Beiträge von Simon21

    Zurück zum Thema:


    Der Vodafone-Partnershop in dem ich mal als Student gearbeitet habe, hat ca. 5.000 Euro Provision im Monat erwirtschaftet. Davon musste dann halt noch die Miete (ca. 1.000 Euro) und Angestellte bezahlt werden (was in dem Fall nur ich als Aushilfe war, ca. 400 Euro).


    Mein Chef musste sich als Selbstständiger selbst um Krankenkasse und Altersvorsorge kümmern, reich ist er also bestimmt nicht geworden...


    edit: ich habe gerade mit meinem alten Chef gesprochen: er meinte ein Juniorverkäufer bekommt ca. 1.500 brutto + Provision.

    Inzwischen hat sich der GKV-Spitzenverband geäußert:


    "Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V sind Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung mit einem
    regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt über der maßgebenden Jahresarbeitsentgeltgrenze
    aufnehmen, von Beginn der Beschäftigung an versicherungsfrei. Ob das regelmäßige
    Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze
    übersteigt, ist in einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage
    der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden
    Einkommensverhältnisse festzustellen."


    und


    "Besteht für den Arbeitnehmer zunächst Versicherungspflicht, weil die Jahresarbeitsentgeltgrenze
    nicht überschritten wird, endet diese – im Falle der Entgelterhöhung –
    mit Ablauf des Kalenderjahres des Überschreitens, vorausgesetzt, dass das regelmäßige
    Jahresarbeitsentgelt auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an
    geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (§ 6 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB V)."


    Fazit: Die Stellungnahme des PKV wurde bestätigt. Es reicht also wenn ab Dezember 2010 das monatliche Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.

    Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Änder den APN mal in "blackberry.net" und kontrolliere dann mal die Kostenkontrolle.


    Ich nutze den APN "internet.t-d1.de" und es wird absolut kein Volumen der BB-Option verbraucht sondern nur das normale Datenvolumen meines Tarifs.


    Also ich habe nun unter "Einstellungen" -> "Erweiterte Optionen" -> "TCP/IP" -> "APN-Einstellungen" den APN "internet.t-mobile" entfernt.


    Zusätzlich habe ich unter "Einstellungen" -> "Erweiterte Optionen" -> "Servicebuch" alle Einträge durchgesehen. Überall wird der APN "blackberry.net" verwendet, außer bei 2 Einträgen, dort steht weiterhin "internet.t-mobile":


    - WAP2 Transport
    - T-Mobile MMS


    Ich hoffe mal, dass nun keine weiteren Kosten entstehen und das Datenvolumen auch für den Browser und die MAP verwendet wird.

    Hallo zusammen,


    ich habe seit kurzem einen Blackberry mit einer "BlackBerry Solution L"-Option. Nun habe ich bei der online Kostenkontrolle festgestellt, dass Gebühren für die Datennutzung angefallen sind, obwohl das Inklusiv-Volumen von 300 MB noch nicht ausgeschöpft ist (siehe Screenshot).



    Habt ihr eine Idee woran das liegen kann? Greift die Option nur für E-Mails nicht aber für die Internetnutzung?


    Viele Grüße


    Simon

    Zitat

    Original geschrieben von Boris1968
    Bezüglich der Steuer mit den 30 Tagen bin ich mir sicher, das mit den 5 Euro stand mal auf einem Steuerbescheid, den ich bekam, das die gegen mich festgeseetzte Steuer wegen Geringfügigkeit niedergeschlagen wird.


    Ich habe gerade die entsprechende Gesetzesgrundlage gefunden:


    Die Steuerpflicht dauert


    1. bei einem inländischen Fahrzeug, vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5, solange das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat;


    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__5.html

    Zitat

    Original geschrieben von Boris1968
    Die Steuer wird mindestens für einen Monat festgesetzt, unter 5 Euro jedoch erlassen.


    Die Versicherungen, wenn nicht ohnehin ein anderer Vertrag besteht, verlangen saftige Aufschläge. Wenn z.B. nur 14 Tage angemeldet wird, muß man ca 15 % des Jahresbeitrages zahlen.


    Hast du dafür eine Quelle? Ich habe folgenden Link gefunden, dort steht folgendes (S. 31ff):


    "Beitragsabrechnung nach Kündigung
    G.6. Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns der auf die Zeit des Versicherungsschutzes
    entfallende Beitrag anteilig zu."



    "Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?
    Ruheversicherung
    H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt
    wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
    H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde
    uns die Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung beträgt weniger
    als zwei Wochen oder Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes."


    Von einem Abschlag steht dort nichts, aber auch nichts von einer Erstattung der Prämie...

    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    http://www.autoversicherungspr…g/kurzzeitkennzeichen.htm


    Man kann's natürlich trotzdem versuchen, ich denke mal die Wahrscheinlichkeit das kontrolliert wird ist erfahrungsgemäß eher gering. Andererseits müsste man für 14 Tage drei Kurzeitkennzeichen holen und da jedesmal loslaufen, Papiere besorgen und erst eins holen wär mir zu streßig.


    Kostet ja auch jedesmal ungefähr 60 Euro, also in Summe 180 Euro.