Mir ist kein UMTS-Produkt von Option bekannt, mit dem man auch telefonieren könnte.
Beiträge von Timeslot
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Um welches Netz handelt es sich denn? Hängt es womöglich mit dem inzwischen scheinbar behobenen Kompatibilitätsproblem von O2-HSDPA-Zellen mit bestimmten Qualcomm Chipsätzen zusammen?
Falls das Problem bei O2 auftritt, wäre es interessant, wie sich die Karte mit TMO oder VOD SIM verhält. -
Zitat
Original geschrieben von kball
wobei man gesetzlich genau genommen den Artikel erst widerrufen kann wenn man ihn erhalten hatDu bist hier auf dem völlig falschen Dampfer. Entgegen dem hier herrschenden Irrglauben, es handele sich vorliegend um einen Kaufvertrag, ist das Vertragsverhältnis mit simyo ein reiner Dienstleistungsvertrag. Insbesondere wird auch die SIM-Karte nicht gekauft, denn in Punkt 9.1 der AGB behält sich simyo ausdrücklich das Eigentum an der SIM-Karte vor.
Der Dienstleistungsvertrag ist auch gem. Punkt 2.1 der AGB mit der Auftragsbestätigung durch simyo zustande gekommen.
Ein Widerruf hinsichtlich einer auf Abschluß eines Dienstleistungsvertrages gerichteten Willenserklärung müßte gem. § 312d II Alt.4 BGB binnen zwei Wochen nach Vertragsschluß erfolgt sein und zwar in Textform, § 355 I S.2 BGB. Für das Vorliegen eines Widerrufs liegen jedoch keine Anhaltspunkte vor.
Folglich hat simyo nach wie vor einen Anspruch auf Zahlung des Bereitstellungspreises von € 1.
Ebenso dürfte sich ein Anspruch auf die Mahngebühr unproblematisch aus §§ 280 I, II, 286 I BGB ergeben.
Dir kann also nur zur Begleichung der offenen Forderung geraten werden. -
Zitat
Original geschrieben von dala
zu 2.) Um welches Handy soll es sich denn handeln? Dies ist je nach Handy möglich.Da der TE wohl ein UMTS-fähiges Handy besitzt (3G-Anzeige im Display) und mit blau sowieso kein HSPA geht, kann man die Frage
ZitatOriginal geschrieben von Holger1596
2. Bekomm ich mit einem Handy die gleiche geschwindigkeit hin, wie mit ner umts card?mit einem klaren Ja beantworten.
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Zitat
Original geschrieben von bernbayer
Dann ist es doch kein vollwertiger Ersatz für Solomo, Sunsisim u.a., denn da sind die Preise auch für Anrufe aus dem Ausland sehr günstig, bei Verwendung von Callback.Die Roaming-Preisliste von solomo und den vistream-Schwestern sind ja nett zu lesen, aber Roaming funktioniert bei solomo sehr häufig gar nicht. Laut Berichten im solomo Forum ist z.B. in Kroatien seit Monaten kein zuverlässiges Roaming möglich. Selber habe ich erlebt und hier geschildert, wie eine solomo SIM fast vier Wochen lang in Bulgarien unerreichbar blieb, von solomo oder vistream trotz sofortiger Reklamation keinerlei Reaktion kam und zu allem Überfluß auch dutzende Anrufversuche, die im Nirvana landeten, als ankommende Gespräch berechnet wurden. Am Ende wollte man diese unberechtigterweise berechneten Gespräche auch nicht einmal erstatten.
Also für's Ausland kann ich jedem empfehlen United Mobile oder eine lokale SIM zu verwenden und einfach auf die Mailbox zu Hause einen Hinweis auf die ausländische Nummer aufzusprechen. -
Ja, man kann mit jeder Fonic SIM die Tagesflat für € 2,50 nutzen, allerdings nur im Inland.
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Den einzigen Vorteil, den man rausschlagen kann, ist die Kundenwerbung. Über die bekommen Werber und Geworbener je € 5 Gutschrift. Hast meine Fonic Nummer als PN.
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Eine nachträgliche Portierung in einen bestehenden Vertrag ist meines Wissens nur bei eplus und O2 möglich.
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Und hier sind die Länder, für die die 9ct/min Festnetz und 29ct/min mobil gelten:
Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegovina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Färöer Inseln, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kanada, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, USA, Vatikan, Weißrussland, Zypern -
Spielt eigentlich keine Rolle, weil € 50 ist für einen Huawei E160 viel zu teuer und mit Lock erst recht.