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Original geschrieben von cee-kei
Wie kann bei Eingabe aller relevanten Daten, ohne daß eine Unterschrift geleistet werden muss Missbrauch nachgewiesen werden?
Nicht Du mußt den Mißbrauch nachweisen, sondern die Bank den rechtmäßigen Gebrauch. Du kannst tatsächlich jede Transaktion angreifen, nur wird man Dir bei einem Mißbrauch Deinerseits früher oder später auf die Schliche kommen.
Das Risiko des Mißbrauchs durch Kopie der Kreditkarte mittels manipuliertem POS-Terminal ist jedenfalls statistisch weitaus höher als online.
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Im eplus-Netz gibt es keine Qualität. Hol Dir eine Tchibo-SIM mit 500MB oder Flatrate, wenn Du ins Internet willst. Mit eplus wirst Du Dich angesichts des völlig veralteten und überlasteten Netzes totärgern, während Du bei Tchibo bereits weitflächig HSDPA und EDGE bekommst.
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pat20
Da es sich hier offensichtlich um Schubladenverträge zur Subventionsabzocke handelt, wird man von T-Mobile, die bei der Fallbearbeitung sicherlich auch einmal die Nutzungsstatistiken in Augenschein nehmen, wenig Kulanz erwarten können.
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Weil sie als Urlaubs- und Transitland jahrelang enorme Gewinne durch die Roamingabzocke eingefahren haben, sodaß die Roamer die inländischen Preise quersubventioniert haben und weil sie mit zwischenzeitig 5 (jetzt wieder 4) Mobilfunkanbietern auch ordentlichen Wettbewerbsdruck hatten.
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Ich verstehe diese verbreitete Paranoia vor der Verwendung von Kreditkarten nicht. Sollte jemals eine unberechtigte Belastung auf Deinem Kartenkonto vorliegen, ist die Bank in der Pflicht nachzuweisen, daß Du die Zahlung authorisiert hast, was im Mißbrauchsfall unmöglich ist. Außerdem ist solomo ein Telekommunikationsanbieter mit entsprechendem knowhow und kein ukrainisches online-Kasino, das sich die Kartendaten klauen läßt.
Ich bin aber zuversichtlich, daß solomo bald die Lastschriftzahlung anbietet, denn diese ist für solomo ungleich günstiger als die Kreditkartenzahlung, bei der ca. 2-3% Provision zugunsten des Kreditkartenausgebers anfallen.
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Zu maxxim sei noch angemerkt, daß das kein echtes prepaid ist, sondern auf einem postpaid-billing-system basiert. Das hat zur Folge, daß man aufgrund der zeitverzögerten Abrechnung mit maxxim auch über das Guthaben hinaus telefonieren kann und somit ein negatives Saldo erreichen kann. Dies ist mir einmal mit einer simply SIM geschehen. Wegen € 0,10, die ich mein Guthabenkonto überzogen hatte, wurde meine SIM dann nach nur zwei Wochen gesperrt - war mir allerdings auch egal, weil die SIM ohnehin gekündigt war.
Solomo hat gegenüber maxxim den Nachteil, daß man nicht per Lastschrift, sondern nur per Überweisung oder Kreditkarte aufladen kann. Maxxim läßt sich wiederum nicht mit Kreditkarte aufladen.
Für den Fall, daß man eines Tages zu einem anderen Anbieter weiterwechseln möchte, mag noch interessant sein, daß maxxim für den Rufnummernexport € 30,72 verlangt, während solomo € 25 berechnet.
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Zitat
Original geschrieben von NoIdea
Zur Schufa:
Ein Schufaeintrag ist erst dann zulässig wenn ein Vollstreckungsbescheid vorliegt und nicht bezahlt wird.
Vorher gibts einen Mahnbescheid vom Amtsgericht, wenn der nicht fristgerecht bezahlt bzw. Einspruch dagegen eingelegt wird kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid erwirken.
Und erst wenn der Gerichtsvollzieher nicht bezahlt werden kann und daher pfändet ist ein Eintrag zulässig.
Ob ein Inkassounternehmen beauftragt wird ist dabei weitgehend unerheblich, bis darauf dass die meisten Firmen vor dem Mahnbescheid erstmal abwarten dürften ob das Inkassounternehmen Erfolg hat.
Allerdings prüft die Schufa gar nicht ob ein Eintrag berechtigt ist, wenn die Sache mit T-Mobile letztlich ohne Vollstreckung erledigt ist sollte er sicherheitshalber eine Selbstauskunft einholen um sicherzustellen dass da nicht doch ein Eintrag erfolgt ist.
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Das ist falsch. Bereits bei Nichtbegleichen von Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind, darf der Gläubiger einen Schufa-Eintrag veranlassen. Schon nach Verstreichen der Frist der ersten Zahlungserinnerung ist somit ein Schufa-Eintrag zulässig. Wenn die Sache beim Inkassounternehmen liegt oder gar bereits das Mahnverfahren beantragt wurde, ist es ohnehin zu spät.
Übrigens gibt es neben der Schufa noch diverse andere, auf Telekommunikationsdienste spezialisierte Auskunfteien, in denen man nach solchem abweichenden Zahlungsverhalten vermerkt wird.
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Schau Dir mal eety an. eety ist v.a. wegen der günstigen Auslandstarife interessant, denn damit kann man für nur € 0,049/min bzw. € 0,189/min (Mobilfunk) nach Deutschland telefonieren, während man andere eety-Teilnehmer für € 0,09/min erreicht.
Die Netzabdeckung ist in Skigebieten stets hervorragend, denn hier verdienen die Netzbetreiber v.a. durch das Roaminggeschäft das große Geld.
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cee-kei hat sicherlich solomo 0/8/5 im Auge und bei diesem Tarif ist die Datentaktung mit 100KB tatsächlich suboptimal.
Meine Freundin steht übrigens vor derselben Wahl zwischen solomo und maxxim, nachdem ihr T&M 50 im Januar endet. Die Entscheidung wird aber wohl zugunsten solomo ausfallen, da der günstigere Datentarif, das günstigere Roaming und die günstigeren SMS ins Ausland überzeugen und wir außerdem mit der Drillisch-Bande mit samt ihren Fußangeln (Kartenpfand, Verwaltungsgebühr etc.) nichts zu tun haben möchten.