Beiträge von Timeslot

    sogar
    Auf Deinem Rechner ist noch eine andere Version von Mobile Partner installiert, der die USSD-Funktion fehlt und vermutlich auch nicht das Tchibo Logo rechts oben anzeigt. Deinstalliere einfach Deine derzeitige Version und installiere erneut vom Stick.

    Bis auf VPN wird zumindest bei Vodafone und O2 nichts blockiert. VoIP und IM funktionieren einwandfrei und werden auch nicht separat berechnet.
    Das Problem bei UMTS ist die vielerorts hohe Auslastung, die zu verminderter Bandbreite führt. Du mußt also damit rechnen, daß Du mancherorts gerade mal 200-300 KBit/s Downstream hast.

    Zitat

    Original geschrieben von Chrishnx246
    Aber ist im vorliegenden Fall das Rechtsgeschäft nicht ex tunc nichtig, da er Kenntnis von dem Mietvertrag (im Übergabezeitpunkt) hat/ bekommt.

    Der Kaufvertrag bleibt unabhängig von der Eigentumsübertragung wirksam. Die Eigentumsübertragung ist entweder existent oder nicht - da wird nichts rückwirkend nichtig.
    Daß die nachträgliche Kenntnis von der fehlenden Eigentümerstellung des Veräußerers unbeachtlich ist, wurde nun bereit vier oder fünf mal ausführlich dargelegt.

    Das ist genau der Punkt, an dem deutlich wird, daß Du kein Jurist bist - Du willst über den eindeutigen Wortlaut einer absolut unstreitigen Norm diskutieren. Wie Dauerposter bereits erwähnte, ist selbst bei einer aufschiebend bedingten Übereignung die nach Einigung aber vor Bedingungseintritt entstehende Bösgläubigkeit unschädlich. Das argumentum a fortiori läßt es insoweit auch gar nicht zu, daß nach Übergabe entstehende Kenntnis schaden könnte.
    Wenn Du Dich hier nicht mit Dauerposters und meiner Argumentation auseinandersetzt und so jeder fachlichen Frage ausweichst, so erhärtet sich der Verdacht, daß Du kein Jurist, sondern ein Hochstapler bist. Geholfen hast Du im übrigen auch niemandem, wenn Du nun den TE mit der angeblich durch Dauerposter und micht falsch bewerteten Rechtslage im Regen stehen läßt.

    Zitat

    Original geschrieben von sam15
    aber mit einer anderen Sim karte funktioniert es ja!!!

    Ja, und? Wenn die SIM einen Defekt hat, dann bringt eine fehlerfreie Software die Meldung, daß die SIM kaputt ist. Daß die Software ausgerechnet bei dieser SIM abstürzt kann sonstwas für Ursachen haben - vielleicht weil sie irgendein OTA-Update nicht verkraftet oder sonst irgendwelche Programmroutinen, die mit der SIM interagieren, einen Fehler haben, der sich eben nur bei dieser SIM auswirkt.
    Ein fehlerfreies Programm wird niemals abstürzen, sondern den Defekt der Hardware melden.

    Es ist möglich, daß eplus das Gerät einbehält, obwohl sie das nicht dürften, wenn Du Eigentümer bist. Dann müßtest Du sie auf Herausgabe verklagen.
    Wie ich aber schon erwähnt habe, besitzt Du keine Gewährleistungsansprüche gegen eplus. Solche stehen nur A aus dem Mietvertrag zu und sie lassen sich auch nicht an Dich abtreten. Insofern würde ich es erst gar nicht versuchen, weil das keine Aussichten auf Erfolg hat.
    Wenn Du einen Lieferschein mit Datum und IMEI von dem Gerät hast, würde ich mich im Gewährleistungsfall einfach an Nokia wenden. Die werden das Gerät nämlich keinesfalls einbehalten und sind in Sachen Gewährleistung eher schneller als eplus selbst.