Beiträge von Timeslot

    Soweit ich das begriffen habe, wird mit den Update-Programmen einmal die Firmware des Sticks aktualisiert und zugleich auch die Zugangssoftware, die sich auf dem integriertem Flashspeicher des Sticks befindet geupdated. Du hast also die Wahl zwischen der Vodafonefirmware und -zugangssoftware oder der brandingfreien Version von Huawei, wobei ich letztere Variante bevorzuge.

    Das einzige, was bei Alice problematisch sein kann, ist deren NGN-Telefonie. Wenn Du Zeit und Lust auf etwas Spielerei hast, dann besorgst Du Dir bei Alice einen reinen DSL-Anschluß ohne Telefon, holst Dir bei eBay eine FritzBox für € 40 und realisierst die Telefonie selber per VoIP über sipgate.de (=kostenlose Ortsrufnummer für eingehende Gespräche) und poivy.com (=kostenlose abgehende Festnetzgespräche und super günsige Mobilfunk- und Auslandstarife). Vorteil der VoIP-Lösung ist, daß Du jederzeit den Internetzugang wechseln kannst und ohne Portierungsärger Deine Nummer behalten kannst. Dazu funktioniert VoIP immer und überall - per Handy, Laptop, im Urlaub, im Ausland... mehr dazu im ip-phone-forum.de

    Ich vergaß übrigens zu erwähnen, daß Du nach den oben beschriebenen Schritten einmal die WLAN-Verbindung zwischen PC und Netgear trennen und wiederherstellen mußt, was z.B. auch durch einen Neustart erfolgt.


    Berichte, ob es geklappt hat!

    "Kein Port" bedeutet in der Vermittlungsstelle ist auf dem DSLAM, dem Gegenstück zum DSL-Modem, kein Anschluß mehr frei. Auch wenn der Vormieter mal einen DSL-Anschluß und somit einen Port besaß, muß der jetzt nicht mehr verfügbar sein, da der nach Kündigung üblicherweise für einen anderen Kunden verwendet wird.
    Aber 1&1 realisiert ihre DSL-Anschlüsse ja nur über die Infrastruktur von Telefonica. An Deiner Stelle würde ich es daher mal bei Alice probieren - die haben nicht nur sehr gute Preise und keine Mindestvertragslaufzeit, sondern mieten sich DSLAM-Kapazitäten neben Telefonica auch von QSC an, sodaß die Wahrscheinlichkeit eines freien Ports deutlich höher ist.
    Bei der Bestellung unbedingt die Daten des Vormieters (Vor- und Nachname und Rufnummer des Anschlußes) angeben!

    Das war eine ziemlich ungeschickte Aktion.


    Wenn die Vormieterin Alice hatte, dann muß sie zwingend einen DSL-Anschluß gehabt haben, denn etwas anderes gibt es bei Alice nicht. Bis zur Schaltung des Telekomanschlußes per Multiplexer war also eine DSL-fähige Doppelader in der Wohnung vorhanden.


    Nachdem Du nun einen neuen Anschluß bestellt hast und dabei offensichtlich den Fehler gemacht hast, nicht die Rufnummer bzw. persönlichen Daten des Vormieters anzugeben, hat die Telekom den neuen Anschluß nicht einfach auf den bestehenden Leitungsweg (=Aderpaar) aufgeschaltet, sondern einen neuen Leitungsweg in Auftrag gegeben. Um diesen neuen Leitungsweg parallel zum alten zu realisieren, wurde eben der Multiplexer installiert, der das Adernpaar nun für DSL unbrauchbar gemacht hat.


    Sieht nun also ziemlich schelcht aus für Dich. Es benötigt ungefähr 50-100 Anrufe bei der Telekom Hotline um einen Mitarbeiter zu erwischen, der das auch nur annährend versteht. Ob er dann auch die Möglichkeit hat, einen Rückbau des Multiplexers zu veranlassen, steht auf einem anderen Blatt.


    Wieso hast Du nicht einfach einen Alice-Anschluß bestellt? Der hat ebenso keine Mindestvertragslaufzeit und ist sowohl bei der Bereitstellung als auch in den monatlichen Grundgebühren billiger als congstar.


    Nun bleibt Deiner Freundin wohl nur noch Internet per UMTS, sofern man das in ihrer Wohnung empfängt. Günstigste Variante ohne Laufzeit ist wohl O2, wie in folgendem Thread diskutiert: http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=367963

    Zitat

    Original geschrieben von dersummi
    Was ich mich abschließen Frage ist, ob ich ein Recht darauf habe auf das 25 Euro Genion L Angebot zu pochen und darauf zu bestehen oder ob O2 einfach sagen kann: ach, war alles nur ein Irrtum, wir meinten natürlich 30 Euro.

    Fraglich ist, ob der ominöse Anrufer tatsächlich Vertretungsmacht hatte und somit eine wirksames Änderung des Vertragsverhältnisses im Namen von O2 bewirken konnte.
    Selbst wenn diese Frage zu bejahren wäre, stündest Du im Falle eines Rechtsstreits vor der Schwierigkeit den Inhalt der Vereinbarung zu beweisen, was unmöglich sein wird.

    Zitat

    Original geschrieben von Siemensanier
    Wird die 1€ GmbH eigentlich irgendwie gesondert gekennzeichnet?

    Ja, solche Gesellschaften heißen dann "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", wobei auch die Abkürzung "UG (haftungsbeschränkt)" zulässig sein wird. "Haftungsbeschränkt" darf jedoch nicht abgekürzt werden.