Beiträge von DeusExMachina

    Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Sorry, aber das ist Unsinn. Lies Dir das Posting von DeusExMachina nochmal durch, anschliessend das BUrlG. Dann dürften eigentlich keine Fragen offensein.


    Danke. Auf teddy3s Postings in diesem Thread noch einzugehen lohnt glaube ich nicht. Er WILL es schließlich nicht verstehen, sondern seine Position bestätigt bekommen, unabhängig von der rechtlichen Realität. Also lassen wir ihn...


    @superuser_reloaded:


    Realsatire, aber leider gängige Realität!

    Kann es sein, dass der Änderungen-Zähler derzeit spinnt? Oder bin ich das? Wobei, der Unsinn (bei allen Änderungen steht 9999 Mal geändert, zuletzt Gestern, 23:59 Uhr) wird jedenfalls in FF wie Opera so angezeigt...

    Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Wir sind jetzt die Besten im Südwesten! :D


    Zumindest die Duselkönige :D


    Der Wolf war ja richtig den Tränen nahe, und auch wenn ich den 05ern die Daumen gedrückt hab - ist schon ein bissel böse dank eines so klar unberechtigt nicht als Tor gegebenen Elfers zu verlieren. Aus welchem Grund steht der Linienrichter in dem Fall eigentlich weiter an der Seitenlinie und nicht, sagen wir, 3-4 Meter neben dem Tor? Oder falls er da stand - wohl zum Augen lasern nach Turkmenistan gefahren... :D


    Trotzdem, nett. Noch ´ne Kaschberdrupp, die der Weltpokalsiegerbesieger in der nächsten Runde ablaschen kann :D

    Pseudo-juristische Diskussionen im TT sind immer wieder herrlich zu lesen :rolleyes::D


    Oberster Grundsatz in der Juristerei:


    Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein! :D


    Und nachdem der werte Gesetzgeber die Findung von Gesetzen dank http://www.gesetze-im-internet.de mittlerweile so simpel gemacht hat, sollte man sich einfach daran halten.


    Also lesen wir doch einfach mal das BUrlG, das ja hier auch schon jemand gefunden hatte. § 7 Absatz 1 ist das, was uns hier interessiert. Klick


    Was sagt uns diese Vorschrift?


    1. Urlaub wird grundsätzlich vom Arbeitgeber gewährt, nicht vom Arbeitnehmer "genommen" - auch wenn es der generelle Sprachgebrauch so ausdrückt. Es gibt kein generelles Recht des Arbeitnehmers, sich frei auszusuchen, wann er arbeitet oder nicht.


    2. Der Arbeitgeber hat einerseits bei der Gewährung von Urlaub die Belange des Mitarbeiters zu berücksichtigen - sprich vor allem, wann der Arbeitnehmer beantragt, Urlaub gewährt zu bekommen. Das ist das, was einige hier schon laienhaft ausgedrückt dargestellt haben - der Arbeitgeber darf nur in Ausnahmefällen bereits gewährten Urlaub wieder streichen, u.U. macht er sich dann auch schadensersatzpflichtig. Wer aber andererseits meint, bevor die Urlaubsplanung für ein Jahr gemacht wurde zu einem bestimmten Termin buchen zu können, um dann dem Chef zu kommen mit ich MUSS da Urlaub bekommen, könnte sich gut verkalkuliert haben.


    3. Andererseits hat der AG u.a. bei "dringenden betrieblichen Belangen" das Recht, diese Anträge abzulehnen. Ein solcher dringender Grund können rechtmäßig beschlossene Betriebsferien sein. Hierzu sei auch auf
    dieses Urteil des LAG Düsseldorf hingewiesen, dass die Thematik ab Absatz 67 recht nett darlegt. Wen´s wirklich interessiert, am besten ganz lesen, so richtig interessant wird es zum hier anstehenden Thema ab erwähntem Absatz 67.


    Wem der Text schon zu juristisch ist, der befasse sich bitte nicht mit der Materie, Jura ist nun mal komplexer als die Bild-Zeitung. Wer Bescheid wissen will, lese freundlicherweise.


    Ergo - sofern veepers Betrieb einen BR hat, sollte er bei dem nachfragen, ob die Betriebsruhe vereinbart ist. Wenn ja - alles erledigt. Wenn nein, kann man sich aber sicher sein, dass der BR schon aufgeschrien hätte! ;)


    Sollte kein BR vorhanden sein - siehe o.g. Urteil.

    Zitat

    Original geschrieben von Blarney
    http://www.cdburnerxp.se/


    Frank.


    Wollte mich nur kurz für den Tip bedanken - das Programm ist, soweit ich es bisher testen konnte, wirklich :top:
    War in Details schon länger unzufrieden mit Nero (z.B. kein brennen von Audio-CDs aus .ogg - Dateien usw.) und das hier schafft das ohne mosern - schöne Sache!

    Habe hier noch ein neues, originalverschweißtes deutsches World of Warcraft liegen, das gerne von jemand anderem gespielt werden möchte.
    Freimonat ist - weil ja OVP - also noch drin!


    Preislich hätte ich gerne 30€ dafür + Porto (sollte als Maxibrief für 2,20€ gehen)


    Bei Interesse bitte PN