Beiträge von diger

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    Original geschrieben von kues
    Wo sollte denn die Fahrkarte herkommen? ;)


    Ich lasse mir immer eine Auftragsnummer geben. Damit gehe ich zum nächstbesten Automaten (steht ja mittlerweile selbst am kleinsten Provinzbahnsteig einer), gebe die Nummer ein, und das Ding spuckt mir die Fahrkarte und Reservierungen aus.


    Und seit dem ich die Bahncard First 50 habe, wird das direkt auf die Kartennummer gebucht. Dann braucht man nur nur die Karte in den Automaten zu stecken und die Karten werden ausgedruckt.


    Finde ich persönlich den für mich am besten Weg.


    Aber mittlerweile kann man sich das Ticket auch selber ausdrucken oder auf das Handy spielen lassen. Aber da die Abfertigung in der Bahn mit den Tickets aus dem Automaten immer noch am schnellsten geht (einfach kurz zeigen, der knipst das Teil ab, fertig).

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    Original geschrieben von CLK
    Ich als Laie würde das Brechen eines unkaputtbaren Bügels als fehlen einer zugesicherten Eigenschaft auffassen.


    Ich bezweifle sehr, das auf dem Kaufvertrag diese Eigenschaft zugesichert wurde. Was der Optiker so erzählt oder auf irgendwelchen Prospekten steht, ist KEINE zugesicherte Eigenschaft.

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    Original geschrieben von little-endian
    Nach der Anspielung auf die Vorratsdatenspeicherung des BVerG bei der Verhandlung zum Thema Online-Durchsuchung glaube ich, dass die Chancen besser stehen, als von dir dargestellt.


    Chancen worauf? Auf ein Grundgesetzlich geregeltes Recht auf einen freien Internetanschluß?


    Ich weiß ja nicht, auf welchem Planeten Du lebst, aber ich kann Dir garantieren, das Du auf der Erde und besonders in Deutschland damit nicht durchkommst. Aber Du kannst es ja mal auf der Venus probieren :D


    Deine Chancen stehen derzeit eher im Minus :D

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    Original geschrieben von shausch
    "lifetime warranty" ist in DL nicht durchsetzbar bzw. kann wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Hier muss jede Garantiezusage befristet sein.


    Die Fa. Lands' End Deutschland kann davon ein Lied singen... :D


    Die hatten das damals hier versucht gehabt.


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    Original geschrieben von shausch
    Die unbegrenzte Garantie gibts nur bei den Amis, allerdings findet man die manchmal auch hier, wenn der US-Werbeflyer einfach nur übersetzt wurde.


    Aber auch die können im Kleingedruckten das ganze entsprechend anpassen. Die können z.B. bei einem Notebook eine Lebenslange Reparatur "garantieren", aber gleichzeitig im Kleingedruckten z.B. Akkus ausnehmen. Oder die Garantie verweigern, bei grobfahrlässiger Behandlung, etc.

    Man muß unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung.


    Gewährleistung wird gesetzlich geregelt. Dabei spielen aussagen, versprechen oder sonstige Hinweise seitens des Herstellers, Lieferanten oder Händlers keine Rolle.


    Dann gibt es noch die Garantie. Die kann jeder freiwillig geben wie er lustig ist. Das ist quasi eine Zusatzvereinbarung zwischen dem Kunden und (meistens) dem Hersteller. Manche Garantien muß man auch kaufen, z.B. bei Notebooks.


    Aber eine Aussage auf einem Werbeplakat ist kein Garantievertrag.


    Und rein gesetzlich interessiert das schon gar nicht. Auch wenn der Optiker Dir da irgend etwas vorführt spielt das keine Rolle. Wichtig ist der Kaufvertrag zwischen Dir und dem Händler. Was dort geschrieben steht, spielt eine Rolle.


    Aber die Gewährleistung von 2 Jahren hast Du als Privatkunde so oder so.

    Re: Gewaehrleistung Brillengestell


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    Original geschrieben von ghmdb
    Grundsatzfrage:
    greift eine Gewaehrleistung(sfrist) bei einem Artikel der nie kaputt gehen kann ?????


    Einfache Antwort: NEIN!


    Gewährleistung ist unabhängig von irgendwelchen Versprechen oder Zusagen seitens des Herstellers.

    Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Aber Danke das du mich nicht hast Dumm sterben lassen ;)


    Was ich eigentlich versucht habe, war etwas verblümt auszudrücken, das einige zu doof zum kacken sind :) :) :)


    Hoffe, jetzt ist es richtig rüber gekommen :D

    Tickets mit Bahncard Rabatt kannst Du jetzt sofort buchen, ohne im Besitz einer solchen Karte zu sein, bzw. schon bestellt zu haben. Du kannst Dir halt nur nicht den bahn.bonus gutschreiben lassen. Das geht erst mit der Nummer der Bahncard.


    Bei der Bestellung interessiert es niemanden, ob Du auch eine Bahncard besitzt. Erst im Zug will man die Karte sehen :D


    Wenn Du heute die Tickets und die Bahncard bestellst, dann hast Du mitte nächster Woche die vorläufige Bahncard. Oder Du gehst nächste Woche kurz zum Bahnhof und kaufst diese dort zum direkt mitnehmen.