Beiträge von Timeslot

    Ich habe das Internet Pack M und zusätzlich (noch) das Surf&eMail Pack un mein EVN sieht wie folgt aus:


    21.12.2007 WAP 2.0 Inklusive 70 KB 0,0000
    22.12.2007 Internet Inklusive 10 KB 0,0000
    23.12.2007 Internet Inklusive 60 KB 0,0000
    24.12.2007 Internet Inklusive 30 KB 0,0000
    25.12.2007 Internet Inklusive 3020 KB 0,0000
    25.12.2007 WAP 2.0 Inklusive 490 KB 0,0000
    26.12.2007 Internet Inklusive 120 KB 0,0000
    27.12.2007 Internet Inklusive 1680 KB 0,0000
    27.12.2007 WAP 2.0 Inklusive 1690 KB 0,0000

    Die Sendeleistung von Bluetooth ist mit ≤10 mW um Größenordnungen niedriger als GSM mit ≤2000 mW. Aber primär ging es mir um die Möglichkeit den Empfang zu verbessern, als sich der Strahlung zu entziehen.


    Koppeln muß man Handy und PC gewöhnlich nur einmal, danach sollte man sich nur durch Aktivieren von BT bei beiden Geräten einwählen können. Zumindest war das bei einem SE K700i eines Freundes so.

    Die Kombination von Laptop und Handy hat allerdings den Vorteil, daß man in schlechten Empfangssituationen das per Bluetooth verbundene Handy auch ein paar Meter entfernt vom Laptop auf der Fensterbank bzw. (bei milderen Temperaturen) auf dem Balkon platzieren kann, um die Verbindungsqualität zu steigern. Dazu hat man dann nicht die Strahlungsquelle auf dem Schoß.

    Sogar, laß solche schwachsinnigen Laienauskünfte, die andere in Probleme bringen können, v.a. wenn Du die von Dir zitierten Vorschriften nicht einmal gelesen hast.


    Das von Dir erfundene Erfordernis der "Vertragserfüllung" gibt es bei Dienstleistungsverträgen nicht. Einzig bei Kaufverträgen ist eine Warenlieferung zur Ingangsetzung der Frist erforderlich.
    Gem. § 312 d II 4. Alt BGB beginnt die Widerrufsfrist bei Dienstleistungsverträgen mit Vertragsschluß (sofern natürlich gem. § 312 d II 1. Alt BGB die Informationspflicht nach § 312c II BGB gewahrt wurde). Auf eine Lieferung der SIM-Karte kommt es nicht an, sondern wie bereits geschildert alleine auf den Zeitpunkt des Vertraggschlußes und das Widerrufsrecht erlischt gem. § 312 d III Nr. 2 BGB vorzeitig, wenn die SIM-Karte aktiviert wurde.


    Durch Aktivieren der SIM-Karte erlischt das Widerrufsrecht gem. § 312 d III Nr. 2 BGB augenblicklich.

    "Karten aus Speicher löschen" mußt Du nur wählen, wenn Du die Karten aus dem Speicher löschen möchtest. Welche Karten im Augenblick installiert sind, kannst Du, soweit ich weiß, nur anhand der Kartenansicht sehen, wenn Du nahe ranzoomst und Straßen siehst oder eben auch nicht.
    Stimmen kannst Du ebenfalls kostenlos runterladen und sie für eine simulierte Navigation nutzen - die richtige Echtzeitnavigation ist allerdings kostenpflichtig. Dazu müßtest Du über die Maps Anwendung eine Lizenz kaufen, wofür Du erstmal eine Kreditkarte angeben müßtest.
    Du wirst also nicht unbemerkt entreichert.