind sogar die Streifenhörnchen meist interessiert...

    Um noch kurz die Frage zu klären, ob eine Anzeige von Seiten Admins überhaupt möglich wäre - ja, ohne weiteres.
    Unsere Freunde von der Trachtengruppe sind halt selbst auch keine Juristen, und erzählen daher gerne in der Hinsicht mal Unfug - vor allem, wenn es auch noch Arbeit für sie bedeuten würde, ist da eine rechtliche Auskunft nicht immer ganz wasserdicht. Gerade in Verkehrsdelikten, wo die ja auch wissen, dass a) selten was bei raus kommt und b) gerne mal angezeigt wird, um jemanden eins auszuwischen. Dass die auf solche Spielchen keine Lust haben, kann ich verstehen, aber ich hab selbst schon erlebt, dass dabei dann reichlich grob gesiebt wird...


    Rechtlich könnte das Verhalten hier zwei Vorschriften tangieren - §315c StGB, oder falls das nicht zutreffen sollte, §49 Nr. 5 OWiG. Letzterer ist halt nur ein Auffangtatbestand, und halt nur eine Ordnungswidrigkeit und kein Straftatbestand - dafür ist Schutzgut die Öffentliche Ordnung und SIcherheit im Straßenverkehr, weshalb nicht nur der konkret Gefährdete Anzeige erstatten darf.
    Beim §315c StGB bin ich mir nicht mehr 100%, aber fast sicher, dass auch hier die Sicherheit des Straßenverkehrs als Schutzzweck genannt war, so dass man auch auf eine Verfolgung dieses Tatbestands drängen kann.


    Kleiner Tip, wenn es Dir den Aufwand wert ist, geh am besten mal in die Uni-Bib und leih Dir einen Strafrechtskommentar aus (zur Not könnte ich Dir auch ein Scans schicken, sobald ich meinen Scanner unter dem neu installierten Linux wieder ansprechen kann :D). Darin werden die einzelnen Strafrechtsnormen und auch Schutzzweck usw. erläutert. Mit ruhigem Hinweis darauf kann man ggf. auch was erreichen.

    Hab mir den Film in verhaltener Erwartungshaltung auch eine Weile angetan. Wie fast zu befuerchten war entsprach der Film jedochder Sendezeit - sonst laufen Sonntags um 20.15 im ZDF doch gerne Rosamunde Pilcher Streifen. Fuer die Klientel hats sicher gepasst...

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    Original geschrieben von Bjoernyy
    Wird der Name auf dem Fahrschein in der McDonalds schon eingetragen?


    Oder wird er "blanko" verkauft?


    Wird sicher blanko verkauft - auf dem Ticket (siehe Link im Posting von mmk oben) steht "Name vor Beginn der ersten Fahrt eintragen", von daher wäre eine andere Vorgehensweise unlogisch.

    Zitat

    Original geschrieben von hamsti-bamsti
    Zeitungen sammeln, aufheben und nach 2 Wochen in einem Karton an das Handelsblatt unfrei zurücksenden.
    Netter Schrieb dazu und fertig.


    Gute Idee, ich glaub das werd ich in die Tat umsetzen, falls die behaupten, in der Kürze der Zeit die Zustellung nicht einstellen zu können. Meist heißt es ja auch bei Urlaubsunterbrechungen, dass sie da 2 Wochen Vorlauf brauchen (so war es zumindest, als ich noch eine Zeitung abonniert hatte). Flexibel wie ein Öltanker, ähnlich dem ein oder anderen Mobilfunkunternehmen :)

    Zitat

    Original geschrieben von autares
    Mal ehrlich, was sollen wir hier machen?


    Mal wieder gepostet, ohne das Eingangsposting zu Ende zu lesen? Da steht meine Frage doch ausdrücklich drin. Und warum solche Aktionen für mich ein Problem sind auch. :rolleyes: Wobei Du Dir keine Mühe machen brauchst, nochmal zu antworten (hier nochmal herzlichen Dank für die inhaltsreichen Äußerungen) - Trolle wie Du kommen bei mir eh auf die ignore-Liste...

    Heute früh fand ich einen Brief des Handelsblatt-Verlags in meinem Briefkasten. Ok, das kommt schon mal vor alle paar Monate wollen die einen zu einem Abo ködern - mir gleich, sowas geht meist ungelesen ins Altpapier.
    Auf dem Weg zur Tonne hab ich den Schrieb aber doch mal aufgemacht, und mußte doch erst zweimal lesen, was da allen Ernstes stand:

    Zitat

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    *Gähn* Soweit so normal, der übliche Krampf halt. Es ist der nächste Satz, der mich überlegen ließ, ob ich wirklich schon wach bin:

    Zitat

    Ihre Lieferung beginnt am Montag, den 06.03.2006 und endet, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen. Während der Belieferung werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen...


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    :eek:
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    Hallo? Ticken die noch ganz sauber? Ich krieg am Samstag Bescheid, dass die mich ab Montag mit Ihrem Blatt zumüllen wollen?? Und zwar definitiv ohne, dass ich ein solches Probeabo je bestellt hätte - ich hab keine Verwendung für eine Papierzeitung. Aktuelles lese ich im Netz, und hier draußen auf dem platten Land liefern die sowieso alle per Post, was heißt ich kann den Dreck abends wenn ich heim komme direkt zum Altpapier tragen.
    Im Gegenteil, es kommt immer wieder mal vor, dass ich für ein paar Tage unterwegs bin, und dann verstopft derartiger Papiermüll den Briefkasten und andere Sendungen kommen nur verknickt an! Danke, darauf verzichte ich gerne!


    Und ja, ich kann ausschließen, dass ich bei irgendeinem Werbegedöns in letzter Zeit versehentlich mein Kreuzchen bei einer Werbeerlaubnis gesetzt habe...


    Ist das noch jemandem in letzterZeit passiert? Ich glaub, ich muß dem Verlag gleich mal eine geharnischte email schreiben :mad:

    Die m.E. interessantere Frage wäre, ob man über die 10-Uhr-Regel dann einen Nachtzug, der Donnerstag Abend in A abfährt und Freitag früh in B ankommt trotz des eigentlichen Freitags-Fahrverbots nutzen kann. Wenn das der Fall wäre, könnte das Ticket sogar schon wieder ein wenig interessanter werden - ansonsten halte ich es für den normalen MO-FR-Schufter im Gegensatz zu den Lidl-Tickets damals für recht uninteressant.


    Wobei ich der Bahn daraus keinen Vorwurf machen kann, im Gegenteil. Aus deren Sicht macht diese Regel nur Sinn.