Was Mitarbeiter im Shop so erzählen ist irrelevant und ohnehin nicht beweisbar. Irgendwelche Aussagen in der TV-Werbung werden grundsätzlich auch nicht Vertragsbestandteil. Letztlich zählen alleine die schriftlichen Vereinbarungen.
Beiträge von Timeslot
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Was für Mails? Wenn Du Anrufbeantworternachrichten und verpaßte Anrufe meinst: die werden bei neueren Firmware Version für die FBF angezeigt. Nach einem Firmware Update solltest Du das Mobilteil ab- und wieder anmelden, damit alle neuen Funktionen unterstützt werden.
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Umso besser. Somit kannst Du den Zugang der Kündigung zweifelsfrei beweisen, falls Du eine Kopie des Schreibens behalten hast.
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Das oben gelinkte Update ist für den K3565 (baugleich E160) bestimmt.
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Zitat
Original geschrieben von chefkoch01
um die Gebühren von 79 Cent in den Alttarifen drastisch zu kürzenDeine kindliche Naivität ist wirklich putzig! Weißt Du wofür Verträge bzw. Vertragslaufzeiten gibt? Um den Kunden dauerhaft an teure Tarife zu binden. Du wirst es niemals erleben, daß ein Mobilfunker freiwillig seine Tarife für Bestandskunden senkt - Tarifwechsel im Rahmen von Vertragsverlängerungen einmal ausgeschlossen.
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Wie bereits vermutet war die liechtensteinische Plattform wohl unverkäuflich und man läßt den Bereich nun leise abschmelzen. Bin mal gespannt, ob die Jungs über Jersey Telecom jemals Paketdaten aktiviert bekommen und falls es tatsächlich gelingt, ob man angesichts der EU-Regulierung der (wholesale-)Datentarife überhaupt mit den Tarifen der EU-Netzbetreiber konkurieren kann.
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Zitat
Original geschrieben von hrgajek
ob durch einen Betriebsübergang ein "außerordentliches" Kündigungsrecht entsteht, findest Du in Deinen Debitel-AGBs. Es gab Firmen (z.B. Hutchison --> The Phone House) oder RSL-Com --> TelCo die haben das eingeräumt.Solange Deine (Debitel) Vertragskonditionen sich nicht ändern, wirst Du da wenig machen können.
Grundsätzlich ist eine Kündigung nur dann möglich, wenn eine Vertragsübernahme stattfinden soll, also der Vertragsgegner wechselt.
Im Fall von Freenet und deren Tochtergesellschaften (Mobilcom, Debitel, Klarmobil) bleiben aber die Vertragsgegner dieselben. Es hat sich nur der Eigentümer Debitels verändert (vormals Permira nun über die Mobilcom Communicationstechnik GmbH die Freenet AG). Folglich besteht kein Kündigungsrecht. -
Mit diesem Huawei Update sollte sich das Vodafone Dashboard des K3565 nun gegen den Mobile Partner ersetzen lassen: http://www.huawei.com/mobileweb/en/file/download.do?f=94358&ctype=1
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K3565 Debranding
Mit diesem Huawei Update sollte sich das Vodafone Dashboard des K3565 nun gegen den Mobile Partner ersetzen lassen: http://www.huawei.com/mobileweb/en/file/download.do?f=94358&ctype=1

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Zitat
Original geschrieben von newage_02
Natürlich geht das.
Ich werde meine Kündigung auch jetzt an Debitel schicken, um fristgerecht nach 2 Jahren Laufzeit rauszukommen.
Ich habe nämlich denselben Genion L wie Gogo.Eine Kündigung eines Mobilcom Mobilfunkvertrages gegenüber der debitel AG ist unwirksam, da die debitel AG unverändert ein rechtlich selbstständiges Unternehmen ist, auch wenn es über eine Zwischengesellschaft, der debitel Konzernfinanzierungs GmbH, im Eigentum der Mobilcom Communicationstechnik GmbH steht. Denkbar ist zwar, daß debitel Kündigungen an Mobilcom weiterleitet, eine Rechtspflicht besteht indes nicht.