Also an ein Gesetz, das dies regelt, glaub ich ja nicht - ich glaube ich hätte da schon was von gehört, wenn´s denn so wär... 
Fakt ist, dass der AG ein Weisungsrecht hat bzgl. der Ausführung der Arbeit. Soweit das notwendig ist, umfaßt es auch das Erscheinungsbild der Mitarbeiter - sei es eine Uniform, die zu tragen ist, sei es nur dass bestimmte Dinge verboten werden (auffälliger Schmuck, Tätowierungen im Gesicht etc.). Ab einem gewissen Punkt greift da aber auch die Mitbestimmung des BR nach
87 I 1 BetrVG - aber wo da die Grenze zwischen allgemeinem Weisungsrecht und einer Frage des Verhaltens des AN im Betrieb zu ziehen ist, ist ein weites Feld, das hier nicht endgültig wird diskutiert werden können.
Wenn Du Kundenkontakt hast, wie Du schreibst, kann ich durchaus nachvollziehen wenn Dein AG sagt, dass kurze Hosen nicht drin sind (und das muss dann nicht im Arbeitsvertrag drinstehen!) weil er nicht möchte, dass die Kunden den Eindruck bekommen, seine Mitarbeiter seien schon auf dem Sprung zum Baggersee (tröste Dich übrigens, ich sitze hier im Büro im dreiteiligen Anzug mit Krawatte - ich erdreiste mich aber diese etwas zu lösen und den obersten Knopf zu öffnen! Bei der Bank wär das nicht drin gewesen...).
Die Tatsache, dass das in der Werbebranche anders gehandhabt wird - Elfe, Du hast´s gut! - ist dabei auch kein Maßstab für andere
Ergo - wenn Du kurze Hosen tragen willst hast Du folgende Möglichkeiten:
1. Du schaust, ob es dazu bei Euch eine Betriebsvereinbarung gibt. Wenn ja, alles geritzt.
2. Du fragst Chefe und er sagt ja - alles geritzt
3. Du fragst Chefe, der sagt nein und Du machst es trotzdem - Deine Erfrischung hast Du, möglicherweise aber auch demnächst eine Abmahnung (nur zu empfehlen, wenn Du Spaß daran hast Deinen AG vor´s Arbeitsgericht zu zerren)
4. Du fragst Chefe, der sagt nein, dafür hetzt Du ihm den Betriebsrat auf den Hals - möglicherweise kommst Du um die Abmahnung rum, aber viel Spaß bei dem folgenden Betriebsklima und bei der nächsten Gehaltsverhandlung...
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