Beiträge von Timeslot

    Ich konnte die Festflat gestern trotz ausreichendem Guthaben auch nicht per SMS buchen, woraufhin ich die Kundenbetreuung anrief.
    Als ich dem Hotliner berichtete, daß ich die Flatrate nicht buchen könne, fragte er mich, ob es um die neue Flatrate-Aktion ginge. Daraufhin fragte ich ihn, was das für eine Aktion sei, gab er sich bedeckt und meinte, daß ab 28. Januar eine Aktion käme, ich das aber jetzt mal wieder vergessen soll.
    Letztlich habe ich die Festflat telefonisch gebucht, aber anscheinend kommt da was zum Monatsende.

    Handyjunkie


    Ärger wird alleine diese Firma bekommen.


    Wie ich bereits ausgeführt habe, sind die Fernabsatzvorschriften des BGB nicht modifizierbar oder abbedingbar. Insbesondere nicht in der vorliegenden Weise, die einen pauschalisierten Schadensersatz bestimmt, wobei dem anderen Vertragsteil die Möglichkeit des Nachweises abgeschnitten wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ais die Pauschale.
    Diese Klausel ist gem. § 309 Nr. 5 und Nr. 6 BGB unwirksam.
    Dazu kommt, daß die gesetzlichen Schadensersatztatbestände grundsätzlich ein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen voraussetzen. Das Widerrufsrecht als gesetzlich verankertes Institut zum Schutze der Verbrauchers kann aber nicht rechtswidrig sein.


    Die gegenständliche Klausel ist also gleich in dreierlei Hinsicht rechtswidrig und daher unwirksam.


    Einen Schufaeintrag wirst Du nicht bekommen, da Du erstens der Datenübermittlung zustimmen mußt, zweitens hierfür kein Grund vorliegt und drittens solche Kleinhändler gar nicht bei der Schufa teilnehmen.


    Ich halte es auch für ausgeschlossen, daß der Händler seinen vermeintlichen Anspruch weiter verfolgt - sollte er tatsächlich einen Anwalt aufsuchen, wird dieser ihn schnell wieder nach Hause schicken.


    Das einzige, was Du beachten solltest ist, daß Du Deine Widerrufserklärung (die Du hoffentlich in Textform abgegeben hast) sowie die Antworten des Händlers darauf (damit ist der Zugang des Widerrufs beweisbar) zur Beweisbarkeit aufhebst.


    Ansonsten ignoriere den Händler vollständig! Reagiere in keiner Weise auf irgendwelche Drohungen, Rechnungen etc. - nur einem Mahnbescheid müßtest Du durch ein Kreuzchen auf dem Formular widersprechen, wenn Dir ein solcher zuginge, aber das wird nicht passieren.


    Inzwischen hat auch die Verbraucherzentrale reagiert, die sich wohl dieser AGB annehmen wird. In 1-2 Wochen werden diese AGB so nicht mehr im Internet stehen.

    Laß Dich nicht verarschen! Der Händler hat im Falle eines Widerrufs weder Anspruch auf Übersendung der Vertragsunterlagen (mach das ja nicht, denn das könnte man als konkludenten Widerruf des Widerrufs werten) noch auf Zahlung eines Schadensersatzes (vollkommen absurd!).


    Auch im übrigen sind die Klauseln der Mobilfunkprofi GbR haarsträubend und abmahnfähig, weshalb ich soeben die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern über die AGB informiert habe.


    Die Jungs können in ihre AGB schreiben was sie wollen. Die Fernabsatzvorschriften des BGB sind zwingendes Recht, das man auch per notariellem Vertrag nicht aushebeln oder modifizieren kann. Das einzige, was diese Schadensersatzklausel bewirkt ist, daß ihnen demnächst eine mehre hundert Euro teure Abmahnung ins Haus flattert.


    Du könntest zusätzlich auch nochmals die Verbraucherzentrale unter info@nvzmv.de anschreiben und ihnen den Fall schildern und sämtliche eMails vom Händler in Abschrift zusenden.


    Hebe auf jeden Fall mal Deine Widerrufserklärung und die Antworten der Mobilfunkamateuere auf. Ansonsten unternimm rein gar nichts - v.a. schicke weder die Vertragsunterlagen ein, noch zahle auch nur einen Cent!

    T-Mobile beginnt mit der Anbindung von UMTS NodeBs über ADSL:



    Ob eine Anbindung der NodeB's per ADSL zur Netzstabilität beiträgt, bleibt zweifelhaft. ADSL ist jedenfalls schon heute vielerorts wegen des durch die hohe Verbreitung zunehmenden Nebensprechens instabil und mit max. 1 MBit/s Upstream und 25 MBit/s Downstream wird die Kapazität der NodeBs allenfalls für Picozellen taugen. Dazu kommt die allgemein niedrigere Verfügbarkeit von ADSL.

    Zitat

    Original geschrieben von User_handy
    ==> Weil die Fritz jetzt streikt und ich kein Bock mehr auf die 22 Euro GGeb-ISDN-Anschluss habe, v.a. wenn ich mir die Mobilfunk-Festnetzflatrates anschaue, dachte ich ok je früher desto besser (Monatliches Ersparnis wäre hier 22 Euro). Der Hacken ist halt, wenn ich keinen DSL habe, kann ich ja nicht unter meinen Nummern erreichbar sein, weil die Weiterleitung von Voip nur auf eine Internetleitung funktioniert! Wäre dies auf eine Mobilfunk-Festnetznummer möglich wäre das klasse.

    Hast Du keinen Kumpel, der eine FritzBox hat? Auf der könntest Du dann nämlich einen VoIP-Account (ich nehme an, daß Du zu dus.net portieren wirst) mit der portierten ISDN-Rufnummer sowie einen weiteren VoIP-Account mit günstigen bzw. kostenlosen Inlandsgesprächen (z.B. voipcheap.com) einrichten. Dann mußt Du in der FritzBox nur noch eine Weiterleitung auf die gewünschte Zielrufnummer (Homezone) anlegen und bist somit unter Deinen portieren Nummern mobil erreichbar. Die FritzBox dient dann quasi nur als Relaisstation.

    Hallo Welt.


    Ich such gerade die günstigste prepaid Festnetz-Flatrate und habe bislang Tchibo mit € 12,99 gefunden.
    Gibt es was günstigeres? Congstar bietet die Flatrates doch nur auf postpaid Basis an, oder?


    Praktisch wäre, wenn man das Guthaben klassisch mittels im Einzelhandel erhältlicher Karten aufladen kann und nicht wie z.B. bei Fonic nur auf dem Bankweg.


    Danke für Eure Antworten


    Gruß


    Timeslot