ZitatOriginal geschrieben von telemania
"Flat" ist kein geschützter bzw. vom Gesetz her definierter Begriff daher kann jeder der will sein Produkt damit schmücken.
So ein Schwachsinn! Deiner Auffassung nach darf man also jeden Begriff, der nicht legaldefiniert ist, nach rein subjektivem Verständnis ohne Entfaltung einer Rechtsbindung verwenden? Bei Deinem nächsten Handykauf kann Dir der Händler auch ein Stück Holz liefern, da "Handy" nirgends gesetzlich definiert ist und er ein Stück Holz für ein wirklich praktischen, also "handy" Gegenstand hält?
Maßgeblich für die Bedeutung des Begriffs der Flatrate ist das objektive Verständnis, also jenem eines durchschnittlichen Angehörigen des angesprochenen Personenkreises. Und wie eine Vielzahl an Beiträgen in diesem Forum zeigt, versteht die Mehrzahl der Forumsteilnehmer unter Flatrate eine in den Kosten begrenzte und in Leistungsumfang unbegrenzte Leistung. Beides ist beim gegenständlichen Tarif nicht der Fall.
Zudem fällt auf, daß die Größeneinheit "1GB" im Zusammenhang mit dem beim Internetzugang anfallenden Datenvolumen selbst technisch versierten Forumsteilnehmern nicht hinreichend verständlich ist. Die überwiegende Mehrheit an Mobilfunkkunden wird keine Vorstellung haben, wann diese Deckelung von 1GB greift. Die Bezeichnung "1GB Flatrate" ist eine blanke und bewußte Irreführung. Darüber vermag auch die hahnebüchende Argumentation seitens simyo, beim "Handy-Surfen" reiche 1GB für einen Monat aus, nicht hinwegzutäuschen. Überzeugender wäre es, wenn simyo die 1GB als für einen Monat ausreichend darstellte, weil das eplus Netz ohnehin keine zeitgemäßen Datenübertragungsverfahren unterstützt und zudem vielerorts überlastet ist.