Nö, ist alles kalkuliert. Zunächst wollen sie viele Kunden für das mobile Internet gewinnen. Verlieren sie durch zu viel IM- und VoIP-Nutzung SMS- bzw. Telefonie-Umsatz, werden diese Dienste über Nacht geblockt.
Beiträge von Timeslot
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Gibt es eigentlich noch viele Orte und Regionen, die HSDPA-frei sind? Tübingen ist trotz seiner 80'000 Einwohner immer noch ohne HSDPA.
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Die AGB der Provider untersagen zwar u.a. Instant Messaging und VoIP, aber beides funktioniert zumindest bei TMO, VOD und O2 uneingeschränkt. E+ sperrt dagegen VoIP.
Mit dem Endgerät hat das jedenfalls nichts zu tun. -
Nach 51 Jahren DDR und 42 Jahren Deutsche Bundespost mit solchen kommunistischen Ideen anzutreten, ist wirklich krank.
Und dann auch noch den Vergleich zur Bahn zu ziehen. Verfolgt Ihr eigentlich ein wenig die Nachrichten? Die Bahn ist ein total maroder, ineffizienter Laden mit entsprechenden Kostenstrukturen und Preisen - die typische Folge bei mangelndem Wettbewerb.
So marxisitische-leninistisches Gedankengut hat hier jedenfals nichts verloren. -
200 Stück habe ich aus einer Pressemitteilung von 2007. Aber sollte nicht gerade Süddeutschland nur mit Huawei Hardware versorgt werden (http://www.golem.de/0804/59231.html)?
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Zitat
Original geschrieben von flo1982m
Gibts die langfristigen Vertragsverhältnisse wirklich?Ja, die gibt es.
Zitato2 könnte Debitel-Kunden, die über andere Netze telefonieren, in diesen Netzen weiter bis Vertragsende telefonieren lassen und ihnen dann ein super Übernahmeangebot zu o2 präsentieren, das sie nicht ausschlagen können!
Klar könnten sie. Sie könnten auch während der Vertragslaufzeit den Kunden zu O2 rüberholen, aber das Problem ist nicht Vertragslaufzeit zwischen Kunde und Freenet, die den Netzbetreiber überhaupt nicht interessiert, sondern daß Freenet wahrscheinlich auf die nächsten 2-3 Jahre verpflichtet ist ein paar Milliarden Gesprächsminuten von den Netzbetreibern abzunehmen. Wenn sie die nicht nutzen, zahlen sie trotzdem. Deshalb kann so eine Migration nicht einfach innerhalb von ein paar Monaten stattfinden. Dennoch ist das der einzige Weg, wie O2 die Marktanteile noch verschieben könnte.
Man könnte Freenet auch einfach komplett übernehmen, aber das erfordert einiges an Kapital, da nicht nur die Übernahme der Aktien finanziert werden müssen, sondern auch ca. € 1,2 Mrd. an Schulden von Freenet übernommen werden müssen, deren Finanzierung derzeit sicherlich schwierig und teuer ist. -
Meine Idee: O2 kauft erstmal das ohne zum Verkauf stehende DSL-Geschäft von Freenet ab und gewinnt somit erstmal 1 Mio. DSL-Kunden.
Da organisches Wachstum in einem gesättigten Markt wie hierzulande im erforderlichen Umfang unmöglich ist, bleibt hier nur eine Übernahme eines Service Providers, was allerdings wegen der langfristigen Vertragsverhältnisse mit den Netzbetreibern große Schwierigkeiten bereitet. Zudem gibt es da kaum noch Übernahmekandidaten, v.a. wenige mit vernünftigem ARPU.
Deshalb überzeugt man Freenet mit seinen annährend 20 Mio. Mobilfunkkunden zum MVNO im O2-Netz zu werden und den Kundenbestand peu à peu ins O2-Netz zu migrieren. Mit solch einem Coup wäre der zehnjährige Kampf um den dritten Rang im Mobilfunkmarkt siegreich beendet. -
Das strafrechtliche Verfahren einschließlich des abschließenden Urteils hat für die Verjährung Deiner zivilrechtlichen Ansprüche keinerlei Bedeutung. Du mußt grundsätzlich Deine zivilrechtlichen Ansprüche gesondert verfolgen. Oft ist es in Betrugsfällen sinnvoll den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten um so eine Beweiserleichterung durch Herbeiziehung der Akten des Strafverfahrens zu erreichen, aber man muß da eben die Verjährung im Auge behalten.
Wenn seit Vertragssschluß mehr als drei Jahre vergangen sind und keine Hemmung gem. §§ 203-208 BGB vorliegt, sind Deine Ansprüche verjährt. Im Falle des Mahnbescheids genügt für die Hemmung übrigens gem. § 167 ZPO bereits der Eingang des Antrags bei Gericht. Inwieweit aber die falsche Anschrift schädlich ist, vermag ich mangels ZPO-Kommentar nicht zu beurteilen.
Eine ganz andere Frage ist, ob der Anspruch auf Rückgewähr des Kaufpreises oder Schadensersatz überhaupt fällig ist. Hast Du dem Verkäufer beweisbar eine Frist zur Lieferung der Kaufsache gesetzt? Nur wenn eine solche gesetzt und verstrichen ist, könntest Du durch Rücktrittserklärung bzw. Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung einschließlich fruchtloser Fristsetzung einen fälligen Anspruch erlangen. Wenn Du den Mahnbescheid ohne Vorliegen dieser Voraussetzungen beantragt hast, ist er ohnehin unbegründet.
Im übrigen prüft das Mahngericht bei Beantragung des Mahnverfahrens den Anspruch nicht auf materielle Rechtfertigung, also ob Dein Anspruch berechtigt ist.
Du kannst aber natürlich Glück haben und der Schuldner leistet auf den verjährten Anspruch, denn das kann er wegen § 214 II S. 1 BGB nicht kondizieren. -
Zitat
Original geschrieben von JansWorld
Ich warte allerdings schon 2 Jahre auf das Geld und langsam wird es nervig.
Bei Ebay usw ist er nicht mehr angemeldet.Langsam wird auch die Zeit knapp, denn Dein Anspruch verjährt nach drei Jahren. Da ich davon ausgehe, daß ein unzustellbarer Mahnbescheid die Verjährung nicht hemmt, solltest Du den Schuldner dringend ausfindig machen und das Mahnverfahren betreiben. Wenn Du einmal einen Titel erlangt hast, kannst Du ja noch 30 Jahre lang vollstrecken lassen.
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Interessant ist es nicht nur für Schwellenländer, sondern vor allem auch für Industrieländer, wie Deutschland, wo man an Kapazitätsgrenzen stößt und die teure Zerstückelung bestehender Zellen durch neue BTS'en vermeiden möchte. Nokia FlexiBTS'en hat O2 in Deutschland wohl ca. 200 Stück.