Beiträge von Timeslot

    Diese Preise stellen nach wie vor üblen Wucher dar!


    Schaut mal bei Che Mobil rein - mit diesem vistream-MVNO kostet die Minute nach Deutschland in den meisten europäischen Ländern € 0,39 und ankommende Gespräche gerade mal € 0,10.


    Nachdem ein junger Prepaidanbieter solche Preise realisieren kann, dürfte Telefonica das noch deutlich unterbieten können.


    Es wird höchste Zeit für eine Regulierung durch die EU-Komission.

    Zitat

    Original geschrieben von sportfreund
    Wie genau läuft das mit der Wandelung? Habe jetzt das dritte Austauschgerät seit vorgestern; kann ich nun mit dem (noch) intakten Gerät und den 3 Belegen in den o2-Shop und wandeln?

    Ja, aber nur wenn das dritte Austauschgerät wieder defekt ist.

    Crusader2004


    Sehr interessant, was man Dir da bei der BNetzA erzählt hat.


    Aufgabe der BNetzA ist neben diversen technischen Regulierungen alleine die Aufrechterhaltung und die Förderung des Wettbewerbs und nicht der Verbraucherschutz.


    Die BNetzA kann und wird nicht gegen irgendwelche Anschluß- oder Wechselgebühren bei O2 vorgehen. Dazu hat sie keinerlei Kompetenz.

    Hallo Oliosa,


    Vorab erstmal etwas Grundsätzliches:


    "Wandlung" bezeichnet den Rücktritt vom Vertrag nach altem Schuldrecht, das seit 1. Januar 2002 nicht mehr gilt und daher nicht mehr zeitgemäß ist.


    Deine Rechte bei einer mangelhaften Kaufsache richten sich nach § 437 BGB:


    Ist ein Kaufsache mangelhaft, so hast Du als Käufer zunächst gem § 439 I BGB einen Anspruch auf Nacherfüllung. Nacherfüllung ist die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Austausch). Dabei steht dem Käufer das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung (Reparatur oder Austausch) zu.


    Zurücktreten vom Kaufvertrag kannst Du erst,
    a) wenn der Verkäufer nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist (regelmäßig 2 Wochen) nicht nacherfüllt hat,
    b) wenn er die Nacherfüllung verweigert (daneben gibt es noch Ausnahmen, die hier aber nicht greifen) oder aber,
    c) wenn die Nacherfüllung fehlschlägt. Als fehlgeschlagen erkennt die Rechtssprechung die Nacherfüllung erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch des Verkäufers zu Nacherfüllung.


    Anstatt zurückzutreten kannst Du unter denselben Voraussetzungen auch den Kaufpreis mindern.


    Eine weitere Möglichkeit wäre, nach erfolglosem Verstreichen einer gesetzten Frist oder nach Fehlschlagen der Nacherfüllung, Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 III, 281 BGB) zu verlangen. Dabei mußt Du den konkreten Schaden beziffern können, also z.B. die Anschaffungskosten für eine mangelfreies Handy vom selben Typ.


    Dein großes Problem ist jetzt aber, daß Du Dich nicht an den Verkäufer gewandt hast, sondern an den Hersteller. Daher können die bisherigen Reparaturen dem Verkäufer nicht zugerechnet werden. Nur wenn Dich der Verkäufer ausdrücklich an den Hersteller verweist, sind dessen Reparaturen bzw. Austausche auch dem Verkäufer zuzurechnen.


    Also grundsätzlich kannst Du daher momentan außer dem Nacherfüllungsanspruch keine Rechte gegen den Verkäufer geltend machen. Da aber in dieser Branche meist Dilletanten am Werke sind, werden sie die Herstellerreparaturen womöglich doch als Nacherfüllung werten.


    Auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrags über das jetzige Handy und den Erwerb eines neuen, anderen vergünstigten Handys (was Du wohl mit "Wandlung" meinst) hast Du grundsätzlich keinen Anspruch. Jedenfalls gibt es dafür weder im BGB noch in den O2 AGB Regelungen. Ob und zu welchem Preis der Verkäufer das macht, ist reine Kulanzsache.


    Allerdings hast Du sobald Du vom Kaufvertrag über das Handy zurücktrittst, wegen der wirtschaftlichen Verbundenheit der beiden Geschäfte auch ein außerordentliches Kündigungsrecht gem. § 626 BGB bezüglich des Mobilfunkvertrages. Daher zeigen sich die Netzbetreiber hier meist kulant und bieten den Erwerb eines neuen vergünstigen Handys gegen Rückabwicklung des alten Kaufvertrages an.


    Du könntest dem Verkäufer zwar einen Rücktritt und Kündigung der beiden Verträge androhen um der Sache mehr Druck zu verleihen, aber einer gerichtlichen Prüfung wird ein Rücktritt natürlich nicht standhalten.


    Gruß


    Timeslot

    Hallo Welt.


    Gerne würde ich eine meiner Duo Karten verlängern, um in Genuß der neuen Tarife zu kommen.


    Ist es möglich nur eine Duo Karte zu verlängern?


    Bleibt dabei die geringe Grundgebühr für die zweite Duo Karte (derzeit nur € 2,95 da ich noch alte Studentenkonditionen bekomme) erhalten?


    Kann ich ggf. bei einer VVL der ersten Duo Karte auch auf die Gerätesubvention verzichten und GG-Befreiung erhalten?


    Ist das ganze auch noch in Kombination mit aktuellen Studentenkonditionen (€ 5 Gesprächsguthaben) oder Online (120 FreiSMS) möglich?


    Grüße


    Timeslot

    Sind denn niemandem die Preise für Telefonate in fremde Mobilfunknetze aufgefallen???


    Tagsüber € 0,69 bzw. mit Mobile Option € 0,39 ist total draußen!


    Da bei den meisten das Gesprächsaufkommen auf Mobilfunkanschlüsse überwiegt, wird der neue Genion richtig teuer!