Beiträge von soeren_lawfucker

    Was Vodafone hier verlangt nennt sich Schadensersatz statt der Leistung. Die Leistung wären hier die 18x Grundgebühr (24-6 Monate). Normalerweise muss so ein Schadensersatz konkret berechnet werden, also Vodafone müsste sagen: GG wäre so und soviel gewesen, der Kunde hätte so und so viel gesurft, das hätte uns so und so viel gekostet, für das Notebook haben wir soundsoviel bezahlt.


    In den AGB machen sich die Provider aber normalerweise davon frei und pauschalieren den Schadensersatz auf Grundgebühr - 5 % Abzinsung, weil sie das Geld ja früher bekommen und dadurch Zinsen einnehmen. Hat Vodafone eine solche Klausel?


    Diese Klausel darf man nicht verwechseln mit der Pauschalierung in Fällen von Schadensersatz für Rücklastschriften. Vgl hier http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=410625


    DENN: In diesen Fällen ist es sonnenklar, dass Mobilcom einen Schaden hat und diesen irgendwie pauschal abrechnen darf.


    Das besondere im vorliegenden Fall: Der Kunde soll zwar die volle GG zahlen, aber er bekommt - abgesehen vom subventionierten Handy/Notebook - KEINE Gegenleistung mehr.


    Diese Situation jedoch stellt in gewissen Konstellationen eine unangemessene Benachteiligung dar, die AGB-Klausel damit unwirksam. So sieht das jedenfalls das AG Bremen (http://dejure.org/dienste/vern…Aktenzeichen=8%20C%204/08) für den Fall, das Premiere die Sehberechtigung entzieht und die volle GG verlangt. Der Volltext ist leider nicht im Netz frei verfügbar. Auf Nachfrage kann ich ihn aber per PN gerne zusenden. Ich bin persönlich bin sehr gespannt, ob sich diese Rechtsprechung entwickelt. Derartige Klagen von Premiere waren Mitte 2008 sehr viele anhängig, aber das scheint die einzig publizierte Entscheidung zu sein ...


    hat bei mir damals auchnur mit ein paar Wochen Verzögerung funktioniert. Aber langfristig funktionierts schon.

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    Original geschrieben von harlekyn
    Unwichtig nicht - aber die Masse wird immer noch mit Sprache verdient. Der Umsatzanteil liegt nun bei grade mal 17%. Der Durchschnittskunde macht also (aufgerundet) 2 EUR Umsatz/Monat mit Datendiensten. Kann man damit die Investitionskosten in die notwendige Hardware decken? Hat o2 nicht innerhalb kurzer Zeit rund 3 Mrd ins Netz investiert, um zu den beiden Grossen aufzuschliessen (geschweige denn der Investitionen, die bis dahin schon notwendig waren)?


    Ist ja nicht so, dass die Hardware nur für Daten verwendet werden könnte. Die Netze haben ja auch bei der Telefonie Kapazitätsprobleme. Und ein UMTS-Ausbau erhöht ja zeitgleich dort die Kapazitäten. Und der Backbone ist der gleiche. Und der Trend wird sich ja mit LTE noch eher verstärken. Von daher kann man die Kosten für den Datenausbau wohl kaum vom normalen Netzausbau abtrennen. Das Datennetz ist ja auch da besonders gut ausgebaut wo am meisten telefoniert wird und macht dadurch Kapazitäten im GSM frei.

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    Original geschrieben von Arndt111
    ...darauf würde ich nicht bauen - in so einem Fall ist eine sofortige Demontage und Reinigung mit Alkohol nötig - selbst wenn es "nur" in Wasser gefallen wäre. In Deinem Fall sind ja zusätzlich Rückstände von Kaffee vorhanden. In jedem Fall verursacht nicht sofort entferntes Wasser Korrosion an den Leiterbahnen und Kontakten, mit entsprechenden Folgeschäden.


    ich geh ja mit meinem N97 regelmäßig baden - ohne dass es mir bisher ins Wasser gefallen wäre. Aber bisher steckt es das echt ganz gut weg. Das E60 und das N82 hat das Baden gekillt - jedenfalls den Lautsprecher bzw. das Mikrofon;)

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    Original geschrieben von wo359
    mit shiiiift copy/paste? herrlich! :top:
    wieder ein gutes feature mehr....danke für den tipp! ;)


    lg wolf


    ps: und ich schreibs ein drittes mal, weil ichs nicht glauben konnte :p : es wird wieder zwischen festnetz und mobilnummer unterschieden!!
    ich glaub, dass hat jetzt gefühlte 100 updates gedauert, bis die nokianer das kapiert haben... :)


    ich hatte den Bug schon im E60 mal seit irgendeinem Software-update und danach in allen Symbian-Phones, die ich seitdem hatte.

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    Original geschrieben von Wildsau
    ad 7: da waren vorher glaube ich nur animierte >>>>. Gefiel mir besser, "Zum ant. streichen" klingt echt besch...eiden, aber vielleicht haben das vorher viele Leute nicht gecheckt.


    Äh, ja. ich hab 2 Monate gebraucht um das zu checken;)

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    Original geschrieben von fbn1985
    Du meinst an den Gerichtsvollzieher, der für 50€ nach Australien geflogen kommt, wo er nicht vollstrecken darf??? Nee, aber man sollte sich da gütlich einigen. Wenn du wieder kommst, gibt es auch uU die Möglichkeit den Vertrag einfach ruhen zu lassen...


    ggf.hat er ja noch Vermögen im Inland ...