Beiträge von Timeslot

    Nein, der K3520 kann kein HSUPA. Das kann nur der K3715.


    Zur Übersichtlichkeit:


    K3565 (= Huawei E160) HSDPA bis 3,6 MBit/s, kein HSUPA
    K3520 (= Huawei E169) HSDPA bis 7,2 MBit/s, kein HSUPA <- um den geht's hier
    K3715 (= Huawei E???) HSDPA bis 7,2 MBit/s, HSUPA bis 5,76 MBit/s

    Sliders
    Die Auskunft von Vodafone ist kompletter Unfug. Ohne easybox bekommst Du keine Zugangsdaten für VoIP und ohne diese wirst Du auf der FBF niemals einen Vodafone VoIP-Account konfigurieren können.
    Ein Splitter ist an einem reinen DSL-Anschluß völlig überflüssig und hat keinerlei Nutzen.


    gijan
    Und wo oder wie hast Du die VoIP-Zugangsdaten für die Telefonie bekommen?

    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Hmmm, Mist. Ich dachte, dass die alte FB genügt.

    Die genügt auch, wenn Du vorher eine easybox, wie in diesem Thread beschrieben mit einer bestimmten Firmware flashst, sie anschließt und dann die benötigten VoIP-Passwörter ausliest, die Du für die Konfiguration der FBF benötigst.


    Zitat

    Wenn ich nun einen Router nochmals kaufen muss (um über VF telefonieren zu können), muss es dann die easybox sein oder kann es auch ein anderer DSL Router sein. Wonach muss ich suchen, damit ich weiß, dass der Router auch NGN unterstützt?

    Nein, muß eine easybox sein, weil nur die die automatische TR069-Konfiguration von Vodafone bzw. Arcor beherrscht.

    Zitat

    Original geschrieben von floh007
    Also wenn keine Ader frei ist, dann kann er sozusagen den neuen Anschluss/Vertrag gar nicht schalten?

    Richtig. Das ist aber eher die Ausnahme


    Zitat

    Und wie siehts nun mit der Gebühr aus, falls der Techniker nochmal kommen muss?

    Hängt von Deinem Anbieter ab. Freenet darf für jeden erfolglosen Schaltungstermin um die € 30 an die Telekom blechen. Denke aber nicht, daß sie Dich beim ersten mal gleich zur Kasse bitten.

    Für gebrauchte Sachen gilt grundsätzlich auch die zweijährige Gewährleistungsfrist nach § 437 I Nr. 3 BGB. Diese kann bei gebrauchten Sachen gem. § 475 II Alt. 2 BGB auf ein Jahr verkürzt werden, bedarf aber der ausdrücklichen Vereinbarung (ggf. auch per AGB). Ist nichts vereinbart worden, hast Du auch bei Gebrauchtwaren zwei Jahre Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer.
    Eine darüber hinausgehende Verkürzung der Gewährleistungsfrist oder eine Abbedingung der Gewährleistung insgesamt ist gegenüber Verbrauchern gem. § 475 I BGB immer unwirksam.


    Während der Gewährleistungsfrist kannst Du gem. §§ 437 Nr. 1, 439 I BGB Nacherfüllung verlangen. Nacherfüllung bedeutet Reparatur oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
    Grundsätzlich hast Du dabei das Wahlrecht, ob Du die Reparatur oder eine mangelfreie Sache verlangst. Allerdings ist dieses Wahlrecht häufig per AGB eingeschränkt und auch ohne Einschränkung kann sich der Händler auf die Einrede des § 439 III BGB berufen und die gewählte Nacherfüllungsart verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dann ist er aber weiterhin zur anderen Art der Nacherfüllung verpflichtet.


    Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist auch, daß bei Auftreten des Mangels binnen 6 Monaten nach Gefahrenübergang die Beweislastumkehr des § 476 BGB greift. Die besagt, daß in dieser Zeit vermutet wird, daß der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Du mußt im Streitfall also nur beweisen, daß ein Mangel vorliegt, während es dem Händler obliegt zu seinen Gunsten nachzuweisen, daß dieser nicht schon bei Gefahrübergang vorlag.

    Wenn Du den Vodafone Router (easybox) verkauft hast, kannst Du über Vodafone gar nicht mehr telefonieren, da die Telefonie bei Neukunden nur noch über NGN realisiert wird, wozu die easybox zwingend erforderlich ist.


    Die FritzBox kannst Du grundsätzlich nur an einem Telefonanschluß betreiben. Telekom und Vodafone gleichzeitig ginge nur, wenn einer der Anbieter per analog und der andere per ISDN angebunden wäre. Dazu müßtest Du aber einiges konfigurieren und v.a. auch selbst ein Kabel crimpen. Aber die Vodafone Telefonie hat sich ohne easybox sowieso erledigt.

    Sofern genug Adern vom Straßenverteiler zum Hausverteiler und vom Hausverteiler zu Dir in die Wohnung frei sind, kann man problemlos einen zweiten Anschluß schalten lassen. Dabei entstehen für Dich auch keine Mehrkosten.
    Ich hatte mal das Problem, daß sich der Hausverteiler nicht finden ließ (da er sich in einem etwa 80cm hohen Untergeschoß einer Garage auf dem Nachbargrundstück befand). Für ein Trinkgeld von € 10 hat mir der Telekomiker die Leitung dann "schwarz" geschaltet. Das bedeutet, er hat das letzte Stück vom Straßenverteiler bis in meine Wohnung im Straßenverteiler einfach auf die neue Leitung zum Amt umgeklemmt.
    Also laß den Telekomiker einfach rein und falls es wider Erwarten keine freien Adern gibt, dann bequatsche ihn doch mal, daß er einfach im Straßenverteiler umklemmt.
    Übrigens solltest Du unbedingt sicherstellen, daß der Hausverteiler (APL) bzw. der beherbergende Raum am Schaltungstermin zugänglich ist. Such das Teil mal und besorg Dir ggf. Schlüssel dafür, falls Du in einem Mehrparteienhaus wohnst.

    Selbstverständlich muß die FBF für sipgate konfiguriert werden. Eine Anleitung dazu gibt es unter https://secure.sipgate.de/user…er.php?show_conf=fritzbox


    Du solltest allerdings die FBF nicht nur für sipgate verwenden, sondern diese auch an die vom Vodafone Router bereitgestellte Amtsleitung anschließen und sämtiche Telefone an die FBF hängen, sodaß Du mit allen Telefonen sowohl die Vodafone als auch die sipgate Leitung nutzen kannst. In der FBF kannst Du dann genau konfigurieren, welches Telefon für welche Rufnummer(n) klingeln soll und über welche Leitung raustelefoniert werden soll.