Beiträge von Timeslot

    Deine Sorge um Vodafone in Ehren, Henning, aber Vodafone hat ja zum Glück noch genug Vertragskunden, die sich abzocken lassen und so mein kostenloses Roaming finanzieren. Außerdem verkraftet Vodafone "sparsame Kunden" ;) aufgrund ihrer Größe und der Kostenvorteile (sie haben in halb Europa eigene Netze) sicherlich besser als ein Roamingdiscounter. Ich denke daher, daß ich das mit meinem Gewissen in Einklang bringen werden kann.

    Das Restguthaben auszuzahlen wäre sicherlich vertrauensfördernd, aber die Liquidität von United Mobile scheint gerade die Ursache des Zusammenbruchs zu sein. Vermutlich verlangten Jersey Telecom und Mobilkom LI wegen einer etwaigen Insolvenzgefahr Sicherheiten, die UM nicht stellen konnte.
    Würde UM nun das Restguthaben auszahlen, würde ein Relaunch noch schwieriger, als er ohnehin schon ist. Aber in diesen schweren Zeiten bei den operativen Risiken einen Investor zu finden wird sehr schwer sein und je länger es dauert, desto unwahrscheinlicher wird der Relaunch.


    Für Europa-Urlauber empfiehlt sich derweil auf eine britische Vodafone SIM mit aktivierter Passport Option zurückzugreifen, mit der man vom 1. Juni bis 31. August in 35 (vorwiegend europäischen) Ländern kostenlos erreichbar ist.
    Britische Vodafone SIMs gibt es hier umsonst (allerdings Versand nur innerhalb Großbritaniens) oder auf eBay.co.uk für ca. € 4-5 inkl. Versand nach Deutschland.
    Passport aktiviert man indem man eine SMS mit PASSPORT an die 2345 schickt.
    Abgehende Telefonate führt man dann per Callback über einen der Betamax-Anbieter und die Callbacks triggert man mit dem Voipbuster Java Client, der auch mit allen anderen Betamax-Anbieter funktioniert und direkt per Handy von http://gsm.voipbuster.com heruntergeladen werden kann. Für den Callback request fallen nur wenige Kilobyte an, sodaß dieser € 0,10-0,20 kosten sollte.

    Hast Du mal die Anführungsstriche weggelassen? Also:

    Zitat

    AT+CUSD=1,*101#,15


    Das ist wirklich merkwürdig, denn mit allen anderen Huawei Sticks geht es. Hat Vodafone da die Firmware modifzieren lassen? Falls ja, wozu?


    Wenn die Theorie, daß die Antwort über einen anderen Port kommt, stimmt, müßte man doch mit mehreren putty Konsolen/Verbindungen zu den diversen Ports eine Antwort erhalten!? Probiert das mal jemand aus?

    Ne, kann ich Dir leider nicht sagen. Um auszuschließen, daß es an MDMA liegt, könntest Du mal probieren die AT-Befehle selbst einzugeben.
    Dazu mußt wie folgt vorgehen:

    • Lade Putty runter und speicher es irgendwo, wo Du es wiederfindest.
    • Siehe im Windows Geräte Manager nach, welchen COM-Port das "HUAWEI Mobile Connect - 3G Application Interface" (oder so ähnlich) besitzt
    • Starte putty.
    • Dort wähle unter "Connection Type" Serial, trage unter "Serial line" den COM-Port des "HUAWEI Mobile Connect - 3G Application Interface" ein und klick auf "Open".
    • Nun solltest Du eine Verbindung zu Deinem Stick haben. Um sicher zu gehen, daß die Verbindung steht, gib
      Zitat

      ATZ [enter]

      ein, worauf ein "OK" folgen sollte

    • Wenn der Befehl mit "OK" bestätigt wird, dann kannst Du einen USSD-Befehl in folgendem Format eingeben:
      Zitat

      AT+CUSD=1,"USSD-Befehl" [enter]


      Also zur Guthabenabfrage bei Tchibo z.B.:

      Zitat

      AT+CUSD=1,"*101#" [enter]



    Falls hierbei irgendwas nicht klappt, poste die Konsolenausgabe damit wir den Fehler finden können.

    Zitat

    Original geschrieben von Dp|A13kz
    Die Kassiererin hat als Stellvertreterin, § 164 BGB, des Marktinhabers mit dem einschmeißen der 10 Baht-Münze ins Münzfach der Kasse diese konkludent als Erfüllung (an Erfüllungs statt, § 364 BGB) angenommen.

    Die Annahme an Erfüllungs statt ist eine Vereinbarung. Seitens des Annehmenden muß der rechtsgeschäftliche Wille, die Ersatzleistung als Erfüllung anzunehmen, vorliegen. Einen solchen Willen besitzt die Kassiererin aber nicht sodaß der mit Baht zahlende Kunden nicht gem. § 362 BGB von seiner Leistungspflicht frei wird.
    Auch wenn man hier auf den obj. Empfängerhorizont abstellt und ein Annahme an Erfüllungs statt annimmt, so wäre diese gem. § 119 I und/oder § 123 anfechtbar.


    Zitat

    Vom Betrug, § 263 StGB sind wir hier meilen(kilometer)-weit entfernt! Das würde schon am Obj TB, dem TB-Merkmal der Vorspiegelung falscher Tatsachen, scheitern. Man mus nicht immer mit der Keule des Strafrechts auf Alltags-Banalien hauen!

    Im Falle absichtlicher Zahlung mit Baht sehe ich nicht, woran der Betrug scheitern soll. Das ist ein ganz klarer Fall des § 263 I Alt. 2.


    Im übrigen besteht keine Konkurrenz zwischen Straf- und Zivilrecht. Eine Strafbarkeit kann ohne weiteres gegeben sein, auch wenn sich die Folgen des Unrechts zivilrechtlich kompensieren oder rückabwickeln lassen.